BLKÖ:Mensi von Klarbach, Daniel Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mensi, Franz
Band: 17 (1867), ab Seite: 372. (Quelle)
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Mensi von Klarbach, Daniel Freiherr (Staatsbeamter, geb. zu Wien 19. Februar 1781, gest. zu Gratz 23. Juli 1863). Beendete bis 1805 in Wien und Prag seine Vorstudien und jene der Jurisprudenz. Während des Kriegsjahres 1797 nahm er als Studirender am Landsturme Theil, welchen die Stadt Wien aufgestellt hatte, und erwarb sich dadurch die silberne Ehrenmedaille vom Jahre 1797. Im December 1806 trat er zu Korneuburg in die Kreisamtspraxis, und erhielt im Jahre 1808 das erste der damals in Niederösterreich verliehenen Adjuten. Im folgenden Jahre wurde er dem zum Landes-Commissär ernannten Hofrathe und Stadthauptmanne Joseph Paul Gottlieb Freiherr von Lederer [s. d. Bd. XIV, S. 296, Nr. 4] zugetheilt. Durch die [373] Kriegsvorgänge in Wien wurde er aber bald von seinem Chef getrennt und genöthigt, in verhängnißvoller Periode selbstständig zu handeln. Es galt, die Heeresabtheilung des Feldmarschall-Lieutenants Baron Hiller, die sich mit der Armee des Erzherzogs Karl vereinigen sollte und von allen Lebensmitteln entblößt war, zu verproviantiren. Während fünf Tagen bewirkte M. durch Requisitionen bei den Landgemeinden und Dominien des V. U. M. B. die Verpflegung von so vielen Tausenden, sorgte später mit dem Verpflegskörper der Armee im Colonnenmagazine zu Seyring für Lieferungen vom Lande, veranstaltete nach der Schlacht von Aspern die Beerdigung der Tausend und Tausend Gefallenen, und blieb im Gefolge der Armee bei ihrem Rückzuge nach der Schlacht von Wagram bis an die Grenze von Mähren, dort aber warf ihn eine lebensgefährliche Krankheit, die er sich durch die übermenschlichen Anstrengungen der letzten Wochen zugezogen, darnieder. Nach seiner Genesung berief ihn der Armeeminister Graf Zichy an das kaiserliche Hoflager nach Totis, wo er, wie auch später in Wien, nach Art der Staatsrath-Officiale verwendet wurde. Nach dem Friedensschlusse erhielt M. von Sr. Majestät dem Kaiser Franz, der den jungen, thätigen und sehr fähigen Mann in Totis näher kennen gelernt, zur „vorzüglichen Berücksichtigung“ empfohlen, eine Stelle im Präsidialbureau der niederösterreichischen Regierung. Im Jahre 1811 wurde M. zum Official bei der neuerrichteten Einlösungs- und Tilgungsdeputation befördert. Aber nicht lange blieb M. auf diesem Posten, denn in Kürze schon erfolgte durch eine unmittelbare Ernennung von Sr. Majestät dem Kaiser seine Anstellung als erster Kreiscommissär in St. Pölten an die Seite des bereits alternden Roschmann. Daselbst bot sich ihm neuerdings Gelegenheit zu energischer und verdienstvoller Thätigkeit, und zwar bei Schlichtung der Robotstreitigkeiten seines Bezirkes, bei der Organisirung der Landwehr in dem bewegten Jahre 1812/1813, die er selbst ausführte, bei Leitung des Baues der Verschanzungen bei Ybbs und bei Errichtung eines Feldspitales. Aus dieser Wirksamkeit wurde er mit einem Male gerissen, da sich ihn der jüngere Roschmann zu einer geheimen Sendung – die sich bald als eine Sendung nach Tirol darstellte – erbeten hatte. Die Commission, welcher M. zugetheilt wurde, hatte den Auftrag, sich dem nach Tirol vorrückenden Corps des Feldmarschall-Lieutenants Fenner zur Wiederbesetzung und Vertheidigung dieses Landes anzuschließen. Auch diese Stellung bot nicht geringe Schwierigkeiten dar, und vornehmlich dadurch, weil neben der zunächst militärischen Seite des Unternehmens auch diplomatische Rücksichten gegen einen Nachbarstaat, den man für die große Allianz zu gewinnen hoffte und strebte, zu beobachten waren. Besser wurden die Verhältnisse, als nach dem zu Ried abgeschlossenen Vertrage Tirol und Vorarlberg wieder mit Oesterreich vereinigt wurden. Mensi amtirte nun kurze Zeit als Vice-Delegat in Botzen, wurde aber schon im October 1814 nach Innsbruck berufen, um als Referent bei der genannten Commission, die später eine