BLKÖ:Penkler, Heinrich Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Penn, Heinrich
Band: 21 (1870), ab Seite: 452. (Quelle)
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Penkler, Heinrich[WS 1] Freiherr (Staatsmann, geb. zu Wien im Jahre 1700, gest. ebenda 16. November 1774). Der Name erscheint auch Penckler und Penckhler geschrieben. Die Vorbereitungsstudien machte er in Wien, dann wurde er im Jahre 1719 mit dem damaligen Internuntius Damian Hugo Grafen von Virmont als Sprachenknabe nach Constantinopel zur Erlernung der orientalischen Sprachen abgeschickt, wo er darin und in der Führung der ihm übertragenen Kanzleigeschäfte solchen Eifer bekundete, daß er schon im Jahre 1726 zum kais. Dolmetsch bei der Pforte ernannt wurde. Durch acht Jahre wurde P. in diesem Dienste verwendet und hatte sich mit den Verhältnissen und dem bis an’s Kleinlichste streifenden Formenwesen der Osmanen, welches aber der von ihnen darauf gelegten Wichtigkeit wegen sorgfältig beobachtet und ja nicht verletzt werden durfte, genau vertraut gemacht, als er als kais. Hofdolmetsch und Secretär in Orientalicis nach Wien berufen wurde. Daselbst bewies er während einer 13jährigen Dienstleistung seine Umsicht und Kenntnisse bei den vielfachen Verhandlungen mit den von der Pforte von Zeit zu Zeit an den kaiserlichen Hof abgeschickten Gesandtschaften, die in den wichtigsten staatsrechtlichen und politischen Fragen seiner Leitung und Ausführung anvertraut waren. Er behielt dabei stets den Vortheil des Staates und das Ansehen des Allerh. Hofes scharf im Auge, und bewies in Allem eine Gewandtheit und staatsmännische Klugheit, welche bei den Verhandlungen mit der damals noch ebenso übermüthigen als mißtrauischen Pforte im hohen Grade förderlich und zweckdienlich waren. Im Jahre 1737 wurde P. zum Hof-Kriegssecretär ernannt, und als Graf Ulefeld als Großbotschafter nach Constantinopel abging, demselben als Legations-Secretär beigegeben. Als Graf Ulefeld von seiner Mission zurückkehrte, war P. als Resident zurückgeblieben und überreichte im September 1743 dem Sultan selbst sein Beglaubigungsschreiben, welches vordem die Residenten nur den Großvezieren zu übergeben pflegten. In dieser selbstständigen Stellung entwickelte P. so viel diplomatischen Tact, daß er schon im Jahre 1745 zum Internuntius erhoben und beauftragt wurde, der Pforte die Kaiserkrönung Franz I. Stephan anzukündigen. Den christlichen-Religionsübungen standen damals in der Türkei große Hindernisse im Wege, die im letzten Kriege zerstörten Capellen und Kirchen der Jesuiten, Franziskaner und Dominikaner durften auf großherrlichen Befehl nicht wieder hergestellt oder neu aufgebaut werden, da erwirkte Penkler für die Franziskaner in Chios einen Ferman, der ihnen die Wiederherstellung ihrer Kirche gestattete, welchen zu erlangen selbst dem Großbotschafter Graf Virmond nicht gelungen war. Auch für die Kirche der Trinitarier in Pera erwirkte er eine Erweiterung ihrer Kirche. Interessant ist in Hammer’s in den Quellen bezeichneten Werke (Bd. IV, S. 407) die Darstellung der Wege und Schliche, welche Penkler einschlagen mußte, ebenso um die Interessen der Kaiserin zu wahren, als dieselben wo [453] möglich gegenüber den Intriguen und Fallstricken der Gesandtschaften der anderen Mächte, welche aus Oesterreichs Bedrängniß Nutzen zu ziehen suchten, zu unterstützen und zu fördern. Im Juli 1747 erwirkte P. den Abschluß der Erneuerung des Belgrader Friedens und die Auswechslung der Friedensurkunden zwischen Oesterreich und der Pforte, ungeachtet Frankreich Alles aufgeboten hatte, den Abschluß des Friedens zu verhindern; auch erwirkte P. die Absendung eines türkischen Beauftragten an die Berberesken, um mit denselben für Toscana Schifffahrtsverträge abzuschließen, welche auch innerhalb dreier Monaten unterzeichnet wurden. Später erwirkte er die Aufnahme von Nieuport, Ostende, Triest, Fiume, Buccari und Zengg in die vorbesagten Conventionen, und führte, 1750, die Besetzung der kaiserlichen Consulate in