BLKÖ:Kindermann Ritter von Schulstein, Ferdinand

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Kiniger, Veith
Band: 11 (1864), ab Seite: 269. (Quelle)
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Kindermann Ritter von Schulstein, Ferdinand (Bischof von Leitmeritz, Schulmann, geb. zu Königswalde in Böhmen 27. September 1741, gest. zu Leitmeritz 25. Mai 1801). Beendete die Gymnasial- und philosophischen Studien zu Prag, wo er auch die Theologie hörte und daraus die Doctorwürde erwarb. Nun trat er in die Seelsorge, wurde Pfarrer auf der gräflich Bucquoi’schen Herrschaft Kaplitz und später von dem Prager erzbischöflichen Consistorium zum Dechant ernannt. Im Jahre 1782 wurde er, nachdem er schon im Jahre 1777 den Ritterstand mit dem Prädicate [270] Schulstein und das böhmische Incolat erhalten hatte, Propst auf dem Wyssehrad in Prag, und im Jahre 1790 Bischof von Leitmeritz[WS 1]. Eilf Jahre bekleidete er die bischöfliche Würde und starb, 60 Jahre alt. K. hat sich um das österreichische Schulwesen schöne Verdienste erworben. Bevor er noch in die Seelsorge trat und Pfarrer von Kaplitz wurde, hatte er aus eigenem Antriebe Reisen unternommen, eigens zu dem Zwecke, um sich über das Schulwesen in fremden Staaten zu unterrichten, und was er als neu und zweckmäßig erkannte, in seinem Vaterlande anzuwenden. So errichtete er denn in seiner Pfarre Kaplitz auf eigene Kosten eine Schule, in welcher er nach seinen auswärts gewonnenen Erfahrungen zu einer Zeit lehrte, als durch Epidemie, Hungerjahre, allgemeinen Nothstand und selbst durch persönliche Verfolgung von Seite des Prager Erzbischofs, der ihm als einem, Neuerer abhold war, seinen Bemühungen nicht geringe Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Bald erlangte die Kaplitzer Schule einen Ruf in weiteren Kreisen und wurde die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese Lehranstalt noch mehr gerichtet, als im Jahre 1774 die „Nachricht von der Schule zu Kaplitz“ (Prag 1774, 4°.) im Drucke erschien. Kindermann wurde nun nach Wien berufen, auch wurde angeordnet, daß zur Einführung der verbesserten Unterrichtsmethode in Galizien, die Lehramtscandidaten aus Lemberg nach Kaplitz gesendet wurden. Während seines Aufenthaltes in Wien betheiligte sich K. an der Ausarbeitung der neuen Normalschulbücher. Bei seiner Rückkehr nach Böhmen ernannte ihn die Kaiserin zum Schulrathe und Oberaufseher des deutschen und böhmischen Schulwesens in Böhmen. Auch an der Errichtung der Prager Normalschule hatte K. wesentlichen Antheil, und damals erschien seine bei Einweihung der Schule gehaltene „Rede von dem Einflusse der niederen Schulen auf Lehr-, Nähr- und Wehrstand“ (Prag 1776, 8°.). Die Erhebung in den Ritterstand und die Verleihung des böhmischen Incolates erfolgten zwar in Anerkennung der vielen Verdienste Kindermann’s, jedoch mehr aus Formgründen, weil bei Verleihung der Dechantei an der Collegiatkirche und königl. Landescapelle auf dem Prager Schlosse das Incolat und der Ritterstand erforderlich sind.

Alle Quellen, de Luca ausgenommen, welcher das bestimmte Geburtsdatum 27. September 1741 und den Geburtsort Königswalde angibt, bezeichnen Schluckenau als K.’s Geburtsort und 1742 als dessen Geburtsjahr. – Ritterstands-Diplom und Verleihung des böhmischen Incolates vom 8. April 1777. – (Becker’s) National-Zeitung, Jahrg. 1801, Stück 31. – (De Luca) Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1776, Ghelen’sche Schriften, 8°.) I. Bandes 1. Stück, S. 253. – Baur (Samuel), Allgemeines historisch-biographisch-literarisches Handwörterbuch aller merkwürdigen Personen, die in dem ersten Jahrzehend des neunzehnten Jahrhunderts gestorben sind (Ulm 1816, Stettini, gr. 8°.) Bd. I, Sp. 724. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliogr. Institut, gr. 8°.) Bd. XVII, S. 1168, Nr. 2. – Meusel (Johann Georg), Das gelehrte Teutschland (Lemgo 1783, Meyer, 8°.) Vierte Ausgabe, Bd. II, S. 280, und I. Nachtrag, S. 330. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, 8°.) I. (und einziger) Theil, S. 115. – Dlabacz (Gottfr. Joh.), Allgemeines historisches Künstler-Lexikon für Böhmen u. s. w. (Prag 1815, Haase, kl. 4°.) Bd. II, Sp. 60 [nennt ihn unrichtig von Schulenstein und läßt ihn am 24. Mai 1801 gestorben sein]. – Wappen. Ein durch die Mitte von einem blauen Bande quergetheilter Schild. Im oberen silbernen Felde auf grünem Grunde ein rechtsgestellter, linkssehender lichtbrauner Specht, der auf dem [271] linken Fuße steht, mit dem rechten aber ein offenes Buch hält, worauf die Worte: „Rerum magistra secundum normam“ geschrieben stehen. Im unteren goldenen Felde stehen gegeneinander gekehrt zwei rothe Löwen mit ausgeschlagenen Zungen, über sich gewundenen Doppelschwänzen, mit ihren Vorderpranken einen Grundstein haltend. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinander gekehrte gekrönte Turnierhelme. Auf der Krone des rechten Helms steht ein goldgekrönter, rechtssehender einfache schwarzer Adler mit offenem Schnabel, ausgestreckter Zunge, von sich gestreckten Krallen auf der Brust die Anfangsbuchstaben M. T., das T über dem Einbuge des M () weisend. Auf der Krone des linken Helms stehen drei wallende Straußenfedern, die mittlere blaue zwischen der rechten goldenen und linken silbernen. Die Helmdecken sind rechts blau mit Silber, links roth mit Gold unterlegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Königgrätz.