ADB:Watzdorf, Christian Bernhard von

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Artikel „Watzdorf, Christian Bernhard von“ von Otto von Franke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 258–270, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Watzdorf,_Christian_Bernhard_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:25 Uhr UTC)
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Watzdorf: Christian Bernhard v. W., Jurist, Staatsmann und langjähriger großherzoglich sächsischer Staatsminister, einem thüringischen Adelsgeschlecht entsprossen, dessen erster Vertreter urkundlich im J. 1137 genannt wird. Das Geschlecht theilte sich im Laufe der Zeit in mehrere Linien und Nebenzweige. W. gehörte der Hauptlinie Altengesees und dem Nebenzweige Berga an. Auf dem Schlosse Berga, damals noch wie das gleichnamige Städtchen kursächsisch, wurde er am 12. December 1804 geboren. Sein Vater, Christian Ferdinand, der das Rittergut Berga selbst bewirthschaftete, war herzoglich sachsen-gothaischer Kammerherr und seit dem Jahre 1793 mit Luise Charlotte v. Dieskau vermählt. Aus der kinderreichen Ehe gingen drei Söhne und zehn Töchter hervor. Die beiden ältesten Söhne starben schon im frühen Kindesalter, der dritte dagegen, Bernhard, entwickelte sich unter trefflicher häuslicher Pflege zu einem kräftigen, aufgeweckten Knaben. Seine Erziehung genoß er bei gut ausgewählten Lehrern im elterlichen Hause; als jedoch sein Vater 1817 gestorben war, übergab ihn im Jahre darauf seine Mutter dem Gymnasium in Altenburg. Hier zeichnete sich W. durch Fleiß aus, überließ sich aber gern, wenn auch der Grundzug seines Wesens der einer bescheidenen Zurückhaltung war, einem seiner Jugend angemessenen Frohsinn. Im J. 1823 bezog er die Universität zu Leipzig und studirte hier mit dem ihm eigenen Ernst Jurisprudenz, ohne jedoch auf den Reiz des studentischen Lebens zu verzichten. Als Mitglied und später [259] als Senior der „Sachsen“ hat er manche Mensur ausgefochten. War nun W. durch den Anfall Bergas 1815 an Sachsen-Weimar Unterthan dieses Staates geworden, so zog er es doch vor, nach vierjährigem Studium 1828 in den königlich sächsischen Dienst zu treten. Er begann seine amtliche Laufbahn, nachdem er auch den Grad eines Dr. jur. erworben, als Auditor bei dem damaligen Oberhofgericht in Leipzig, wo man seine tüchtige Arbeitskraft alsbald zu schätzen wußte. Als eine für einen so jungen Beamten nicht geringe Auszeichnung erhielt er schon 1830 seine Ernennung zum Oberhofgerichtsrath und blieb in dieser Stellung bis zum Jahre 1835, wurde jedoch während dieser Zeit, und zwar im Beginn des Jahres 1833, nach Dresden berufen zur Verwaltung der Stelle eines Kriegsgerichtsrathes in dem Generalkriegsgerichts-Collegium. In dieser Thätigkeit wirkte er bis zu der neuen Organisation der Justizverwaltung, die ihn im April 1835 als Mitglied des Appellationsgerichtes nach Zwickau führte. Fünf Jahre waltete er hier als scharfer aber einer humanen Richtung ergebener Jurist, begann auch in Gemeinschaft mit dem Geheimen Justizrath Dr. Siebdrat die Herausgabe der „Jahrbücher für sächsisches Recht“ und betheiligte sich daran bis zu seinem Austritte aus dem Justizdienste. Im August 1840 erfolgte seine Berufung als Rath in das Oberappellationsgericht zu Dresden, doch trat er schon wenige Monate später als Ministerialrath in das Königliche Gesammtministerium ein, mit welcher Stellung auch die Geschäfte eines vortragenden Rathes in der damals bestehenden Commission für Straf- und Versorgungsanstalten verbunden waren. Für Verbesserung dieser letzteren zeigte sich W. unablässig bemüht und nicht ohne Erfolg. In seinem gesammten und ausgedehnten Wirkungskreise aber leistete er Vorzügliches, sodaß der Ruf davon über die Grenzen des Königreichs hinausdrang.