der Levante durch. Im August 1766 wurde P. durch Hofrath von Brognard auf seinem Internuntiusposten, den er zwei Decennien hindurch mit großer Umsicht und Geschicklichkeit bekleidet hatte, abgelöst und kehrte nunmehr nach Wien zurück. In der Zwischenzeit, schon 1747, hatte ihn die Kaiserin „aus eigener Bewegniß“, wie es im Diplome heißt, in Anbetracht seiner Verdienste in den Freiherrnstand erhoben. Freiherr von P. brachte den Rest seines Lebens in Wien zu. Aus seiner Ehe mit Elisabeth von Colet (gest. 1767) hatte er zwei Töchter und einen Sohn. Die ältere der Töchter, Freiin Theresia (geb. 1742, gest. 1819) war seit 1761 mit dem Hofrathe Anton Freiherrn von Doblhof-Dier vermält; die jüngere, Freiin Elisabeth (geb. 1753, gest. 1840) verehelichte sich im Jahre 1771 mit dem k. k. Reichshofrathe Franz Joseph Freiherrn von Münch-Bellinghausen und wurde so die Großmutter des Dichters Friedrich Halm [Eligius Freiherrn von Münch-Bellinghausen, Bd. XIX, S. 421]. – Der Sohn Joseph (geb. 1751, gest. zu Wien 22. April 1830) war im Staatsdienste angestellt, wurde niederösterreichischer Regierungsrath, späterhin k. k. Hofrath und am 5. Juli 1776 in den niederösterreichischen Herrenstand aufgenommen, später Ausschußrath desselben. In seiner Jugend ästhetischen Studien hingegeben, schrieb er sogar eine „Abhandlung vom Schäfergedichte“ (Augsburg 1767, 12°.). Freiherr Joseph war Inhaber der Herrschaft Burg-Mödling und der Veste Liechtenstein, die von ihm in den Besitz des Fürsten Stanislaus Poniatowski und von diesem, 1808, in jenen des Fürsten Johann Liechtenstein gelangte. P. war mit dem berühmten Astronomen Hell [Bd. VIII, S. 262] innig befreundet und hatte, als dieser (14. April 1792) starb, demselben auf seinem Grabe in Maria Enzersdorf einen Denkstein setzen lassen, der längst schon einer Restauration oder Erneuerung gewärtig ist. Freiherr Joseph war seit 1774 mit Josepha Freiin von Toussaint vermält, welche, ohne ihm Kinder geschenkt zu haben, im Jahre 1788 starb. Er selbst aber schloß – nicht, wie es in Kneschke’s „Allgemeinem deutschen Adels-Lexikon“, Bd. VIII, S. 89, heißt, am 16. October 1801, sondern am 22. April 1830 – im Alter von 79 Jahren die kurze Linie seines Stammes und ruht neben seinem Freunde Hell auf dem Friedhofe zu Maria Enzersdorf begraben. Nebenbei sei noch bemerkt, daß er, wie Bergmann in seiner „Pflege der Numismatik in Oesterreich im XVIII. und XIX. Jahrhunderte“ (Wien, Hof- u. Staatsdruckerei, gr. 8°.) III. Heft [454] (1858), S. 24 u. 58, meint, von seinem Vater Antiquitäten ererbt haben mag, denn das kais. Münz- und Antiken-Cabinet in Wien hat von Freiherrn Joseph Sohn im Jänner 1813 eine Mumie (um 800 fl.) angekauft.

Ritterstands-Diplom ddo. 7. April 1740. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 4. October 1747. – Hammer (Joseph v.), Geschichte des osmanischen Reichs u. s. w. Zweite verbesserte Ausgabe (Pesth 1836, C. A. Hartleben, 8°.) Bd. IV, S 393, 406, 407, 436, 459, 552, 553. – Wappen. Ein von Silber und Roth viermal quergestreifter, mit einem Herzschilde belegter Schild, mit zwei nach der Schildeslänge gegeneinander gekehrten schwarzen Triangelspitzen, in deren jeder ein nach rechts sehender goldener gekrönter Löwe mit rothausgeschlagener Zunge, vorgehaltenen Pranken und aufgeschlagenem Doppelschweife zu sehen ist. Im goldenen Herzschilde ein einfacher gekrönter rechtsgewandter schwarzer Adler mit ausgestreckter rother Zunge, ausgespannten Flügeln und Fängen. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Auf der Krone des mittleren steht der im Herzschilde beschriebene schwarze Adler, aus jener des rechten Helms wächst der goldene gekrönte, nach innen gekehrte Löwe des Triangels, und jene des dritten trägt einen mit den Sachsen nach innen gekehrten, viermal von Silber und Roth quergestreiften Adlerflug. Die Helmdecken des rechten und mittleren Helms sind beiderseits schwarz mit Gold und jene des linken roth mit Silber belegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Joseph.