BLKÖ:Keeß, Franz Georg Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 11 (1864), ab Seite: 118. (Quelle)
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Keeß, Franz Georg Ritter von (k. k. Hofrath, geb. zu Wien 11. Jänner 1747, gest. zu Brunn am Gebirge 6. August 1799). Aeltester Sohn des Franz Bernhard von K. aus dessen erster Ehe mit Regina von Wallner. 21 Jahre alt, hatte er 1768 sämmtliche Rechtsstudien an der Wiener Hochschule beendet und war sofort als unbesoldeter Landrath cum voto informativo in den Staatsdienst getreten. 1770 wurde er Rath bei der niederösterreichischen Regierung auf der gelehrten Bank; 1774 Hofcommissionsrath bei der illyrischen Deputation, deren Arbeiten insbesonders in Folge seiner energischen Thätigkeit Ende December 1777 beendigt waren. Noch im nämlichen Jahre wurde er Hofrath bei der ungarischen Hofkanzlei, von dort aber zur obersten Justizstelle versetzt. Auf diesem Posten beurkundete er ebenso viel Talent als Rechtsgefühl, so daß ihn die Kaiserin mit den wichtigsten Arbeiten betraute. Auch Kaiser Joseph hatte den gediegenen Geschäftsmann aus mehreren Arbeiten kennen gelernt, welche er im Cabinete seiner Mutter vorgefunden und durchgesehen hatte. Er wählte ihn, da er Vertrauen zu ihm gefaßt, ohne ihn seines Postens bei der obersten Justizstelle zu entheben, zum Referenten bei der Compilations-Hofcommission (später die Hofcommission in Gesetzsachen genannt). Welches Vertrauen der Monarch in seinen Diener setzte, dafür spricht die Thatsache, [119] daß K., der in einer unter dem Vorsitze des Kaisers gehaltenen Conferenz seine Ansicht in einer wichtigen Angelegenheit freimüthig ausgesprochen, und sie auch dann auf das Standhafteste vertheidigt hatte, nachdem selbst der Kaiser gegen ihn war, und die übrigen Mitglieder der Conferenz zum Kaiser hielten, von Kaiser Joseph in Anerkennung seiner pflichtgemäßen Handlung mit dem Ritterkreuze des St. Stephan-Ordens ausgezeichnet wurde. Dieser Vorfall – in absoluten Monarchien gewiß eine Seltenheit – ist durch ein Oelgemälde, unter welchem in wenig Worten dieser Act der Pflichttreue eines Staatsdieners erzählt wird, verherrlicht worden. Die Zahl der schriftstellerischen Arbeiten, welche theils mit, theils ohne seinen Namen erschienen sind, ist nicht groß und beschränkt sich auf folgende: „Commentar über Joseph des II. allgemeine Gerichtsordnung“ (Prag und Wien 1789, Fol.); – „Ueber die Aufhebung der Wuchergesetze“ (Wien 1791, gr. 8°.); – „Sendschreiben der Graf Stiebarischen Beamten an den Landmann in Böhmen“ (ebd. 1796, 8°.); – „Ein Gespräch in Oesterreich aus den Umständen der Zeit“ (ebd. 1796, 8°.); – „Rede eines Gutsherrn an seine Unterthanen in Oesterreich“ (ebd. 1799, 8°.). Ungleich größer aber ist die Zahl der unter seiner unmittelbaren Redaction zu Stande gebrachten und publicirten Gesetzesarbeiten und Instructionen, als: „Allgemeine Gerichtsordnung für Böhmen, Mähren, Schlesien, Oesterreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz, Gradisca, Triest, Tirol und die Vorlande“ (Wien 1781, 8°.); – „Allgemeine Concursordnung für Böhmen, Mähren u. s. w.“ (ebd. 1781. 8°.); – „Instruction über Manipulationsart der k. k. Berggerichte“ (ebd. 1783, 8°.); – „Manipulationsinstruction für Appellationsgerichte“ (ebd. 1783, 8°.); – „Allgemeine Instruction für die Fiscalämter“ (ebd. 1783, 8°.); – „Allgemeine Instruction für den Magistrat in der k. k. Residenzstadt“ (ebd. 1783, 8°.); – „Allgemeine Instruction für die Landrechte“ (ebd. 1783, 8°.); – „Instruction für die mit den Landesstellen vereinte Landrechte zu Linz, zu Gratz, zu Innsbruck und Triest“ (ebd. 1784, 4°.); – „Gesetze und Verfassungen im Justizfache unter der Regierung Joseph II., Leopold II. und Franz II.