BLKÖ:Rath, Johann Edler von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 25 (1873), ab Seite: 17. (Quelle)
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Außer obigen Personen des Namens Rath sind noch anzuführen:

1. Johann Edler von Rath (geh. zu Wien 11. Mai 1789, gest. zu Karlsbad in Böhmen 28. Mai 1853). Ein Sohn des k. k. niederösterr. Appellationsrathes Matthäus Edl. von Rath (geb. zu Ragendorf in Niederösterreich 7. September 1761, gest. zu Wien 23. Jänner 1828), der sich in den verschiedenen Zweigen des Staatsdienstes, in welchem er durch 43 Jahre gestanden, so hervorgethan, daß er mit Diplom vom 12. November 1815 in den erbländischen Adelstand erhoben wurde. In den Nekrologen wird von „seinen hinterlassenen Schriften“ berichtet, weder Meusel, Heinsius noch Kaiser führen deren an. Ueber seine dienstliche Laufbahn vergleiche nachstehende Quellen. [Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 350. – Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit (Wien, 8°.) 1829, Juliheft. – Neuer Nekrolog der Deutschen (Weimar, B. F. Voigt, kl. 8°.) VII. Jahrg. (1829), Theil II, S. 3, Nr. 1.] Johann beendete die Studien in Wien und Gratz, trat im Jänner 1809 als Actuar des damaligen ambulanten Criminalgerichtes (obersteiermärkisches Banngericht) in den Staatsdienst und wurde 1815 Rathsprotokollist des kärnthnerischen Stadt- und Landrechtes in Klagenfurt, 1816 Secretär des Görzer und noch im nämlichen Jahre Rath des Triester Stadt- und Landrechtes. Im Jahre 1818 kam er als Assessor zu dem bestandenen küstenländischen Appellationsgerichte in Fiume, wo er im Jahre 1820 zum Appellationsrathe vorrückte. Bei Auflösung dieses Gerichtes kam er in gleicher Eigenschaft zu dem mährisch-schlesischen Appellationsgerichte nach Brünn, im Jahre 1828 über sein Ansuchen als solcher nach Wien, wo er im Jahre 1832 zum Hofrath befördert wurde und daselbst die Stelle eines Rathes des obersten Gerichts- und Cassationshofes und des obersten Gefällsgerichtes bekleidete. Für seine Verdienste wurde R. mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens ausgezeichnet. Während seines Aufenthaltes in Brünn war er Commissions-Mitglied, später Geschäftsleiter des dortigen Armenwesens, und verdankt ihm die Armenpflege dieser Stadt ihr Gedeihen, wie er denn auch durch Sammlungen von Materialien und Geldbeiträgen den bedeutenden Zubau des Vereinshauses ermöglichte. Als Fachschriftsteller hätte er, wie die Nekrologe melden, Mehreres für die Wagner’sche „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ geschrieben, was jedenfalls anonym geschehen sein muß, da er unter den Autoren dieses Fachblattes nicht [18] erscheint. Wohl aber gab er – auch ohne Nennung seines Namens – das Werk heraus[WS 1]: „Versuch einer Zusammenstellung der dem Actuar in Criminal-Angelegenheiten obliegenden Pflichten“ (Brünn 1824, Gastl, 8°.), wovon die Wagner’sche Zeitschrift 1825, Bd. III, S. 267 u. f., eine Anzeige bringt. [Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 350. – Theater-Zeitung. Herausg. von Adolph Bäuerle (Wien, 4°.) Jahrg. 1853,] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: herraus.