ADB:Wilhelm I. (König von Württemberg)
Königs Friedrich, geboren; die Mutter war Herzogin Auguste von Braunschweig. Zerwürfnisse mit dem Vater machten seine Jugend ziemlich freudlos. Außer vorübergehenden Diensten im österreichischen Heere (1800) blieb der Prinz lange ohne Beruf; erst 1809 übernahm er in Württemberg ein Commando. Wie wenig er sich noch innerlich in die Rheinbundsverhältnisse schickte, zeigt seine 1808 mit Prinzessin Charlotte von Baiern gefeierte Vermählung, die bis zu der im August 1814 erfolgten Scheidung nicht zur wirklichen Ehe führte. Im russischen Feldzug mußte W. aus Rücksicht auf Napoleon den Oberbefehl über die württembergische Division übernehmen; eine schwere Krankheit gab ihm bald die willkommene Gelegenheit zur Heimkehr. Als aber endlich auch König Friedrich von Württemberg die Waffen gegen Napoleon kehrte, zog der Kronprinz 1814 freudig an der Spitze eines Armeecorps nach Frankreich. Namentlich die tapfere Vertheidigung der Stellung bei Montereau gegen Napoleon selbst hat ihm den Ruf eines tüchtigen Heerführers verschafft. Auch 1815 befehligte er ein eigenes Corps. Seine militärischen Leistungen, sein frisches, aufgewecktes Wesen, seine nahen verwandtschaftlichen Beziehungen zu Kaiser Alexander I. von Rußland ließen den Gedanken entstehen, ihn auf den französischen Thron zu setzen oder wenigstens zum König des von Frankreich loszutrennenden Elsasses zu ernennen. Er selbst träumte schwerlich von solchen Dingen, unterstützte aber das Verlangen, zur Sicherung des Südwestens das Elsaß mit Deutschland zu vereinigen. Im neuen deutschen Bund hoffte er die Stelle des Oberbefehlshabers zu erlangen; Schwärmer, die sein Ruf liberaler Gesinnung bestach, wollten in ihm gar den künftigen deutschen Kaiser erblicken. Zu dem großen Ansehen, das W. damals genoß, trug bei, daß er sich mit der geistreichen Großfürstin Katharina, der Schwester Alexander’s I., verlobte.
Wilhelm I. Friedrich Karl, König von Württemberg, ist am 27. September 1781 zu Lüben in Schlesien, der damaligen Garnison seines Vaters, des Herzogs, späterenAm 24. Januar 1816 wurde die Vermählung vollzogen, am 30. October brachte der Tod des Vaters W. auf den Thron. Hungersnoth und der heftige seit Jahren entbrannte Streit um die Wiederherstellung der Verfassung erregten die Gemüther. Jener suchte der König, von Katharina eifrigst unterstützt, mit Erfolg abzuhelfen; der Streit schien bei der freisinnigen Haltung, die derselbe bisher eingenommen, leicht zu beschwichtigen. Der Verfassungsentwurf, den namentlich v. Wangenheim vertrat, gewährte der Volksvertretung weitgehende Rechte. Aber die Altwürttemberger beharrten auf der einfachen Wiederherstellung der früheren Stände, der Adel machte seine Sonderrechte geltend, so daß sich der König genöthigt sah, die Verhandlungen abzubrechen und einseitig von sich aus nach der vorgeschlagenen Verfassung zu regieren. Und wirklich, was damals, besonders durch die Organisationsedicte von 1817 und 1818, geschaffen wurde, hat Württemberg zeitgemäße, wohlthätig wirkende staatliche Einrichtungen gegeben. Dazu kam eifrige Pflege der Volkswohlfahrt, vor allem der Landwirthschaft.
Erst am 13. Juli 1819 traten die Landstände wieder zusammen. Diesmal gelang es, obwol die Wahlen regierungsfeindlich ausgefallen waren, einen Verfassungsentwurf durchzusetzen, der gegenüber dem früheren einige freisinnigere Bestimmungen enthielt und zugleich den Wünschen der Altwürttemberger etwas [210] entgegenkam. Die Furcht vor den drohenden Karlsbader Beschlüssen führte jetzt die Annahme der Verfassung herbei.
