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Artikel „Weber, Immanuel“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 306–307, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Weber,_Immanuel_(Jurist)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 08:13 Uhr UTC)
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Weber: Immanuel W., Rechtslehrer, geboren am 23. September 1659 zu Hohenheida bei Leipzig, † am 7. Mai 1726 in Gießen. Weber’s Großvater, Johann, war Kauf- und Handelsmann zu Leipzig, nach Jöcher (IV. 1835) a. o. Professor der Theologie und Archidiakon zu S. Nicolai – der Vater, Immanuel W. Prediger; er starb als solcher zu Großsteinberg am 8. December 1678, die Mutter, Sabine, war eine Tochter des Oberzolleinnehmers Johann Friedrich Dierisch zu Pegau. Immanuel war bei der Geburt so schwächlich, daß der Vater die Nothtaufe an ihm vollzog; allmählich erholte er sich jedoch, kam 1672 auf die Schule nach Grimma, und 1677 als Candidat der Theologie auf die Universität Leipzig. Am 14. December 1678 – (wenige Tage nach dem Tode seines Vaters) – erwarb er das Baccalaureat, 1681 die Magisterwürde. 1682 vertauschte er theilweise wegen schwacher Brust und Stimme das Studium der Theologie mit dem der Jurisprudenz; besuchte die Vorlesungen von Christian Thomasius, Barthol Schwendendörfer und August Benedict Carpzov, und ging sodann nach Jena, um bei Peter Müller Lehnrecht zu hören, kehrte aber nach Umfluß eines Semesters wieder nach Leipzig (1683) zurück, wo er bei den beiden Prinzen von Schwarzburg-Sondershausen, August Wilhelm und Günther, die Stelle eines Hofmeisters annahm. Der Vater der Prinzen, der regierende Fürst verlieh ihm den Titel eines Secretärs, und übertrug ihm 1687 die Verwaltung des schwarzburgischen Gesammt-Archives. Im J. 1698 beabsichtigte er, den Sohn des königl. polnischen und kursächsischen Premierministers, Nicol. Freih. v. Gersdorf, der 1713 Gesandter bei der Visitation des Reichskammergerichtes war, auf einer wissenschaftlichen Reise zu begleiten, und begab sich deshalb Mitte Mai nach Gießen, wo jener eben studirte. In Gießen war durch den Rücktritt Gottfried Arnold’s die Professur der Geschichte frei geworden, welche nach Gutachten der ganzen Universität unserem W. am 26. September 1698 übertragen wurde. Hierzu kam im folgenden Jahre 1699 ein außerordentliches, juristisches Lehramt und die Verwaltung über die Universitätsbibliothek, welche der nun in württembergische Dienste getretene Johann Reinhard Hedinger bisher innegehabt hatte. W. eröffnete seine juristischen Vorträge mit der sermo auspicialis „de desideratis circa jurisprudentiam Iustinianeam“ (Gissae 1699). Am 2. Mai des nämlichen Jahres erhielt er die juristische Doctorwürde, zu welchem Behufe er die Dissert. inaugur. „de vindiciis adversus legatum delinquentem et de judice ejus competente“ (Giess. 1698, Jenae 1748) bearbeitet hatte. 1713 wurde W. zum ordentl. Professor der Rechte befördert, und 1715 wegen wiederholter Ablehnung der an ihn von auswärts ergangenen Berufungen durch Verleihung des Titels und Ranges eines fürstl. hessen-darmstädtischen Rathes, 1725 eines Regierungsrathes ausgezeichnet, nachdem er bereits 1697 comes Palatinus geworden. Infolge von Geschäftsüberhäufung legte unser Gelehrter 1720 das Lehramt der Geschichte nieder, übernahm jedoch dafür 1722 das Universitätssyndikat. 1725 trat er an Stelle des verstorbenen Jak. Friedrich Ludovici als Vicekanzler an die Spitze der Universität, und als Professor juris primarius an die Spitze der Juristenfacultät, erfreute sich aber seines ausgedehnten Wirkungskreises nur einige Monate, da er infolge eines heftigen Blutsturzes am 7. Mai 1726 starb.

