Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Rathhausbau und Buergermeister Chorus

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Rathhausbau und Bürgermeister Chorus.

Bevor wir zu der Krönung des Königs Wenzel übergehen, wird es unsern Lesern interessant sein, zu vernehmen, was die vorhandenen historischen Quellen über den Bau unseres Rathhauses [31] sagen. Leider sind diese höchst dürftig. Der Überlieferung nach wurde der Bau unter dem Bürgermeister Ritter Grh. Chorus begonnen, ich sage der Überlieferung nach, die Jahrhunderte hindurch sich erhaltend gewiß ihre historische Berechtigung hat, aber einen authentischen Beweis dafür zu führen ist bis jetzt Keinem gelungen. Auch Quix hat in seiner mit anerkennungswerthem Fleiße geschriebenen „Biographie des Ritters Gerh. Chorus“ die Überlieferung nicht „mit Urkunden belegen“ können. „Zu Chorus Zeit,“ sagt Quix, „wird in Aachen wohl eine Steinmetzhütte oder Baubruderschaft gewesen sein, gleichwie in Köln und andern Städten Deutschlands waren. Gerh. Chorus wird gewiß deren Vorsteher oder Obermeister gewesen sein, der die Pläne des vorhandenen Baues entwarf und anfertigte und die Bauarbeit leitete.“ Das kann allerdings so gewesen sein, aber daß es gewiß so gewesen sei, dafür bleibt man den Beweis schuldig und möchte ihn schwerlich erbringen können. Noppius setzt die Grundsteinlegung des Rathhauses in das Jahr 1353 (S. 102), in welchem Jahre auch der Münsterchor „als schon längst dabevorn die fundamente gelegt gewesen, auf direction und Anweisung H. Bürgermeisters Gerardi Chorus oder Coris gebawet worden.“ (S. 21). Er schöpft seine Angabe „auß hinderlassener Verzeichnuß E. E. Raths Secretarii sel. Huberti Munsteri.“ Wo dieser Hubertus Munsterus, der im Jahre 1579 gestorben, seine Angabe hergenommen, wissen wir wieder nicht. Quix verlegt den Anfang des Rathhausbaues in die vorhergehenden Jahre, und stützt seine Meinung auf die bedeutenden, in den Rechnungen der damaligen Zeit vorkommenden Ausgaben für Steinbrechen, Kalkbrennen, Holzankäufe u. s. w. zu den Häusern auf dem Markt, wobei er annimmt, daß das Rathhaus „nach dem damaligen Sprachgebrauch“ aus 5 Häusern unter einem gemeinschaftlichen Dache bestanden habe, weil der Sitzungssaal des Schöffengerichts domus bruxella (das Haus Brüssel) genannt wird. Zum Beweis führt Quix bloß an: „in domo bruxella Stadtrechnung.“ Diese Stadtrechnung ist aber aus dem Jahre 1338; die betreffende Stelle ist bereits bei Gelegenheit der Händel mit dem Hrn. Schoynnecken, wo von den Kämpen und Kampkluppeln Rede war, erwähnt worden und lautet vollständig: Quum reconciliatum fuerit, illo die domini nostri diu fuerunt invicem et tunc congregati comederunt cum scabinis in domo Bruxella.