“ (ebd. 1786 bis 1799, Fol.); – „Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch“. I. Theil (ebd. 1786, 8°.); – „Allgemeines Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung“ (ebd. 1787, 8°.); – „Instruction für die politischen Behörden über die Anstrengung einer Inquisition, Aburtheilung und Strafvollziehung wider einen eines politischen Verbrechens Beschuldigten“ (ebd. 1787, 8°.); – „Allgemeine Criminalgerichtsordnung“ (ebd. 1788, 8°.); – „Gerichtsordnung für Westgalizien“ (ebd. 1796, 8°.). Nicht minder umfassend und wichtig waren seine Ausarbeitungen zur Anordnung der Gesetze in den ungarischen Ländern. Ferner gingen unmittelbar aus seiner Feder oder unter seiner Hauptredaction hervor: das „Ehepatent“, die „Regulirung der bischöflichen Amtstaxen“, die „Gesetzliche Erbfolgeordnung“, mit welcher durch Aufstellung der Erbfolge ex jure repraesentationis die früher häufig vorgefallenen Rechtsstreite beseitigt wurden; das „Unterthanspatent“, das „Ausziehpatent“, die „Einführung der Landtafel“ in Vorderösterreich, welche das Muster für die übrigen Provinzen geworden ist, wo solche Landtafeln noch mangelten; das „Aufhebungspatent des Abfahrtsgeldes“ einer höchst lästigen und mit vielen Umtrieben [120] verbundenen Maßregel; des „Tiroler Erbsteuer-Patentes“ u. dgl. m. Man muß sich in jene Zeit versetzen, in welcher K. zu wirken berufen war, um die riesige und nutzreiche Thätigkeit dieses verdienstvollen Mannes gehörig zu würdigen. In ein chaotisches Regiment ohne Geist, Zweck und Tact hatte er Ordnung, Recht und Gewissenhaftigkeit gebracht. Verfolgt und angefeindet, wie dieß noch immer das Loos aller tüchtigen Organisatoren aller Zeiten gewesen, welche dem Schlendrian einen Damm setzen, der Dummheit ein Licht aufstecken und der Rechtlosigkeit durch das weise Wort des Gesetzes ein Ende machen, ließ er sich durch nichts anfechten, seinen geraden Weg fortzugehen und dem Staate mit seinen besten Kräften zu nützen; diese rastlose und angreifende Thätigkeit mochte aber seinen Körper vor der Zeit aufgerieben haben, denn im Alter von 52 Jahren, von denen er 30 im Staatsdienste zugebracht, entriß ihn der Tod dem Staate und seinem Monarchen. Aus seiner Ehe mit Ernestine von Albrechtsburg erzeugte er 12 Kinder, von denen Bernhard, Georg, Ignaz und Stephan [s. d. bes. Artikel] jeder in einer verschiedenen Richtung sich hervorgethan und den Namen des Vaters zu neuen Ehren gebracht haben. K. starb zu Brunn am Gebirge nächst Wien (nicht wie es in den „Zeitgenossen“ heißt: zu Brünn), und in der dortigen Pfarrkirche spricht sein Denkstein noch zu den Nachkommen von seinen Verdiensten.

Zeitgenossen. Ein biographisches Magazin für die Geschichte unserer Zeit (Leipzig, Brockhaus, gr. 8°.) Dritte Reihe, Bd. II, S. 40 u. f. [erscheint daselbst in der Ueberschrift wie im Verlauft des ganzen Artikels als Franz Georg Edler von Kreß, in Folge dessen auch in Repertorien und alphabetischen Registern nirgends der Name Keeß, wohl aber der Name Kreß erscheint]. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, kl. 8°.) I. (und einziger) Theil, S. 114 [nennt ihn einen „einsichtsvollen, fleißigen, rastlosen Diener des Staates, der an der inneren Verbesserung des Justizwesens eifrig und unablässig arbeitet und von dem rühmlichsten Eifer, dem allgemeinen Besten zu nützen, beseelt ist“]. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 169. – Meusel (Joh. Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1806, Gerh. Fleischer, 8°.) Bd. VI, S. 433. – Koppe (Joh. Christ.), Juristischer Almanach (Rostock, Stiller, 8°.) Jahrgang 1796, S. 363. – Allgemeiner literarischer Anzeiger (Wien) 1800, S. 743 u. f. [Biographie von Alter]. – Porträte. 1) I. Unterberger inv. et sc.“ (gr. Fol.), Hüftbild, der Arm auf einer Sokratesbüste ruhend; – 2) Hüftbild, auf die Büste Kaiser Joseph’s blickend, mit der Unterschrift: Franz Georg Edler von Kees (sic), Hofrath im Justizfache unter Kaiser Joseph dem Zweyten. Geb. den XI. Jenner A: MDCCXLVII. Die Unterlage der Büste des Kaisers Joseph zeigt die Inschrift: Vigilanti. (Ign. Unterberger inv. et sculps., Viennae, kl. Fol.), beide Blätter Schwarzk. – Denkstein. In der Kirche zu Brunn am Gebirge nächst Wien, wo K. gestorben, ist sein Denkstein mit folgender Inschrift: Dem unvergeßlichen Menschenfreunde, | Dem standhaften Vertheidiger, der Wahrheit und des Rechtes. | Dem ausgezeichneten Staatsmanne | im Fache der Gesetzgebung. | Würdig der Fürsten, unter welchen er wirkte, | Franz Georg Edlen von Keeß, | k. k. Hofrathe im Justizfache, | Ritter des St. Stephan-Ordens, | k. k. Truchsesse, niederösterreichischem Landstande, | geboren den 11. Jänner 1747, gestorben den 6. August 1799 | Seine Kinder. – Wappen. Dasselbe siehe in den Quellen zur Biographie von Bernhard Ritter von Keeß [S. 118].