BLKÖ:Markovics, Mathias Anton von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Marković, Ambros
Band: 16 (1867), ab Seite: 469. (Quelle)
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Markovics, Mathias Anton von (ungarischer Rechtsgelehrter, geb. zu Pesth 4. September 1751, gest. ebenda 23. Juli 1832). Beendete bei den Piaristen in Pesth die Gymnasial- [470] und philosophischen Studien, und ging dann nach Wien, wo er unter Martini, Riegger und Sonnenfels die Rechte hörte. Als im Jahre 1774 die von der Kaiserin Maria Theresia beschlossenen Reformen im Studienwesen in’s Leben traten, bewarb sich M. um die Stelle eines Adjuncten der juridischen Facultät an der Hochschule zu Tyrnau, welche damals Landes-Universität war, und erhielt sie. Im Jahre 1776 erlangte er die juridische Doctorwürde und noch im nämlichen Jahre die Professur des Natur-, allgemeinen Staats- und Völkerrechtes und des ungarischen Staatsrechtes zu Raab. Vier Jahre bekleidete er diese Stelle, dann wurde er im Jahre 1780 Professor des Kirchenrechtes an der Universität zu Pesth und erwarb sich innerhalb der 26 Jahre, die er daselbst im Lehramte wirkte, einen solchen Ruf, daß er als einer der berühmtesten Lehrer dieser Hochschule galt. Seine Verdienste belohnte Kaiser Joseph II. durch eine Personalzulage, Kaiser Leopold II., im Jahre 1791, durch Verleihung des ungarischen Adels und Franz I., im Jahre 1802, durch die Würde eines kön. Rathes. Im Jahre 1806 legte er das Lehramt nieder, wurde aber Assessor der Studien-Commission zu Ofen und Director der Universitäts-Buchdruckerei. Beide Aemter versah er bis zum Jahre 1830, worauf er über sein Ansuchen von letzterem enthoben wurde, hingegen versah er ersteres bis zu seinem im Alter von 82 Jahren erfolgten Tode. Seine Schriften sind: „Dissertatio inauguralis de fontibus juris hungarici“ (Tyrnau 1776); – „Principia juris ecclesiastici Regni Hungariae“ (Ofen 1786). Die Titel „mehrerer anderer schätzbarer Monographien über einige Gegenstände des Kirchenrechtes“, deren die unten angegebenen Quellen gedenken, vermochte ich nicht aufzufinden. Ein größeres Werk über das gesammte Kirchenrecht blieb unvollendet in Handschrift. Sein Sohn Johann Nepomuk trat in die Fußstapfen des Vaters und wurde auch ein ausgezeichneter Jurist [s. d. S. 468].

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. VI, S. 550. – Fejer (Georgius), Historia Academiae scientiarum Pazmaniae Archi-Episcopalis ac M. Theresianae Regiae literaria (Budae 1835, 4°.) p. 109, 116, 135. – Nagy (Iván), Magyarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal, d. i. Die ungarischen Familien mit Wappen und Stammtafeln (Pesth 1860, Mor. Ráth, 8°) Bd. VII, S. 324. –