Trotzdem mußte W., um die Großmächte nicht gegen sich aufzubringen, die Karlsbader Beschlüsse, wenn auch noch so milde, in seinem Lande durchführen. Ebenso mußte er sich der Wiener Schlußacte von 1820 fügen, nachdem sein Gesandter geholfen hatte, die Anerkennung der bestehenden Landesverfassungen und das Recht des deutschen Bundes auf Bestätigung der Acte durchzusetzen. König W. litt schwer unter der Entwicklung, welche die deutschen Dinge nahmen, er bäumte sich auf gegen den Druck der Großmächte. Zunächst suchte er insgeheim die öffentliche Meinung zu beeinflussen durch das von ihm eingegebene Manuscript aus Süddeutschland (1820), das Oesterreich und Preußen als selbstsüchtig angriff und ihnen das reine Deutschland als gleichberechtigt, ja als geistig überlegen, gegenüberstellte. Der Verdacht der Urheberschaft lenkte sich bald auf W., die Großmächte zürnten. Auch in der Folgezeit schlossen diese die kleineren Staaten von den Congressen aus, ja sie planten sogar, den Bundestag von den selbständigen Elementen, wie dem freimüthigen Wangenheim, der nunmehr dort Württemberg vertrat, zu reinigen. W. versuchte noch einmal, auf seinen Schwager Alexander I. einzuwirken und suchte ihn im December 1822 zu Mittenwald auf. Umsonst: auch der Schwager, der eben vom Congreß in Verona kam, hielt ihn für gänzlich verdorben und von den schlechtesten Grundsätzen durchdrungen. Im Grolle ließ W. seinen Gesandten im Auslande eine scharfe Note gegen die Veroneser Beschlüsse zustellen; ihre, wol unbeabsichtigte, Veröffentlichung bewirkte, daß die Großmächte ihre Gesandten von Stuttgart wegschickten (1823). Wenn auch zögernd, mußte der König Wangenheim von Frankfurt abberufen; aber auch Wintzingerode, der Minister des Aeußeren, der mit Wilhelm’s herausforderndem Vorgehen nicht einverstanden war, ging weg. Es dauerte lange, bis die Großmächte wieder versöhnt waren.
Im Innern setzte der König seine Bemühungen um staatliche Ordnung und volkswirthschaftliche Hebung fort; die Stellung der Beamten wurde verbessert, zahlreiche Schulen, namentlich im Interesse des Gewerbes, wurden errichtet; 1824 konnte dem ersten Dampfschiff, das den Bodensee befuhr, der Name des Königs beigelegt werden. Doch bald senkte sich über Württemberg ein starr bureaukratischer Geist. Er entsprach theils der vom Bundestag ausgehenden Reaction, theils der Persönlichkeit Wilhelm’s, der bei aller Weite der Auffassung in der Ausführung keinen Widerstand ertragen konnte. Die Ausschließung List’s aus der Kammer, die strenge Beaufsichtigung der Hochschule waren Früchte davon. Andererseits half die Zähigkeit des Königs die zahlreichen Schwierigkeiten wegräumen, die dem Abschluß von Zollverträgen mit andern deutschen Staaten entgegenstanden. Es war wesentlich sein Verdienst, daß am 18. Januar 1828 der Zollvereinsvertrag zwischen Württemberg und Baiern zu Stande kam, der zur Vereinigung mit der preußischen Gruppe und schließlich zum deutschen Zollverein führte.
