BLKÖ:Mader, Johann Christoph

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mader, Johann
Band: 16 (1867), ab Seite: 241. (Quelle)
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Mader, Johann Christoph (Bildhauer, geb. zu Ullersdorf im Leitmeritzer Kreise Böhmens im Jahre 1697, gest. im Jahre 1761). Der Vater war ein herrschaftlicher Schaffner, der seinen Sohn im Winter wohl die Schule besuchen, im Sommer aber das Vieh hüten ließ. Auf der Weide sah der junge Johann Christoph, oder wie er gewöhnlich genannt wird Christoph, einen anderen Hirten einmal eine Figur aus Holz schnitzen und das gefiel ihm so sehr, daß er, als er erfuhr, es gebe Menschen, die sich mit solchen Arbeiten in Holz und Stein beschäftigen, den Entschluß faßte, diese Kunst zu erlernen. Er verließ nun das väterliche Haus und war so glücklich, zu einem Pfarrer zu kommen, wo er für Verrichtung häuslicher Dienste außer der Kost auch Unterricht im Schreiben und Rechnen erhielt. Seinem Kunstdrange folgend, gelang es ihm bald, bei dem Bildhauer Johann Edmund Richter im Stiftsmarktflecken Ossegg im Leitmeritzer Kreise ein Unterkommen zu finden. Dort lernte er von 1713–1718 die Bildhauerei. Je heimischer er in der Technik seiner Kunst sich zu fühlen begann, desto mehr erkannte er die Unzulänglichkeit seiner Bildung und war ernstlich bedacht, das Versäumte nachzuholen. Bis tief in die Nacht, nach der ermüdendsten Tagesarbeit beschäftigte er sich mit Lesen und Zeichnen. Noch mehr wurde er inne, wie viel er noch zu lernen habe, als er nach überstandenen Lehrjahren nach Wien [242] ging und bei Stanetti, dem Hofbildhauer des Prinzen Eugen von Savoyen, in Dienste trat. Da hatte er nicht nur Gelegenheit das handwerksmäßige seiner Kunst fleißig zu üben, sondern die Büsten und Statuen aus der griechischen und römischen Mythologie, aus der Geschichte, welche im Atelier und in den Werkstätten seines Meisters in mannigfaltiger Menge aufgestellt waren, zu betrachten, und das war ein mächtiger Sporn für ihn, das Versäumte in seinen Kenntnissen nachzuholen und neben der Kenntniß der Technik auch jene des kunstwissenschaftlichen Theils sich anzueignen. Aber wie eifrig er strebte und arbeitete, das Schicksal stellte sich ihm feindlich entgegen. Im Jahre 1724 berief ihn, den leibeigenen Unterthan, die Grundobrigkeit in die Heimat zurück, er sollte Büchsenspanner bei der gnädigen Herrschaft werden. Aber M. war fest entschlossen, nicht heimzukehren. In seiner Noth, denn noch wußte er nicht, wie er sich helfen sollte, lernte er den dänischen Gesandten kennen, der ihn schon öfter bei den Arbeiten in den Gärten des Prinzen Eugen gesehen und beobachtet hatte. Mader erzählte ihm, in welcher traurigen Lage er sich befinde, und der Gesandte machte ihm den Antrag, nach Dänemark zu gehen. Mit Freuden nahm M. den Antrag an; aber Stanetti erhob nun Gegenvorstellungen, er erklärte diesen geschickten Arbeiter nicht entbehren zu können; die Sache kam bis vor den Prinzen Eugen, der sich nun bei der Grundobrigkeit Mader’s um seine Freilassung verwendete. Diese Verwendung hatte den gewünschten Erfolg. Mader wurde freigegeben. Nun arbeitete er viele Jahre bei dem Bildhauer des Prinzen und, als Stanetti starb, ernannte ihn Eugen an dessen Stelle zu seinem Hofbildhauer. Auf diesem Posten blieb M. bis zu des Prinzen Tode, dann arbeitete er auf eigene Rechnung und machte sich zunächst durch die beiden Denksäulen, welche die Karlskirche schmücken, einen schönen Namen. Nagler’s Bericht über diese Angelegenheit ist falsch und parteiisch. Auf Befehl des Kaisers Karl I. wurden verschiedene geschickte Künstler zu Modellen für diese Säulen aufgefordert. Mader’s Modell erhielt den Preis, erhielt ihn selbst vor jenem des berühmten Matielli. Man vergleiche darüber Winkelmann’s „Gedanken über die Nachahmung der griechischen Werke in der Malerei und Bildhauerkunst“ [S. 67). Nagler hat wahrscheinlich durch Füßli’s unklare Darstellung des ganzen Herganges zu jener Ansicht über Mader, die eine unrichtige ist, sich verleiten lassen. Füßli aber schreibt: „Jacob Schletterer hat den meisten Antheil an diesen berühmten Werken, doch sobald man seiner nicht mehr bedurfte, suchte ihn Mader zu entfernen“. Nun aber hat Mader erst, nachdem er, da sein Modell angenommen worden, mit der Ausführung des Werkes betraut wurde, sich den Bildhauer Schletterer aus Venedig verschrieben. Also kann von einem weiteren Antheile Schletterer’s als von einer mit Mader in Gemeinschaft ausgeführten Mitarbeiterschaft an dieser Arbeit, keine Rede sein. Diese Mitarbeiterschaft berechtiget aber Niemand zu einer Heruntersetzung des eigentlichen Meisters, der die Entwürfe geschaffen und nur zur Hilfe bei Ausführung derselben sich einen zweiten geschickten Bildhauer verschrieben hat. Mader wurde im J. 1760, ein Jahr vor seinem Tode, von der kaiserlichen Akademie der bildenden Künste in Wien als wirkliches Mitglied aufgenommen. Sein Sohn ist der später in den österreichischen Ritterstand aufgenommene [243] Joseph Ritter von Mader, dessen Lebensskizze hier folgt.

Annalen der bildenden Künste für die österreichischen Staaten, herausg. von Hanns Rudolph Füßli (Wien, 8°.) Bd. II, S. 9 u. 30 [Anmerkung]. – Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften (Wien 1850, Staatsdruckerei), Bd. V, S. 741, im Aufsatze: „Materialen zur österreichischen Kunstgeschichte“ von Joh. Ev. Schlager. – Nagler (G. K. Dr.), Neues allgemeines Künstler-Lexikon (München 1838, Fleischmann, 8°.) Bd. VIII, S. 167.