Schon seit geraumer Zeit hatte die großherzoglich sächsische Regierung ihr Augenmerk auf den ausgezeichneten Beamten gerichtet und sich mit ihm und der königlichen Regierung wegen eines eventuellen Uebertritts in Verbindung gesetzt. Es galt, für den nach mehr als 50 Dienstjahren ausscheidenden weimarischen Staatsminister Freiherrn v. Fritsch einen geeigneten Ersatz zu finden. Die Wahl fiel auf W., der sie annahm. Es war ein glücklicher Griff, zu dem sich das weimarische Land Glück wünschen konnte. – Zu Michaelis 1843 trat W., 39 Jahre alt, als Staatsminister in den großherzoglichen Dienst und übernahm das Auswärtige und die Justiz. In den Ministern Dr. Schweitzer und von Gersdorff fand W. tüchtige Männer, von denen jedoch der erstere gern dominirte. Im Staatsministerium hatte jeder Minister sein besonderes Departement. Es war aber insofern collegialisch organisirt, als in den wöchentlich zwei Mal stattfindenden Gesammtsitzungen, denen der Landesherr präsidirte, die Ministerialsachen zum Vortrag kamen und dann durch Collegialbeschlüsse, die der Genehmigung des Großherzogs bedurften, zur Erledigung gelangten. Es ließ sich auch nicht verkennen, daß, trotzdem den Staatsbürgern das Recht zustand, sich an der Verwaltung des Landes zu betheiligen, sich in manchen Dingen noch eine gewisse patriarchalische Gemüthlichkeit behauptete und das Wohlgefallen an bureaukratischer Vielregiererei noch nicht erloschen war. In diesem Sinne hatte sich auch der kleine weimarische Staat etwas vom Charakter des alten Patrimonialstaates bewahrt, wenn auch zu der Zeit, als W. ins Ministerium eintrat, sich bereits Gegenströmungen bemerkbar machten. Es geschah dies zunächst im Landtage, wenn er auch immer noch sehr den alten Feudallandtagen ähnelte, obgleich Weimar schon seit dem Jahre 1816 eine ihm von Karl August gegebene Verfassung besaß. Mit den in dem Landtage herrschenden Zuständen vermochte sich W. von Anfang an nicht zu befreunden. Die drei darin vertretenen Stände – Rittergutsbesitzer, Bürger und Bauern – sollten zwar die [260] Interessen der Gesammtheit wahrnehmen, ließen aber in Wirklichkeit die eigenen vorwalten. Aus den Compromissen der drei Stände, wie sie in vertraulichen Sitzungen zu Stande kamen, gingen die Beschlüsse des Landtages hervor. Die Regierung ließ es sich gefallen, daß ihre Commissare von den Verhandlungen ferngehalten wurden und entbehrte somit, da sie der Oeffentlichkeit gegenüber ihre Ansichten nur in geringem Maße zur Sprache zu bringen vermochte, fast ganz des Einflusses. In der Praxis gestaltete sich die Sache insofern etwas günstiger, als der leitende Minister Dr. Schweitzer und der feudale Landtagsmarschall, der die Stimmen der Rittergutsbesitzer und zumeist auch die der Bauern hinter sich hatte, in sehr gutem Einvernehmen mit einander standen und daher Vieles ausgleichen, gegenseitige Wünsche berücksichtigen konnten. Als aber im J. 1839 die Regierung ohne Mitwirkung des Landtages eine Stadt- und Bauordnung erließ, opponirten alle drei Stände heftig und setzten dies in den folgenden Jahren fort. So fand W. die Sachlage und griff alsbald thatkräftig ein. Er bestand darauf, daß künftig dem Landtage die Veröffentlichung seiner Verhandlungen durch den Druck nur dann erlaubt werde, wenn zu allen Landtagssitzungen Regierungscommissarien zugelassen würden, die den Standpunkt der Regierung zu vertreten hätten. Unterstützung fand er bei Gersdorff, Widerspruch bei Schweitzer, bei dem die Abneigung gegen Neuerungen, die noch dazu von einem jüngeren Collegen ins Leben gerufen waren, die Thatsache überwog, daß der Regierung ein Vortheil daraus erwuchs. W. setzte seinen Antrag beim Landtag durch und Schweitzer fügte sich in das Unvermeidliche. W. selbst erscheint darauf im Sitzungssaale des Landtages als Abgeordneter der Regierung und führt sich mit den schönen Worten ein: „Auch ich als Minister muß mich als Vertreter Aller betrachten, wenn auch von einem höhern Standpunkte aus. Es bedarf keiner geheimen Sitzungen um sich freimüthig über die Landesbehörden und selbst über die Staatsbehörden auszusprechen; und selbst wenn es sich um eine Beschwerde über den Minister handelte, wer sollte nicht den Muth haben, sie in seiner Gegenwart zu erheben – aber wer wollte auch demselben versagen, sich dagegen zu vertheidigen?