BLKÖ:Meiller, Andreas von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Meier
Band: 17 (1867), ab Seite: 278. (Quelle)
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Meiller, Andreas von (Geschichtsforscher, geb. zu Wien 21. December 1812). Sein Vater Andreas von Meiller lebte in Wien als Director [279] und Firmaführer des Großhandlungshauses Steiner u. Comp., eines der ersten Wechselhäuser jener Zeit in der Residenz. Seine Mutter Christine war die Tochter eines Edelmannes aus Preußisch-Schlesien, Namens Johann Sigismund von Saack, welcher im Jahre 1751 in österreichische Militärdienste getreten war. Nach im Jahre 1834 vollendeten juridisch-politischen Studien trat M. im Jahre 1835 in den Staatsdienst, und zwar bei der damaligen k. k. Hof- und niederösterreichischen Kammerprocuratur, als Vorbereitung für die Advocatie, in welchem Stande ihn dereinst zu sehen der Lieblingswunsch seines Vaters war. Mit Hinblick auf diesen Beruf erwarb er sich während seiner Dienstleistung bei dieser Hofstelle die juridische Doctorwürde an der Wiener Universität, zu welcher er am 19. Juli 1837 promovirt wurde. Schon von seinen Jünglingsjahren an eine besondere Vorliebe für die vaterländische Geschichte hegend, wurde ihm durch seine Einführung in das Haus des Freiherrn Clemens von Hügel, Hofrathes der k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatskanzlei, der Weg zu einem anderen, seiner Neigung in jeder Hinsicht entsprechenderen Zweige des Staatsdienstes eröffnet. Zu Anfang des Jahres 1842 wurde er nämlich als Praktikant zum k. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatsarchive übersetzt. An diesem Staatsinstitute standen damals die Historiker Chmel [Bd. II, S. 351] und Gévay [Bd. V, S. 164] als Archivare in Verwendung, von denen vorzüglich Chmel dem Neophyten mit besonderem Wohlwollen sich zuwendete, und seine Ausbildung zum Archivsbeamten und Geschichtsforscher mit väterlicher Liebe leitete. In dieser Anstellung rückte er sohin durch alle Dienstesstufen bis zum ersten Archivar vor, welche Stelle er im Jahre 1860, unter gleichzeitiger Verleihung des Titels eines kaiserlichen Rathes, erlangte. Während dieser Zeit war ihm auch im Jahre 1854 von Sr. Majestät dem Kaiser die Würde eines k. k. Truchsessen verliehen worden, so wie er auch aus Anlässen, welche in den Bereich seiner amtlichen Thätigkeit fielen, die Ritterkreuze des großherzoglich hessischen Ludwig-Ordens 1. Classe, des königlich preußischen Kronen-Ordens 3. Classe und des großherzoglich oldenburgischen Haus-Ordens 1. Classe erhielt. Was M.’s literarische Thätigkeit anbelangt, so erschienen kleinere Arbeiten von ihm zuerst in dem von Chmel in den Jahren 1843 und 1844 herausgegebenen „Notizenblatte für österreichische Geschichte“ und in Schmidl’s „Oesterreichischen Blättern für Literatur und Kunst“, Jahrg. 1845. M.’s bisherige Arbeiten bewegten sich ausschließlich auf dem Felde der urkundlichen Geschichtsforschung und behandelten in diesem wieder die vor-habsburgische Periode der deutsch-österreichischen Kronländer der Monarchie. Nach dem Erscheinen seiner Regesten der Babenberger wurde M. auf den Vorschlag Chmel’s von der kaiserlichen Akademie am 29. Mai 1851 zum wirklichen Mitgliede der philosophisch-historischen Classe derselben, und nach Chmel’s Tode im Jahre 1858 zum Mitgliede der ständigen historischen Commission derselben erwählt. M.’s historische Arbeiten errangen sich bei Fachmännern, ihrer Gründlichkeit wegen, Anerkennung und Beifall, welche auch in der Verleihung der k. k. österreichischen goldenen Medaille für Wissenschaft und Kunst im Jahre 1850, und in der Wahl zum Ehren- und wirklichen Mitgliede zahlreicher österreichischer und deutscher historischer Vereine und gelehrter [280] Gesellschaften öffentlichen Ausdruck fand. Von der Wiener Hochschule, an der M. seine Studien zurückgelegt, wurde er bei Gelegenheit der 500jährigen Säcularfeier derselben im Jahre 1865 durch die Ernennung zum Ehrendoctor der Philosophie ausgezeichnet. Die von M. bisher veröffentlichten, theils selbstständigen Werke, theils in gelehrten Sammelwerken erschienenen Abhandlungen sind, und zwar die ersteren: „Regesten zur Geschichte der Markgrafen und Herzoge Oesterreichs aus dem Hause Habsburg“ (Wien 1850, Wilh. Braumüller, 4°.); – „Reihenfolgen von Aebten und Aebtissinnen österreichischer und bayerischer Klöster, von den ältesten Zeiten bis 1250“ (Wien 1852, Pichler), nicht in Handel gekommen; – „Regesta archiepiscoporum Salisburgensium inde ab anno 1106 usque ad annum 1246“ (Viennae 1866, Karl Gerold, 8°.); – die letzteren: im Notizenblatte. Beilage zum Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Herausgegeben von der historischen Commission der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien: „Topographische Bemerkungen und Nachträge zu den Babenberger Regesten und aus dem Herzogenburger Archiv“ (Bd. I, S. 75–80 u. 138–144); – „Nachträge zu Böhmer’s Kaiser-Regesten“ (Bd. I, S. 85–91, 98–105, 113–119, 145–153, 177–181, 225–228, 305 bis 310, 384; Bd. II, S. 1–7,129 bis 134, 177–182, 209–211, 369–374; Bd. III, S. 53–56); – „Ueber den Codex diplomaticus Austriae inferioris“ (Bd. I, S. 138–144); – „Ueber den historischen Atlas für Altösterreich“ (Bd. I, S. 268–272, 283–288; Bd. II, S. 75–80); – „Historisch-topographische Erörterungen“ (Bd. I, S. 269–273, 283–288), die Fortsetzung davon im XI. Bande des Archivs [siehe weiter unten]; – „Bemerkungen zu den topographischen Erörterungen über Askituna“ (Bd. II, S. 75–80); – „Ueber zwei in Privat-Archiven befindliche Handschriften österreichischer Rechtsalterthümer“ (Bd. III, S. 177–185); – im Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen, herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserl. Akademie der Wissenschaften: „Oesterreichische Stadtrechte und Satzungen aus der Zeit der Babenberger“ (Bd. X, S. 87 bis 173), enthält die Satzungen für Pölten 1159, Enns 1191, der Regensburger Kaufleute 1192, das Ennser Stadtrecht vom Jahre 1212, das Wiener Stadtrecht vom Jahre 1221, das Wiener-Neustädter um 1222–1230, das Wiener Stadtrecht vom Jahre 1244, das Hamburger Stadtrecht vom Jahre 1244, Satzungen für die österreichischen Juden vom Jahre 1244, und das österreichische Landrecht von 1246 und um 1280, correcte und zum Theile neue Abdrücke der wichtigsten österreichischen Rechte jener Zeit; – „Historisch-topographische Studien“ [Fortsetzung der im Notizenblatte für 1851 begonnenen Erörterungen] (Bd. XI, S. 57–100); – „Das Banntaiding-Buch von Ebersdorf im Viertel ober Manhartsberg“ (Bd. XII, S. 267–304); – „Auszüge aus den bisher ungedruckten Nekrologien der Benedictinerklöster St. Peter in Salzburg und Admont in Steiermark, dann der Propstei St. Andrä an der Traisen in Oesterreich unter der Enns“ (Bd. XIX, S. 209–400); – in Ad. Schmidl’s Oesterreichischen Blättern für Literatur und Kunst, II. Jahrgang: „Ueber die österreichischen Rechtsbücher im Mittelalter“; – in den Sitzungsberichten der kaiserlichen Akademie der [281] Wissenschaften, phil. histor. Classe, Juli 1856: „Ueber eine Hypothese in Betreff der Entstehung des sogenannten österreichischen Landrechtes“, – und ebenda, Band XLVII (1864): „Ueber die Diöcesan-Grenzregulirung König Ludwig’s des Baiern im Jahre 1829 zwischen Salzburg und Passau“; – in den Denkschriften der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, phil. hist. Classe, Band VIII (1857): „Die Herren von Hindberg und die von ihnen abstammenden Geschlechter von Ebersdorf und Pilichdorf. 1. Abtheilung“; – und in Dr. K. von Hönigsberg’s „Wildbad Gastein im Jahre 1856“ (Wien 1857, Gerold): „Beiträge zur Literatur des Badeortes Wildbad Gastein. Eine Badereise nach Gastein im Jahre 1721“. M. ist seit 1862 mit Rosa gebornen Sedlaczek Edlen von Harckenfeld, Tochter des k. k. Hof- und Ministerialsecretärs Joseph S. von Harckenfeld vermält, und nebenbei sei bemerkt, daß der berühmte Archäolog und Numismatiker Abbé Eckhel [Bd. III, S. 423] Meiller’s Großoheim ist, da Eckhel’s Schwester Raphaele die Gattin von unsers Meiller Großvater, Johann Georg von Meiller, war. M. ist wirkl. Mitglied der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zu Berlin, des Gelehrten-Ausschusses des germanischen Museums zu Nürnberg, Ehrenmitglied des kön. sächsischen Vereins zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer zu Dresden, des historischen Vereins für Ober-Franken zu Bamberg; der historischen Vereine zu Linz, Klagenfurt, Salzburg, Brünn, Hermannstadt; Ausschuß des Wiener Alterthumvereins und des Vereins für die Landeskunde von Niederösterreich.

Adelstands-Diplom vom 1. Jänner 1797, für des Geschichtsforschers Andreas von Meiller Großvater Johann Georg und dessen Bruder Philipp Franz. – Göttingische gelehrte Anzeigen 1852, Nr. 37 bis 39 [über die Babenberger Regesten]; – dieselben 1867, im 2. Stück [über die Salzburger Regesten. Beide Besprechungen von Waitz] – Wappen. Gold und roth quergetheilter Schild, der mit einem in rechtsschräger Richtung über das ganze Wappenfeld liegenden Anker natürlicher Farbe, mit hölzernem Querbalken und eisernem Ringe, belegt ist. Auf dem Schilde ruht ein rechtsgestellter gekrönter Turnierhelm, aus dessen Krone ein vorwärts schauender Mann, auf dem Kopfe einen schwarzen Hut, am Leibe rothe Hosen und eine gelbe, am Kragen und den Aermeln roth ausgeschlagene Jacke, hervorwächst. Der Mann hält in der rechten Hand den im Wappenbilde beschriebenen Anker, die Linke hat er in die Hüfte gestützt. Die Helmdecken sind beiderseits roth, mit Gold belegt.