ADB:Wernigerode, Grafen von
Albrecht in die beurkundete Geschichte ein. Der Grafentitel war bei ihnen erblich geworden, aber ihre reichsamtlich verwaltete Grafschaft lag im Darlingau und am Elm. Von dort zogen sie unmittelbar an den Fuß der Harzberge, wo sie das Geschlecht der Grafen Theti und Wikker und der Edlen von Veckenstedt beerbten und wohl schon von Anfang an den weitragenden Gipfel des Gebirges zu ihren Gütern zählten, während sie weiter unten Besitzungen der Stifte Corvei, Gandersheim, Meißen, Quedlinburg und weltlicher Fürsten, wie des Herzogs Lothar, der Pfalzgrafen von Sachsen, Albrecht’s des Bären, der Grafen von Ravensberg und Dassel früher oder später hinzu erwarben. Für die Geschichte ist ihre Hauptbedeutung darin zu suchen, daß sie mit großer Beharrlichkeit mitten vor dem Nordharze ein abgerundetes, nach dem Hauptorte und Herrschaftssitze genanntes Grafschaftsgebiet schufen, das auch nach ihrem 1429 erfolgten Aussterben als besonderes staatsrechtliches Gebilde bis in unsere Tage fortbestand, ja in Beziehung auf Kirche und Schule noch fortdauert. Der Urenkel des genannten ersten Adalbert, Konrad II., trug 1268 Schloß Wernigerode mit Zubehör den Markgrafen von Brandenburg zu Lehn auf. Dessen Sohn, der fünfte Albrecht (1268–1320), tritt in der Verfolgung jenes auf die Mehrung der Gerechtsame und Besitzungen des Hauses gerichteten Strebens in so schroffer Weise hervor, daß er in erster Reihe unter denen zu nennen ist, die während Kaiser Heinrich’s VII. Zuge nach Italien zur Verfolgung seiner Reichspolitik den Frieden des Reiches störten, so daß der Papst vergeblich den Kaiser um Hülfe anrief und den größten Theil der Fürsten und verschiedene Städte Norddeutschlands zur Bewältigung des Friedensstörers ermahnte. Wieder ist es Albrecht’s V. Enkel Konrad V. (1325–1373), der in wenig ansprechender Weise, aber vom Glück begünstigt, die Gefangennahme eines Regensteiner Vetters ausbeutet, und als der Sohn einer braunschweigischen Herzogstochter von dem diesem Hause angehörigen Bischof Albrecht II. von Halberstadt begünstigt, bei dem schweren Kampfe um die Herrschaft im Harzgau 1343 einen hohen Siegespreis ohne eigentlichen Kampf davonträgt in einer bedeutenden Abrundung seiner Grafschaft. Noch bekannter in der geschichtlichen Ueberlieferung, aber in ganz anderem Sinne, ist dieses Konrad Neffe Graf Dietrich, der am 22. Juli 1386 durch eine Veme eines gewaltsamen Todes starb. Wenn aus frommen Beweggründen, wie sie dem Geiste der Zeit entsprachen, des Gevemten Brüder Konrad und Heinrich die Theobaldikapelle über Wernigerode gleich nach 1400 gründeten, so ist überhaupt zu bemerken, daß die bis zum Letzten des Geschlechts vorherrschende Richtung auf Kampf und Fehde keineswegs die Bethätigung an geistlichen und kirchlichen Stiftungen ausschließt; als merkwürdigste ist die Gründung des Familienstifts zu S. Georg und Silvester in Wernigerode zu erwähnen. Auch geistliche Stellen nahmen die jüngeren Söhne öfter ein. So war Albrecht’s IV. gleichnamiger Sohn seit 1227 Domherr, seit 1245 und bis 1265 Dompropst zu Magdeburg, Walter 1323–1325 Domherr zu Hildesheim, Gebhard II. zwischen 1306 und 1317 Domherr zu Halberstadt, Albrecht VII. 1339 Dompropst zu Magdeburg. Aber während von all diesen weltlichen und geistlichen Gliedern des Hauses die geschichtliche Ueberlieferung nicht so viel bietet, um ein genaueres Bild ihres Wesens und Schaffens daraus entwerfen zu können, so ist uns dies vergönnt bei