“ – Zog W. sich infolge dessen die Gegnerschaft manches Feudalen zu, so ließ er sich doch nicht beirren. Längst schon hatte er mit scharfem Blicke erkannt, daß ein großer Theil der alten Verhältnisse nicht mehr lebensfähig oder doch einer durchgreifenden Verbesserung höchst bedürftig sei, daß ein neuer Zeitgeist unsanft an den vielfach morschen Pfeilern rüttele, auf die sich Staat und Gesellschaft noch zu stützen suchten. Diesem Zustand Rechnung tragend, hielt W. es für angemessen, eine Ablösung der grundherrlichen Rechte herbeizuführen und somit den Gegenstand allgemeiner Unzufriedenheit zu beseitigen. Gleichzeitig mit diesem Antrag erfolgte als integrirender Theil ein zweiter, der die Gründung einer Landrentenbank in Aussicht nahm. Auch hierbei galt es, Schweitzer’s energischen Widerstand zu brechen, wobei ernste und oft recht heftige Auseinandersetzungen nicht zu vermeiden waren, und W. den Vorwurf hören mußte, er arbeite der „Demagogie“ in die Hände. Trotz alledem setzte W. seinen Willen durch; der Gesetzentwurf konnte dem Landtage bereits 1847 vorgelegt werden. Zu einem Beschluß kam es jedoch nicht, denn der Landtag nahm einen sehr stürmischen Charakter an und setzte viel wichtigere Fragen auf seine Tagesordnung – Vorboten des herannahenden Sturmes. Der Landtagsabgeordnete der Stadt Eisenach, Advocat Dr. v. Wydenbrugk, stellte nämlich u. a. den Antrag: das Kammervermögen, über das dem Landesherrn bisher volle Verfügung zustand, mit der Landschaftscasse zu vereinigen, dem Großherzog aber eine Civilliste auszusetzen. Mit den anderen Ministern bekämpfte auch W. diese Forderung, deren dauernde Ablehnung er wol als unausführbar erkannte, die ihm aber für den gewählten [261] Zeitpunkt noch nicht genügend geklärt, noch nicht reif erschien. Er stimmte deshalb einer Vertagung des Landtages zu, die auch im Mai 1847 erfolgte. Damit ruhte aber die Angelegenheit nicht; sie wurde öffentlich und lebhaft in Wort und Schrift besprochen, und man wartete nur auf die Wiedereinberufung des Landtages, um sie in verstärktem Maße zur Sprache zu bringen. Wollte Schweitzer von einem Nachgeben überhaupt nichts wissen, so bemühte sich W. im richtigen Erkennen der Umstände einen Ausgleich zu finden, der sowol das Interesse des großherzoglichen Hauses wie das des Volkes berücksichtige. Die Ereignisse überholten seine Bestrebungen. Die revolutionäre Bewegung des Jahres 1848 trug ihre Wellen auch bis Weimar. Am 8. und 11. März – der Landtag war gerade vereinigt – zogen große Volksmassen vor das Schloß und verlangten stürmisch die Absetzung des Ministers Schweitzer, dagegen den Eintritt Wydenbrugk’s ins Ministerium, den das Volk auf den Schultern in den Schloßhof getragen hatte, ferner Preßfreiheit, Nationalvertretung und Volksbewaffnung. In diesen schweren Stunden waren die Minister um den Großherzog versammelt, der in seiner Harmlosigkeit den Ernst der Lage nicht erkannte, noch weniger eine Gefahr für sich und seine Familie vermuthete. Erst W. klärte ihn über die Verhältnisse und über die Forderungen des Volkes auf, bestimmte ihn auch, sich diesem vom Balkon zu zeigen und die Erfüllung des Geforderten zuzusagen. Schweitzer legte sofort sein Mandat nieder, Gersdorff zwei Tage später; W. trat an die Spitze des Ministeriums und präsentirte dem Großherzog als zweiten Minister Wydenbrugk, dessen Ernennung auch am 14. März erfolgte.