Als die Wirkungen der französischen Revolution von 1830 im Lande zu spüren waren, schloß sich W. den militärischen Vorbereitungen an, welche die deutschen Staaten zum Schutze der Grenzen trafen. Die Bewegung im Innern suchte er mit starker Hand niederzuhalten. Paul Pfizer, der in dem Briefwechsel zweier Deutschen den engsten Anschluß an Preußen gepredigt, mußte aus dem Staatsdienst treten; die Bundesbeschlüsse von 1832 gegen die Rechte der Landstände, gegen die Presse, Versammlungsfreiheit und Hochschulen wurden in Württemberg verkündigt, obgleich sie gegen die Verfassung verstießen; die Wahl Wangenheim’s, der den König durch ein freimüthiges Schreiben verletzt hatte, in die Kammer wurde für ungültig erklärt; der Landtag von 1833, der sich gegen [211] die Bundesbeschlüsse erhob und die freiheitliche Weiterentwicklung von ganz Deutschland auf seine Fahne schrieb, wurde bald aufgelöst. Da das Land gewaltsamen Umsturz verabscheute und zahlreiche wohlthätige Maßregeln der Regierung billigte, brachten die Neuwahlen der letzteren die Mehrheit. Gesetze über Ablösung von Frohnen und ähnlichen Lasten, über Entschädigung für aufgehobene Leistungen aus der Leibeigenschaft, über die Volksschulen mit Besserung der Lage der Lehrer, die Herabsetzung der Steuern, das Zustandekommen eines neuen, wenn auch von der Linken streng bekämpften, Strafgesetzbuchs verschafften der Regierung Wilhelm’s den Ruf, daß sie die beste sei, die das Land seit Eberhard im Bart gehabt habe. Als vollends der König sich der Verurtheilung des hannoverschen Verfassungsbruchs anschloß und Ewald, einen der Göttinger Sieben, nach Tübingen berief, war der Opposition der Boden so sehr entzogen, daß ihre Führer, darunter Römer und Uhland, sich 1839–1845 vom politischen Leben zurückzogen. In diese Zeit behäbiger Ordnung und Ruhe fiel das fünfundzwanzigjährige Jubiläum des Königs. Die allgemeine warme Theilnahme an demselben schien die Möglichkeit auszuschließen, daß je wieder ein Streit zwischen W. und seinem Volke ausbrechen könnte.
Doch bald genug wurde die bureaukratische Landesverwaltung als Druck empfunden; W. selbst sah sich wieder veranlaßt beim Bunde für die Preßfreiheit einzutreten. Das Auftauchen der schleswig-holsteinischen Frage setzte das Land in Erregung. Theurung und Hungersnoth im J. 1845 führten zu Crawallen. Der Wind, der von Frankreich her wehte, ließ alte und neue Forderungen ans Tageslicht treten: Preß-, Versammlungs-, Vereins- und Gewissensfreiheit, Volksbewaffnung, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, Hebung des Volksunterrichts, Ausdehnung des Zollvereins, Vereinfachung der Staatsverwaltung, Wahlrecht sämmtlicher Steuerpflichtiger, völlige Ablösung der Zehnten und anderer Grundlasten. Der Ausbruch der französischen Revolution im Jahre 1848 fand so einen vorbereiteten Boden. Als Folge der Revolution erwartete man Krieg mit Frankreich; die Errungenschaften eines solchen sollten aber nicht den Dynastien, sondern dem Volke zu gute kommen. Zahlreiche Volksversammlungen bezeichneten neben den früheren Wünschen ein deutsches Parlament und Schwurgerichte als Ziele. Die württembergische Regierung stellte sofort das freisinnige Preßgesetz wieder her und suchte durch Versprechungen zu beschwichtigen. König W. entschloß sich, das Ministerium Schlayer zu entlassen, versuchte aber an die Stelle des Geschäftsministeriums ein conservatives mit dem Freiherrn v. Linden an der Spitze einzusetzen. Es gelang ihm nicht; er mußte am 9. März das Ministerium an den Führer der Opposition, Friedrich Römer, übertragen. W. war bereit, eine Volksvertretung am Bundestag zuzugeben. Er wollte sogar Preußen die Leitung des so umgestalteten Bundes überlassen, wurde aber durch die Art, wie Friedrich Wilhelm IV. sich nach den Berliner Straßenkämpfen selbst an die Spitze Deutschlands stellte, zurückgeschreckt. Aufstände, wie sie in Baden zum Ausbruch kamen, half der König unterdrücken. Die Wahl des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser billigte er und stattete demselben persönlich