Wernigerode: Grafen von W. Das streitbare Geschlecht der Grafen von W. nimmt unter den edeln Familien Niedersachsens eine angesehene Stelle ein. Aus dem nordharzischen Vorlande entsprossen, tritt es zwischen 1103 und 1133 mit einem ersten Adalbert oderAlbrecht VIII., als Bischof von Halberstadt A. IV., der in seiner Stellung als Kirchenfürst und wegen seines Thuns und Wesens ein allgemeineres Interesse [94] in Anspruch nimmt. Als Sohn des obengenannten Grafen Konrad V. und einer Edlen von Warberg 1346 geboren, wurde er von Kind auf für den geistlichen Stand bestimmt und, erst zwölfjährig, 1358 zum Propst von S. Bonifatii in Halberstadt erwählt. Seine erste Erziehung und Unterweisung soll er bei den Augustiner-Einsiedlern zur Himmelpforte bei Wernigerode erhalten haben. Als Propst zu S. Bonifatii hatte er seinen eigenen Hofmeister. Aber die in der Heimath gewonnene Ausbildung setzte er draußen auf der Hochschule fort, und im J. 1366 begegnen wir dem Zwanzigjährigen als Studenten des kanonischen Rechts zu Montpellier in Languedoc. Auf das Gesuch des Bonifatiusstifts wurde er damals als dessen Propst bestätigt, mußte aber dem Papst Urban V. unter Bürgenstellung geloben, wegen der in zu jugendlichem Alter erfolgten Wahl zu dieser Würde 104 Mark an die apostolische Kammer zu zahlen. Ein Jahr später folgt er seinem tüchtigen kirchlichen Oberherrn Bischof Albrecht III. von Halberstadt im Panzer und mit dem Schwerte gegen Bischof Gerhard von Hildesheim, wird aber am 3. September 1367 in dem für die Halberstädter unglücklichen Treffen zwischen Dinklar und Farmsen gefangen genommen. Kurz vor oder im J. 1375 legt A. seine Propsteiwürde zu S. Bonifatii nieder und wird Propst des herzoglichen Familienstifts in der Burg Dankwarderode zu Braunschweig, eine Würde, die er 1383 wieder an Otto, Sohn des Herzogs Magnus II. abtritt. Entweder sogleich oder bald darnach wird er als Dompropst zu Halberstadt Haupt der dortigen Stiftsgeistlichkeit. Lebhaft tritt er für deren Rechte den Ansprüchen der Bürgerschaft gegenüber ein. Der Streit hierüber wird 1407 durch einen Vergleich zu Gunsten der ersteren beigelegt. Der ihm sehr gewogene Bischof Albrecht III. wies ihm 1387 den Archidiaconat von Eisleben zu; zu Anfang des 15. Jahrhunderts wurde er dagegen Archidiacon zu Utzleben. A., der fünfmal einen Bischofswechsel erlebte, hatte besonders zwischen 1390 und 1400 in dem ungeistlichen Vetter Bischof Ernst, einem geborenen Grafen von Honstein, einen beschwerlichen Oberherrn. Als aber 1406 sein Vetter Heinrich von Warberg Bischof wurde, war A. sechzigjährig der Aelteste im Domcapitel. Da lag es denn so nahe, daß nach dessen zu Weihnachten 1410 erfolgtem Ableben der Krummstab auf A. überging und daß er in den Urkunden schon ein paar Monate vor der im April 1411 erfolgten Wahl als Bischof bezeichnet wird. Obwol er nun mit Recht als ein Mann des Friedens bezeichnet wird, so war er doch schon ein Jahr nach seiner Wahl in der fehdereichen Zeit genöthigt, das Schwert zu ziehen. Als nämlich im Juli 1411 die v. Schwichelt von ihrer Feste Harzburg aus einen Raubzug ins Halberstädtische unternommen und bei dem Rückzuge in der Nähe von Derenburg den Edlen Otto von Warberg, einen Vetter des Bischofs, getödtet hatten, verband dieser sich mit den Herzögen Bernhard, Heinrich und Otto von Braunschweig, den Städten Goslar, Magdeburg, Braunschweig, Halberstadt, Osterwiek