Die Anschauungen der beiden Minister wichen nicht so weit von einander ab, um eine baldige Verständigung wesentlich zu erschweren; zudem fanden sie in der Liebe zum deutschen Vaterlande eine gemeinsame Grundlage. Denn W. bekannte sich offen zu den nationalen Ideen der 48er Jahre und hat auch später niemals ein Hehl daraus gemacht. Gern gewährte er in diesem Sinne dem Volke ein reiches Maß von Freiheiten und that es auch noch, als selbst jeder Schein des äußeren Zwanges verschwunden war. Es mußte allerdings bei der nun beginnenden umfassenden gesetzgeberischen Thätigkeit dem Zeitgeiste Rechnung getragen, mußten auch solche Forderungen berücksichtigt werden, die ein Zuviel verlangten und in ihren Ausführungen auf die Dauer nicht haltbar erschienen. Man würde aber fehlgehen, wollte man annehmen, W. habe sich um die Volksgunst beworben, der großen Masse geschmeichelt. Nichts lag ihm ferner. Schon am 14. März veröffentlichte die Regierung unter Gegenzeichnung der beiden Minister ein Aufruhrgesetz, das die schärfsten Maßregeln in Aussicht stellte; auch sandte man überall hin, wo sich Unruhen bemerkbar machten, starke Militärabtheilungen. So wußte W. das Ansehen der Regierung überall wieder zur Geltung zu bringen, aber auch mit der Amnestie für politische Vergehen die öffentliche Meinung zu befriedigen. – Am 1. April 1848 trat die Vereinigung des Kammervermögens mit dem landschaftlichen in Kraft, sowie die Gewährung einer Civilliste. Ende October versammelte sich der Landtag von neuem. Unter heftigen Kämpfen gelang es W., der meist persönlich seine Vorlagen verfocht, ein neues freisinniges Wahlgesetz, das auf unmittelbaren Wahlen beruhte, durchzusetzen. Es folgten Verordnungen über die Versammlungen des Landtages, Oeffentlichkeit seiner Verhandlungen, Ablösung der Feudallasten, über die Presse, der eine große Freiheit gewährt wurde, das Vereinsrecht, sowie ein provisorisches Gesetz über Einführung der Geschworenengerichte und des öffentlichen und mündlichen Verfahrens für politische und Preßvergehen. Die außerordentliche Thätigkeit Watzdorf’s in jener Zeit vermehrte noch der Auftrag des Großherzogs, einem Ausschuß zu präsidiren, der sich mit der Umwandlung des ganzen Staatsdienstes [262] beschäftigen sollte. W., immer grundsätzlich für ein möglichst rasches und vollständiges Vorschreiten, förderte dieses Werk mit allen Kräften. Die auf seinen Schultern liegende Arbeitslast vermehrte noch die Abwesenheit Wydenbrugk’s, der von der Regierung zum Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt in Frankfurt a. M. ernannt worden und auch Abgeordneter im Parlament war.

Inzwischen organisirte von Jena aus die demokratische Parteileitung zahlreiche demokratische Vereine in ganz Thüringen und wiegelte unaufhörlich die Massen in republikanischem Sinne auf, ja versuchte dies auch beim Militär. Erschienen doch am 29. Septbr. demokratische Abgeordnete aus Jena nebst einigen irregeleiteten Soldaten bei W., um gegen den bevorstehenden Abmarsch des Militärs zu Bundeszwecken zu protestiren. W. wies mit ernsten Worten das Ansinnen zurück und bewirkte die alsbaldige Verhaftung und Bestrafung der Soldaten. Dieser Vorgang und die Erkenntniß, daß die demagogischen Wühlereien die Regierung auf alle Weise zu schwächen suchten, wie es in Altenburg bereits geschehen war, überzeugten W. von der Nothwendigkeit, den Centralherd der republikanischen Bewegung in Jena unschädlich zu machen. Ein Versuch am 2. October, die Agitatoren durch ein starkes Militärdetachement dingfest zu machen, scheiterte infolge unzweckmäßiger Anordnungen der Civilbehörden. Da nun ein Theil des weimarischen Militärs zu dem Bundescorps gestoßen war, das sich unter Befehl des königlich sächsischen Generals v. Holtzendorf im Altenburgischen befand, der andere Theil aber in das Eisenacher Oberland abrücken sollte, so rief W. durch einen besonderen Abgesandten die Hülfe jenes Generals an. Infolge dessen rückten am 9. October 2 Bataillone, 11/2 Schwadronen und 1/2 Batterie in Weimar ein, nachdem sie Tags zuvor in Jena eine große Volksversammlung gesprengt und die sämmtlichen Rädelsführer gefangen genommen hatten.