Organisirungs-Hofcommission geworden, neben den Organisationsvorschlägen, sowohl im politisch-administrativen, wie im finanziellen Fache zu arbeiten. Nachdem im Jahre 1815 die provisorische Organisation des Landes durchgeführt worden, erfolgte Mensi’s Ernennung [374] zum Kreishauptmann des Unterinnthaler Kreises. Er eröffnete die Amtirung in Schwaz, einem Orte, der durch die Kriegsjahre sehr gelitten, und in welchem die Archive bei dem Brande im Jahre 1809 in Flammen aufgegangen waren. Es galt also, eine kaiserliche Kreisamtsverwaltung neu zu schaffen, dabei aber doch der Geschäftsverbindung wegen die vorausgegangene bayerische berücksichtigen, provisorische Landgerichte organisiren und die Vorschläge in allen Zweigen der Administration neu bearbeiten. Fünfzehn Jahre, bis zum August 1830, war M. auf diesem Posten thätig. In der Zwischenzeit wurden ihm überdieß zwei wichtige Missionen anvertraut. Die erste, in den Jahren 1817 und 1818 übertragene, war eine diplomatisch-finanzielle in die Schweiz. Sie bezog sich auf die Liquidation einer dritthalb Millionen betragenden Forderung der Eidgenossenschaft an die österreichische Regierung für geleistete Kriegslieferungen aus den Jahren 1813 bis 1815; die zweite, eine geheime, hatte den Zweck, den größtentheils verlorenen Salzhandel Tirols mit den 22 Cantonen wieder anzuknüpfen. Beider Aufträge entledigte sich M. zur vollen Zufriedenheit der Regierung. Im Jahre 1823 führte er die Regulirung der Inngrenze von Kufstein bis Windhausen durch. Im August 1830 erfolgte seine Beförderung zum Gubernialrath bei dem Gubernium in Innsbruck, und 1843 zum Hofrath bei derselben Stelle. In diese Periode fällt die wichtige Grenzregulirung gegen Bayern, die in erster Idee, Vorbereitung, Einleitung und Ausführung ganz das Werk Mensi’s ist. Eilf Jahre brachte er mit der Ausführung dieser etwas schwierigen Aufgabe zu, endlich im Jahre 1844 wurde der Grenzvertrag zwischen Oesterreich und Bayern abgeschlossen, und M. bei dieser Gelegenheit von bayerischer Seite mit dem Comthurkreuze des Michael-Ordens ausgezeichnet, indem er schon früher von Sr. Majestät dem Kaiser das Ritterkreuz des Leopold-Ordens erhalten hatte. So hatte M. 43 Jahre in verdienstvoller Thätigkeit in seinem amtlichen Berufe zurückgelegt. Sein Nekrologist rühmt ihm noch rege Antheilnahme an Allem, was die verschiedenen Zweige der Kunst und Wissenschaft betrifft, nach. Er dichtete mit seltener Formgewandtheit, und unter anderen bei den großen Huldigungsfeierlichkeiten im Jahre 1838 die Huldigungs-Cantate, er war ein gewandter Redner und pflegte mit Liebe die Tonkunst. Der Innsbrucker Musikverein ernannte ihn im Jahre 1832 zu seinem Ehrenmitgliede; ferner versah er seit 1838 das Ehrenamt eines Directors der philosophischen Facultät der Innsbrucker Hochschule, welche ihm im Jahre 1845 das Ehrendiplom eines Doctors der Philosophie verlieh. Als ihm im Jahre 1851 die erbetene Versetzung in den Ruhestand gewährt wurde, erfolgte dieselbe mit der Verleihung des Ordens der eisernen Krone 2. Classe. Im Jahre 1852 übersiedelte M. aus dem ihm zur zweiten Heimat gewordenen Tirol in die Steiermark nach Gratz, wo er noch ein Jahrzehend der Ruhe genoß, bis er im Jahre 1863, im Alter von 82 Jahren, starb. Im Jänner 1852 wurde er in den erbländischen Freiherrnstand mit dem Prädicate von Klarbach erhoben. Einer seiner Biographen berichtet, daß M. sehr werthvolle Aufzeichnungen, namentlich über die denkwürdige Periode 1814 in Tirol, bis zum Rieder Vertrage, hinterlassen habe, welche er als Augenzeuge und in unmittelbarer Nähe der leitenden [375] Persönlichkeiten, ja sogar in ihre Thätigkeit persönlich eingreifend, mitgelebt hatte.

Freiherrnstands-Diplom vom 23. November 1851. – Katholischer Wahrheitsfreund (Gratz, 4°.) 1863, Nr. 38 u. 39: „Daniel Freiherr von Mensi-Klarbach. Nekrolog“. – Wiener Zeitung 1863, Nr. 225, S. 892: „Freiherr von Mensi-Klarbach“. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, J. Perthes, 32°.) Jahrgang 1866, S. 635. –