und den Grafen und Edlen der Harzgegend. Vom 14. September bis 25. December 1412 wurde die Harzburg belagert und bezwungen. Da aber die v. Schwichelt vertragsbrüchig wurden, so mußte die ehemalige Reichsburg aufs neue belagert werden. Nach Eroberung der Feste wurden die v. Schwichelt zu besserer Beobachtung der Friedensbedingungen genöthigt. Am liebsten suchte der Bischof durch Bündnisse mit Fürsten und Städten dem Ausbruch von Krieg und Fehde vorzubeugen, so durch ein solches, das er am 1. Mai 1414 mit Goslar und den Herzögen Bernhard und Otto von Braunschweig und ein anderes, das er schon zu Anfang jenes Jahres mit den Landgrafen von Thüringen schloß. Dennoch fehlte es nicht an Fehden, wie denn eine solche, in die ihn Graf Heinrich von Honstein-Heldrungen verwickelte, erst kurz vor seinem Ableben durch einen Frieden beendet wurde. Im J. 1413 sah A. sich selbst genöthigt, dem kriegssüchtigen Bischof Johann [95] von Hildesheim abzusagen, und wir hören von dieser Fehde bis zum Jahre 1418. Mehr noch als durch diese äußeren Kämpfe wurde das Regiment Bischof Albrecht’s durch einen inneren Gegensatz unter den Bürgern seiner Hauptstadt beunruhigt, der schon unter seinem Vorgänger hervorgetreten war. Geführt von einem kühnen verwegenen Manne, dem langen Matthias oder Langematz von Heudeber und den Seinigen, erstrebte ein gegenüber den bevorrechteten Rathsgeschlechtern benachtheiligter Theil der Bürger gewaltsame Aenderungen im Rath zu Gunsten des größeren Theils der Gemeinde. Und als die Heudeber hatten fliehen müssen, bedrängten diese die Stadt von außerhalb mit Fehde und der Klage beim westfälischen Gericht. Als dann im Sommer 1413 nach der von Heudeber Rückkehr verschiedene an der Spitze ihrer Widersacher stehende Rathsfamilien zur Flucht genöthigt wurden, bedrängten nun diese, auf deren Seite der Bischof stand, ihre Vaterstadt. Erst am 30. April 1417 gelang es Albrecht’s Bruder Graf Heinrich von Wernigerode, einen Vergleich zustande zu bringen, sodaß wenigstens etliche Jahre Ruhe herrschte und der Bischof, der nach Kräften seinen geistlichen Aufgaben gerecht wurde, am 11. September 1419 im Frieden dahinscheiden konnte, eifrig beschäftigt mit dem im Jahre vorher begonnenen Neubau der Pfarrkirche S. Martini in dem Mitteldorfe Gröningen unfern seiner gewöhnlichen bischöflichen Residenz. A. war keine durch außergewöhnliche Thaten und Geistesgaben ausgezeichnete Persönlichkeit, aber ein würdiger Vertreter des Bisthums im Sinne der abendländischen Kirche im Mittelalter. Getreu ihren Satzungen und eifrig in deren Erfüllung bewahrte er dabei die besondere Art seiner Herkunft und Abstammung. Die Vorliebe für seine engere Geburtsheimath, für das Geschlecht, dem er entsprossen, aber auch die treue Fürsorge und Dankbarkeit gegen seine treue Dienerschaft ist theils in seinen eigenhändig niederdeutsch aufgesetzten letztwilligen Bestimmungen, theils in manchem urkundlichen Schriftstück bezeugt. Sein ritterliches Wesen erkennen wir nicht nur an der Betheiligung am heißen Kampfe zu Dinklar, sondern auch an den Waffenrüstungen, die seine bischöflichen Gemächer zierten. Ein entscheidendes Zeugniß für sein edles redlich-biederes Wesen gibt das lebhafte Interesse des trefflichen Bischofs Albrecht III. geborenen v. Rikmersdorf für ihn ab.
- Ueber B. Albrecht IV. vgl. den größeren Aufsatz im Jahrgang 28 (1895) der Zeitschr. des Harzvereins für Gesch. und Alterthumskunde S. 695–739.