Es geschah hauptsächlich auf Watzdorf’s Betrieb, daß sich gegen Ende des Jahres Regierungsbevollmächtigte in Gotha zu Conferenzen vereinigten, um über einen engeren Zusammenschluß der thüringischen Staaten zu berathen. W. hatte hauptsächlich eine gemeinsame Gesetzgebung im Auge, woraus sich dann weitere zweckmäßige Einrichtungen ergeben hätten. Aber trotz der ernsten Zeiten kam man über das Kleinliche nicht hinaus, verdächtigte vielmehr W., er strebe nach einer weimarischen Hegemonie. Ein zweiter Versuch im Juni des folgenden Jahres, den W. abermals ins Leben gerufen hatte, scheiterte aus denselben Gründen; das einzige, was erzielt wurde, war die Vereinigung Weimars und der beiden Schwarzburg zu einer gemeinsamen Gerichtsverfassung. – Als schätzenswerthe Kraft trat am 1. October 1849 der bisherige Geheime Regierungsrath Thon in das Ministerium und übernahm das Departement der Finanzen. Unter den Gesetzesvorlagen, die den Landtag von 1849 beschäftigten, trat neben der über das Vereinswesen und die Gewerbefreiheit, die eine hervor, die so recht der Initiative und dem Geiste Watzdorf’s entsprungen war: die über das Gemeindewesen und die Bezirksverfassung. Hier bethätigte er seinen Grundsatz: „Diejenigen Schranken, welche die freie Entwickelung des individuellen Familien- und Gemeindelebens hemmen, mehr und mehr zu bannen, das Volk zur Bildung und somit zur wahren Freiheit, zur politischen Reife zu führen“. Die Durchführung dieser Ideen hat dem weimarischen Lande vielen Segen gebracht. Im Beginn des Jahres 1850 erhob der Landtag jene Vorlagen zum Gesetz, ebenso die über die Heimathsverhältnisse, das Strafgesetzbuch und die Strafproceßordnung, regelte auch die Rechtsverhältnisse der Juden, wodurch diesen volle bürgerliche und politische Gleichstellung mit den Christen gegeben ward. Daß auch hierbei W. die Triebfeder gewesen, sprach ihm noch nach Jahren eine Dankadresse der Juden aus. Das neue Wahlgesetz wurde als integrirender [263] Theil des Staatsgrundgesetzes aufgenommen. Es erfolgte dann die lange schon vorbereitete vollständig neue Organisation des Staatsdienstes, die hauptsächlich als Watzdorf’s Werk gelten konnte. Auch dem Staatsministerium erwuchs daraus eine wesentliche Umwandlung, namentlich durch Auflösung der collegialischen Mittelbehörden, in denen bisher der Schwerpunkt der Verwaltung gelegen hatte. Die Minister erschienen von jetzt ab in ihren Departements souverän, als „Chefs“. An die Stelle der alten Ministersitzungen traten für gewisse wichtige Angelegenheiten gemeinsame Berathungen der Departementschefs in Gegenwart des Landesherrn. W. führte den Vorsitz und verwaltete die Abtheilungen für das Aeußere, das Innere und das großherzogliche Haus, auch standen ihm kriegsministerielle Befugnisse zu. Wenn auch auf militärischem Gebiete nicht heimisch, so erfüllte er doch gern die verbessernden Vorschläge der Militärbehörde und behandelte auch Personalfragen mit Geschick und Takt.

