BLKÖ:Passy, Christoph von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 21 (1870), ab Seite: 333. (Quelle)
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Passy, Christoph von (Rechtsgelehrter, geb. zu Bressano in Südtirol 17. November 1763, gest. im Jahre 1837). Die Schulen besuchte er zu Brixen und Passau. von wo er nach Tirol zurückkehrte und die zu Passau gehörten höheren Studien, da dieselben in Oesterreich keine Geltung hatten, zu Trient wiederholte, worauf er nach Wien ging und dort unter Sonnenfels die politischen Wissenschaften hörte. Nach deren Vollendung nahm ihn Sonnenfels als Assistenten seiner Lehrkanzel, welche Stelle er durch fünf Jahre versah. Mit Hofdecret vom 13. Februar 1788 erhielt er die Professur der politischen Wissenschaften an dem damaligen Lyceum zu Olmütz. Nachdem er im folgenden Jahre die juridische Doctorwürde erlangt, übernahm er im Jahre 1797 zu seiner Professur noch die Lehrkanzel des Kirchenrechts. Im Jahre 1815 kam er als Gubernialrath nach Venedig, in welcher Stellung er noch 13 Jahre dem Staate diente und dann im Jahre 1828 in den Ruhestand übertrat, den er in Wien verlebte, wo er im Alter von 74 Jahren starb. P. hat eine Statistik von Mähren, die erste aus einem wissenschaftlichen Gesichtspuncte aufgefaßte, geschrieben und sich darnach in seinen Vorträgen gehalten. Im Drucke ist sie nicht erschienen, aber eine ausführlichere statistische Darstellung Mährens hatte er im Jahre 1797 der mähr. schles. Landesstelle zur amtlichen Verfügung gestellt. Im Jahre 1810 aber hat Passy eine Karte von Mähren in zwei Blättern (1:269.000 = 1″ = 3746.11 W. K.) veröffentlicht. Auf derselben sind die Straßenzüge eingezeichnet, auch ist darauf das Terrain, jedoch etwas unzusammenhängend, ausgeführt, im Ganzen aber ist diese bereits 60jährige Karte so fleißig gearbeitet, daß sie noch immer brauchbar ist.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 162. – d’Elvert (Christian), Historische Literaturgeschichte von Mähren und Oesterreichisch-Schlesien (Brünn 1850, Rud. Rohrer’s sel. Witwe, gr. 8°.) S. 248 u. 249. –