W. war ein äußerst fruchtbarer Schriftsteller, welcher sowohl neue Ausgaben älterer Werke veranlaßte, als auch selbständige Schriften verfaßte. Wir besitzen aus den Jahren 1710, 1722 und 1724 drei gedruckte Verzeichnisse seiner Arbeiten [307] mit den Titeln: „Imman: Weberi Scripta, quae vel edidit adhuc vel ad edendum parata habet“ (Gissae 1710), dann: „Scripta, ab A. 1679 successu temporis edita“ (Giss. 1722) endlich: „Series Scriptorum Imm. Weberi“ (Giss. 1724), welch’ letzteres Verzeichniß aber nach Strieder’s Gel.-Gesch. (XVI, 490) der erforderlichen Genauigkeit entbehren soll. W. besorgte von Samuel Pufendorf’s „libri II de officio hominis et civis“ eine neue Ausgabe „cum annotationibus perpetuis ad usum praecipue judicium directum“: das Werk erschien zu Frankfurt a. M. 1700 und folgten 1706, 1709 und 1714 ibid. neue Auflagen, außerdem zwei heimliche Nachdrücke (Holmia u. Londinum Scanorum), welche in Hamburg und Halle die Presse verließen. Außerdem legte er das „Exercitium juris antiqui ad intellectum L. un. C. de pedaneis judicibus“ des Straßburger Juristen Obrecht neu auf (s. A. D. B. XXIV, 115) (Giss. 1722) und versah es mit rechtsantiquarischen Erläuterungen (succinctis maxime ad Antiquitatis juris Romani spectantibus annotationibus dilucidatum). Außerdem schrieb W. eine große Anzahl von Abhandlungen meist in lateinischer theilweise auch in deutscher Sprache; erstere enthalten neben acht Sermonibus und mehreren Programmen Dissertationen civilrechtlichen und publicistischen Inhalts. Die Schriften in deutscher Sprache, welche meist unter dem anagrammatischen Namen „Levin v. Ambeer“ erschienen, verbreiten sich über die verschiedensten[WS 1] Gegenstände, so z. B. der ungewissenhafte Gewissensrath oder Begebenheiten mit J. L. Langhausen gewesenen kurpfälz. Beichtvater (Leipzig 1689 und ebd. 1693; dann unter verändertem Titel, Giessen 1720, 2. Aufl. Frankf. und Lpzg. 1727 und das. 1735); „Der vernichtete französ. Religions-Popanz“ (1692); „Frankreichs Friedensgesuche etc. nebst unterschiedenen politischen Reflexionen und Particularitäten“ (Lpzg. 1691); „Poetische Lustkinder etc. und Poetische Schmerzenskinder“ (Gotha 1695); „Kurzer jedoch gründl. Begriff der edlen Herolds- oder Wappenkunst“ etc. (Frankf. 1696); „Ansprache an die studirende Jugend, um derselben die galante Gelehrsamkeit zu recommandiren“ (Gießen 1704) und Anderes mehr. Einer damals beliebten Sitte folgend verheirathete sich W. an seinem Promotionstage, dem 2. Mai 1699 mit der Regierungs- und Consistorialraths-Tochter Anna Katharina Ries in Gießen, die ihm 3 Söhne und 4 Töchter schenkte.

Der älteste Sohn, welcher gleich dem Vater und Großvater Immanuel hieß, studirte in Gießen die Rechte, erwarb mit der Inaug.-Dissertation: „de jure S. R. J. publico non scripto, vulgo des H. R. R. Herkommen“ (Giessae 1725) am 26. October 1724 den juristischen Doctorgrad, wurde hierauf Pfalzgraf, Schwarzburg-Sondershausenscher Rath und Kammergerichtsadvocat in Wetzlar. Wegen seiner Verehelichung mit der Tochter des Kammergerichtsassessors Knopäus trat er mit seinem jüngsten Bruder Johann Friedrich – der mittlere Günther Ludwig war bereits gestorben – zum Katholicismus über, und berief ihn der Kurfürst von Mainz als Hofrath nach Mergentheim; W. siedelte jedoch nach einiger Zeit nach Gießen über, wo er im Mai 1732 das Zeitliche segnete, nachdem er noch auf dem Todtenbette zur lutherischen Kirche zurückgekehrt war.

(Weber sen.) Jugler’s Beitr. z. jur. Biogr. 2. Bd., 1. St., S. 140 u. ff. – Fr. W. Strieder’s Grundlage zu einer Hess. Gel.-Gesch. 16. Bd., S. 487 bis 507; dortselbst auch S. 490–507 ein genaues Schriftenverz. mit einzelnen Bemerkungen. – (Weber jun.) Hamburg. Ber. von gel. Sachen, 1732, Nr. 63, S. 538.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: verschiedensteu