[32] Unsere Herren speisten also mit den Schöffen in deren Hause Brüssel im Jahre 1338. Damals dachte man noch nicht an ein gemeinschaftliches Rathhaus, worin die verschiedenen Justiz- und Verwaltungsbeamten ihre Sitzungssäle gehabt hätten; die angeführte Stelle kann also gar keinen Beweis abgeben für die sonderbare Annahme, daß „das Rathhaus nach dem damaligen Sprachgebrauch aus fünf Häusern bestanden habe“, wohl aber beweist sie, daß das Haus, worin die Schöffen ihre Sitzungen hielten, Brüssel geheißen habe, (wie heute noch das Haus Nr. 8 am Büchel zur Stadt Brüssel heißt), welcher Name Brüssel später auf den Sitzungssaal des Schöffengerichts im Rathhause übertragen wurde. Von den neuen vom Meister Olbertus auf dem Markte erbauten Häusern ist auch erst sechs Jahre später Rede in der Rechnung von 1346, wo Gerhard Chorus als Bürgermeister genannt wird. „It. Olberto lapicide de novis domibus in foro sitis edificandis 55 m.“ Der Steinmetze Olbertus erhält für diese Häuser 55 Mark, dann werden sämmtliche Auslagen für Holz, Dachpfannen, Nägel, Schlosser- und Schmiedearbeit „pro seris et gesmide ad domos easdem, für Balkenburgersteine[1], pro lapidibus Valkenburgensibus ad domos easdem, Anker u. s. w. nur 32 Schilling aufgezählt, und schließlich die Summe gezogen, die mit dem Honorar für den Baumeister nur 155 Mark und 30 Denar ausmacht, und zwar bedient sich die Rechnung des Ausdrucks: Summa 155 m. 30 s. de parvis domibus. Wer wird denn bei kleinen Häusern an das Rathhaus denken? Läge der Gedanke an Bauhütten auf dem Markte als Vorbereitung für den großen Rathhausbau nicht viel näher? Damit würden auch die geringen Ausgaben in Verhältniß stehen. Wie dem auch sei, so viel steht fest, weder in den vorhandenen Rechnungen, noch in den sonstigen Urkunden findet sich irgend eine Angabe über den Beginn des Rathhausbaues, ebensowenig wie über die Thätigkeit des Bürgermeisters Chorus bei demselben. Gewiß ist nur, daß der Bau in die Zeit seiner öffentlichen Wirksamkeit fällt, indem er 1327 zum ersten und 1365 zum letzten Male als Bürgermeister vorkommt.

[33] Quix sagt zwar: „Diese Rechnungen sind von dem J. 1332 bis 1370 eine feststehende Rubrik unter der Benennung: zum Baue unserer städtischen Häuser auf dem Marktplatze, notirt“. Danach müßte man sich zu der Annahme berechtigt halten: 1. die Rechnungen von 1332 bis 1370 seien in ununterbrochener Folge oder wenigstens mit kleinen Lücken vorhanden, 2. in jeder Rechnung werde des Rathhausbaues oder doch des Baues der städtischen Häuser auf dem Markte erwähnt. Wie steht es nun mit den erwähnten Rechnungen? Nach dem von Quix selbst angefertigten Verzeignisse der älteren Archivalien, welches, wenn wir 1332 als einen Druckfehler statt 1334 annehmen, mit den im Archiv vorhandenen Rechnungen genau übereinstimmt, besitzt dieses ein Bruchstück einer Ausgaberechnung von 1334, die vollständige Ausgaberechnung von 1338, Ausgaben und Einnahmen von 1344, ein Bruchstück von 1349 und einen ganzen kleinen Theil einer Ausgaberechnung von 1353, in welchem Jahre nach Noppius der Rathhausbau begann, und dann – nichts mehr bis zum J. 1373, wo der Bau bereits vollendet war. Wie steht es aber in den 6 von 1334 bis 1373 vorhandenen Rechnungen mit der „feststehenden Rubrik: zum Baue unserer städtischen Häuser auf dem Marktplatze“? Zu den mit aller diplomatischen Genauigkeit im Anhange abgedruckten Rechnungen wird man vergebens nach einer solchen Rubrik suchen. Da Quix selbst als Beweis für seine Behauptung nur den einen Posten aus der Rechnung von 1346: Olberto lapicide de novis domibus in foro sitis edificandis anführt, scheint auch er keine deutlichere Angabe gefunden zu haben. Wir glauben demnach nicht zu weit zu gehen, wenn wir den gemachten Versuch, die Überlieferung: daß Bürgermeister Chorus das Aachener Rathhaus erbaut habe, auf urkundliche Beweise zurückzuführen, für mißlungen halten.