in Frankfurt einen Besuch ab. Es macht den Eindruck, als ob er eine große Neugestaltung Deutschlands erwartete, die ihm etwa die Vereinigung von Baden und Hohenzollern mit seinem Königreiche gebracht hätte. Er trat daher doch mit Preußen in Beziehung, um, selbst ohne Oesterreich, die Gründung eines Bundes der größeren Fürsten Deutschlands anzuregen. Die württembergische Kammer ging immer weiter; sie suchte die Frankfurter Beschlüsse zu beschleunigen oder gar zu überholen. Das war aber gar nicht im Sinne Wilhelm’s, wenn er sich auch die Anerkennung der deutschen Grundrechte abzwingen ließ. Als aber Preußen die deutsche Kaiserkrone angeboten wurde, [212] da erhob sich in W. das Gefühl der Gleichberechtigung, er weigerte sich, die Reichsverfassung anzunehmen. Kammer und Ministerium drangen auf ihn ein. Schon wollte er durch Verlassen des Landes der Zwangslage sich entziehen; da gab er doch noch nach, sprach aber die Voraussetzung aus, daß die Reichsverfassung von allen deutschen Fürsten anerkannt werde. Als die Kammer damit nicht zufrieden war, nahm er auch diese Voraussetzung ingrimmig zurück (25. April 1849). Die Wogen gingen immer höher. Die große demokratische Pfingstversammlung in Reutlingen schien die Revolution auf Württemberg zu übertragen. Wieder wollte W. sich ins Ausland entfernen, weil er des Heers nicht sicher zu sein glaubte; hohe Officiere hielten ihn zurück. Jetzt rückte auch noch der Rest des Rumpfparlaments in Stuttgart ein. Sein Versuch über die württembergischen Machtmittel zu verfügen brachte es sofort in Streit mit dem Ministerium; am 18. Juni wurde es von diesem gesprengt. Das gab doch noch den Anlaß zu offenen Erhebungen. Da der badische Aufstand im Erlöschen begriffen war, wurden sie mit Leichtigkeit unterdrückt. Noch beschloß die Kammer ein neues Wahlgesetz, das eine einzige Kammer festsetzte und das Wahlrecht sehr weit ausdehnte; dann mußte sie einer andern Platz machen, die eine neue Verfassung in Uebereinstimmung mit der Reichsverfassung schaffen sollte. Diese selbst anzugreifen wagte der König W. nicht. Wie erregt die Stimmung des Landes noch war, zeigten die Neuwahlen, die der radicalen Linken die Mehrheit brachten. Römer wollte abtreten, aber die Frucht schien dem König nicht reif zu sein. Erst als ein Theil der Minister wegen der Weigerung Wilhelm’s, der Union beizutreten, seine Entlassung nahm, wurde ein neues Ministerium berufen (28. October 1849). Es war der frühere Minister Schlayer, der die Bildung desselben übernahm. König W. betrieb persönlich den Abschluß des gegen Preußen gerichteten Vierkönigsbündnisses. Bei der Einberufung der verfassungsberathenden Landesversammlung wurde die gesetzlich vorgeschriebene Eidesformel bezüglich der Anlehnung an die Reichsverfassung gestrichen, der Kampf gegen die letztere begann. Unter diesen Umständen konnte auch keine Einigung über eine neue Landesverfassung erzielt werden, obgleich drei verfassungberathende Landtage auf einander folgten. Die Thronrede bei Eröffnung des zweiten (15. März 1850) sprach sich so scharf gegen die von Preußen geschaffene Union aus, daß dieses seinen Gesandten abberief. Die Behauptung der Regierung, daß der deutsche Bund noch fortbestehe, führte zu einer Ministeranklage und zum Rücktritt Schlayer’s. Ihn ersetzte der entschiedener conservative Freiherr v. Linden. Noch gingen die Anschauungen des Königs und der Kammer nicht vollständig auseinander; der erstere hielt wenigstens an der Nothwendigkeit eines deutschen Parlaments fest. Aber die Theilnahme der Kammer für die schleswig-holsteinischen Stände, ihre Weigerung, den durch die Bregenzer Zusammenkunft der Monarchen von Oesterreich, Baiern und Württemberg (11. October 1850) bedingten Credit für Rüstungen zu gewähren, führten zum Bruch. Die Landesversammlung wurde aufgelöst, die alte Verfassung wieder hergestellt, die deutschen Grundrechte wurden für aufgehoben erklärt. Letzterem trat sogar die Kammer bei unter Wahrung der zahlreichen in die württembergische Gesetzgebung selbst übergegangenen Bestandtheile.
