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Artikel „Wedemeyer, Adolf“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 414–415, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wedemeyer,_Adolf&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 08:44 Uhr UTC)
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Wedemeyer: Johann Friedrich Adolf Ferdinand W., hannoverscher Beamter, geboren 1792, † am 15. December 1869 zu Hannover. Nach absolvirtem Rechtsstudium wurde er früh Mitglied der Verwaltung, deren Seele er lange Zeit bilden sollte. Schon 1824 gehörte er dem Kriegsministerium an, wurde Kriegsrath, geheimer Kriegsrath und bekleidete zuletzt die Stelle eines Generalsecretärs, d. h. Unterstaatssecretärs. Neben der administrativen Thätigkeit ging eine parlamentarische her. 1831 war er einer der sieben vom Könige ernannten Commissarien, die mit den aus den beiden Kammern abgeordneten Deputirten den Entwurf des Staatsgrundgesetzes zu prüfen hatten. Der zweiten Kammer gehörte er 1832–48 anfangs durch Wahl, nachher durch königliche Ernennung an und zeichnete sich durch eine entschlossene Vertretung der wechselnden Regierungen [415] aus. 1841–1847 war er Präsident der zweiten Kammer. Das Stüvische Ministerium unterstützte er, namentlich in seiner Opposition gegen Frankfurt. Dem General Jacobi, der in dem nach Stüve’s Rücktritt Herbst 1850 gebildeten Ministerium Münchhausen-Lindemann das Kriegsministerium übernahm, erschien es zweckmäßiger, dessen Generalsecretariat einem Officier zu übertragen. Infolgedessen schied W. aus und wurde zum ersten Beamten in Ilten (östlich von Hannover) ernannt. Aus dieser Stelle berief ihn König Georg V. im November 1853, um in das neue von Lütcken gebildete Ministerium für das Ressort des Innern einzutreten. Das Ministerium bestand zu kurze Zeit, um eine wahrnehmbare Wirksamkeit für die inneren Angelegenheiten zu gestatten. Zudem hing damals alles ab von der Lösung des schwebenden Conflicts in der Verfassungssache. In diesen griff das Ministerium entscheidend ein durch seine am 16. November 1854 dem Bundestage überreichte, von G. Zimmermann ausgearbeitete Denkschrift. Da sie die Beschwerden der Ritterschaften vollständig anerkannte, war dem Einschreiten des Bundestages der Weg gebahnt. Als das Ministerium den letzten Schritt zu thun versagte, mußte es zu Ende Juli 1855 dem Ministerium Borries Platz machen, das die Octroyirungen vom 1. August besorgte.

Oppermann, Geschichte Hannovers passim. – Zeitung für Norddeutschland vom 24. November 1853 Nr. 1322. – Hannoverscher Courier vom 16. December 1869.