Wie viel Antheil der Bürgermeister Chorus an dem Bau des Münsterchores habe, läßt sich urkundlich eben so wenig nachweisen. Wohl aber, daß es eine pure Fabel ist, er habe Schellart geheißen und von dem Chorbau den Namen Chorus erhalten. Quix weist nach, daß schon in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, mithin hundert Jahre vor dem Chorbau, der Name Chorus in Urkunden vorkommt. Wir haben aber keine weitern Beweise nöthig als unsere Rechnungen; 1334 legte Gerard Chorus Weinberge an; 1338 ist Ritter Gerard Chorus Bürgermeister; angenommen die Fundamente des Chors seien damals schon gelegt gewesen, so hätte doch [34] der Ritter Gerard nicht schon bei der Grundsteinlegung seinen Beinamen Chorus erhalten können, jedenfalls würde man ihm den sonderbaren Ehrentitel doch erst nach vollendetem Bau gegeben haben. In demselben Jahre beziehen Mechtilde Chorus und ihre Schwester Katharina städtische Leibrenten, und bei einem Heinr. Chorus wird Wein für die Kaiserin Margaretha gekauft; 1344 finden wir einen Johann Chorus bei einer städtischen Gesandtschaft, 1346 sehen wir denselben eine Erbrente beziehen und mit Ger. Chorus als Gesandter zum Kaiser nach Frankfurt reisen; 1349 erscheint Joh. Chorus schon als Bürgermeister, kann also schwerlich ein Sohn des Ger. Chorus gewesen sein, von dem überhaupt sich nicht nachweisen läßt, daß er Kinder gehabt habe. Es müßte also schon vor dem eigentlichen Beginn des Münster-Chorbaues die ganze Familie des Ritters Gerard mit dem Beinamen Chorus beehrt worden sein, – eine lächerliche Annahme. Wenn Chorus an dem Bau des Chors durch seine „Direktion und Anweisung“ sich wirklich in dem überlieferten Maße betheiligte, was bei dem damaligen Reichthum und Ansehen des Münsterstiftes kaum glaublich ist, warum wird denn davon in der ihm an der Wolfsthüre in der Vorhalle gesetzten Grabschrift mit keiner Silbe Erwähnung gethan. Diese lautet:


Gerardus Chorus miles virtute sonorus,
Magnanimus multum scelus hic non liquit inultum.
In populo magnus, in clero mitis ut agnus.
Urbem dilexit & gentem splendide rexit.
Quem Deus a poena liberet barathrique gehenna.


Gerhard, Chorus genannt, war Ritter von tapferm Stand gar.
Was ward irgend verbrochen, das ließ er nicht ungerochen.
Unterm Volk eine Stammeich, war er der Geistlichkeit Lamm gleich.
Lag ihm die Stadt am Herzen, so ließ mit dem Amt er nicht scherzen
Wolle Gott ihn vom Bösen und Schlund der Hölle erlösen.

In dieser Inschrift werden alle Tugenden des großen Mannes gerühmt, seine ritterliche Tapferkeit, seine Gerechtigkeit, seine hervorragende Größe im Volke, seine Milde gegen den Clerus, seine Liebe zur Stadt und sein glänzendes Regierungstalent; seiner Bauthätigkeit, seines Baugenies wird mit keinem Worte gedacht. Wie wäre das möglich gewesen, wenn das Stift ihm den Chorbau verdankte.

Daß Chorus kein Schellart war hat Quix l. c. gründlich nachgewiesen. Dafür sprechen ebenfalls unsere Rechnungen. 1349 werden[WS 1] [35] unsere Herren Christian Leonis, Joh. Schellart, Joh. Chorus (der in derselben Rechnung als Bürgermeister erscheint,) Goswin in Punt, Lambert Buc, Conrad van Eyghorn und Alexander als Gesandte nach Jülich geschickt. In demselben Jahre reisen Joh. Schellart, Leonis, Christian Leonis, Joh. Chorus, Conrad von Eyghorn und Alexander nach Brüssel, Beweis genug, daß Schellart und Chorus verschiedene Personen waren.

Es ist also mit vorstehendem hinreichend nachgewiesen: 1. daß wir den Namen Chorus nicht von dem Bau des Münsterchores herleiten dürfen; 2. daß Chorus kein Schellart war; 3. daß der Bau des Rathhauses und des Münsterchores in die Periode der öffentlichen Amtsthätigkeit des Ger. Chorus fällt. Der Überlieferung, daß der Bau in einem Jahre begonnen habe, in welchem Chorus das Bürgermeisteramt verwaltete, wird nicht widersprochen, sondern nur gezeigt, daß bei der Mangelhaftigkeit unserer Quellen sich kein authentischer Beweis dafür erbringen läßt.


  1. Aus der obigen Angabe schließt Quix „man habe den gelblichen Sandstein, aus welchem die Bilder und Verzierungen der äußern Hauptfaçade des Rathhauses verfertigt worden seien, aus Balkenburg bezogen.“ Um Bilder und Verzierungen handelte es sich 1346 noch nicht und gewiß würden 32 Schilling zum Ankauf der Balkenburgersteine nicht gereicht haben.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: wer-