Die Kriegsgefahr, die durch den Kampf der Westmächte und der Türkei mit Rußland hervorgerufen war, veranlaßten König W., sich aufs neue an Preußen anzulehnen, dem er mehr guten Willen, Deutschland zu schützen, zutraute, als Oesterreich; nur erklärte er das in den Händen Frankreichs befindliche Straßburg für ein Hinderniß, sich der deutsch-nationalen Politik ganz hinzugeben. Auch nach dem Ausbruch des italienischen Kriegs von 1859 stellte er seine Truppen Preußen zur Verfügung. Trotzdem bekämpfte er alle Bestrebungen [213] desselben, die Verfassung des Bundes so zu ändern, daß es allein an die Spitze träte. Gegen den Nationalverein, der anfing im Lande Anhänger zu gewinnen, griff er selbst im württembergischen Staatsanzeiger zur Feder. Er trat wieder völlig auf die Seite Oesterreichs und schickte 1863 den Kronprinzen Karl nach Frankfurt zum Fürstencongreß.
Zu heftiger Aufregung führte die Regelung des Verhältnisses des Staats zur katholischen Kirche. Die Aufsichtsrechte über das erst 1828 geschaffene Landesbisthum waren lebhaft bestritten worden. Nach langen Verhandlungen wurde 1857 ein Concordat verabredet, das dem Gerüchte Nahrung gab, W. selbst sei katholisch geworden. Erst 1862 gelang es, durch ein staatliches Gesetz das Concordat zu ersetzen, ohne daß die sachlichen Bestimmungen dasselben wesentlich abgeändert worden wären.
Als die schleswig-holsteinische Frage brennend wurde, starb König W. am 25. Juni 1864 auf seinem Landhause Rosenstein. Seiner zweiten Ehe, mit Katharina, entstammten die Prinzessinnen Marie und Sophie, die spätere Königin der Niederlande, der dritten, mit seiner Verwandten Pauline von Württemberg, außer dem Nachfolger Karl die Prinzessinnen Katharina, Gemahlin des Prinzen Friedrich von Württemberg und Mutter des Königs Wilhelm’s II., und Augusta, Gemahlin des Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar.
Die Regierung Wilhelm’s ist ausgezeichnet durch Pflege des Volkswohlstands; er hat sich den Namen eines Königs der Landwirthschaft erworben. Aber unverkennbar ist eine gewisse Schwerfälligkeit und Bedächtigkeit gegenüber neuen Aufgaben. Sein anfänglicher Eifer erlahmte durch die entgegenstehenden Hindernisse; namentlich die Weiterbildung der Verfassung, die seinen innersten Wünschen entsprach, verhinderte er selbst durch sprunghaftes Vorgehen und scheues Stutzen. Als deutscher Fürst hat er sich insoweit gefühlt, als er für Hebung des Heerwesens zum Schutz der Grenzen eintrat. Aber wie er gewissermaßen eine internationale Rolle spielte, bis ihm die Großmächte Zügel anlegten, so hat er auch innerhalb des Bundes eifersüchtig über seiner Selbständigkeit gewacht. Er wollte ein einiges Deutschland, aber er wollte an dessen Leitung vollberechtigt theilnehmen, und je nachdem er dieses Ziel zu erreichen hoffte, suchte er seine Stütze bald bei Oesterreich bald bei Preußen.
- Köstlin, Wilhelm I., König von Würtemberg und die Entwickelung der würtembergischen Verfassung (1839). – Nick, Wilhelm I., K. v. W. und seine Regierung (1864). – Strauß, König Wilh. v. W. (Kleine Schriften N. F. 1866, S. 270–297). – P. Stälin, Zum Gedächtnis König Wilhelm’s (Lit. Beil. des Staatsanz. f. Würt. 1881, S. 337–350). – Derselbe, König Wilh. I. v. W. (Zeitschr. f. allg. Gesch. 1885, S. 353–367, 417–434). – Schneider, Würt. Geschichte, S. 479–551 (1896).