Werfen wir einen Blick auf die politischen Ereignisse jener Jahre, so sehen wir W. an dem einen Ziele festhalten: die Einigung des gesammten Deutschlands zunächst auf Grund einer engeren Verbindung der kleineren Staaten mit Preußen anzustreben. Die von ihm vertretene Regierung war die erste, die sich 1849 für die vom Frankfurter Parlament beschlossene Reichsverfassung erklärte, wie sie sich auch für die Uebertragung der erblichen Kaiserwürde an den König von Preußen aussprach. W. that redlich das Seine, um Preußen zur Annahme der Reichsverfassung zu bewegen und wirkte, wenn auch erfolglos, in den kritischen Tagen des April persönlich in Berlin dafür. Dennoch schloß sich Weimar der deutsch-preußischen Union an. Im Erfurter Parlament, in welches W. 1850 als Mitglied des Staatenhauses vom Landtage gewählt worden war, bekleidete er die Stelle eines ersten Vicepräsidenten. Wenn auch der weimarische Landtag sich zu jener Zeit für unbedingte Aufrechterhaltung der Frankfurter Verfassung aussprach, so stimmte doch W. den vorgeschlagenen Abänderungen des „Unionsparlaments“ zu und bewog den Großherzog, dem Dreikönigsbündniß beizutreten, der dann, als auch dieses auseinanderging und der kurhessische Verfassungsstreit kriegerische Verwicklungen brachte, fest an Preußen hielt und ihm seine Truppen zur Verfügung stellte. Die Tage von Olmütz warfen auch Watzdorf’s Hoffnungen auf einen für Deutschland vortheilhaften Ausgang nieder und nur mit Unlust begab er sich zu Ende des Jahres zu den Dresdener Ministerconferenzen. Dem Antrage Oesterreichs, der in der neuen Bundesverfassung den kleinen Staaten keine Stimme in der „vollziehenden Behörde“ einräumte, trat u. a. auch W. energisch entgegen; auch drang er darauf, die deutsche Flottenfrage und die schleswig-holsteinischen Angelegenheiten in deutsch-nationalem Sinne zu behandeln, sowie eine Volksvertretung beim reactivirten deutschen Bunde zu schaffen.

Mit der Anerkennung des Bundestages öffneten sich die Bahnen der Reaction. Auch ein Ministerium Watzdorf konnte sich ihr nicht entziehen und mußte dem Drucke nachgeben. Aber es geschah nur so weit, als es durchaus nothwendig war. Mit schwerem Herzen verfügte W. im J. 1851 die Aufhebung der Grundrechte. Er wußte, daß ein starres Festhalten an Principien für einen Staatsmann nicht immer möglich ist, besonders in einem kleinen Staate, der sich gegen die Gewalt der Gesammtheit nicht aufzulehnen vermag. Hätten sich die Conflicte, wie sie der außerordentliche Landtag von 1852 brachte, hätten sich die dort von der Linken heftig bestrittenen Aenderungen eines dem Bundesgrundgesetz angepaßten Wahlgesetzes und die Beschneidung anderer Errungenschaften durch den Rücktritt des Staatsministers verhindern lassen: W. hätte ohne Zögern dieses Opfer gebracht. Aber es wäre ein ganz vergebliches, für das Land ein in hohem Maße schädigendes gewesen. – Da die Demokratie [264] sich von den Wahlen zum Landtag 1853 fernhielt, trug dieser ein fast ultra-conservatives Gepräge. Sehr zum Bedauern Watzdorf’s, der den Ausspruch that, er vermisse ungern eine gesinnungstüchtige Opposition.

Am 8. Juli 1853 starb der Großherzog Karl Friedrich. Sein Nachfolger Karl Alexander, ein Fürst voller Thatkraft, Pflichttreue, Gerechtigkeitssinn und stets auf das Wohl seines Landes bedacht, stimmte dem System seines ersten Ministers – das er längst schon als segensreich erkannt hatte – unumwunden zu, und es täuschten sich somit die, welche unter der neuen Aera ihre Gelüste nach weiterer Reaction zu befriedigen hofften. Diese kleine feudale Partei zeigte sich dem Minister, in welchem sie einen Abtrünnigen erblickte, sehr abgeneigt, doch gelang es ihr nicht, das Vertrauen des Landesherrn zu W. zu erschüttern. Dagegen sah sich im J. 1854 Wydenbrugk veranlaßt, aus dem Ministerium auszuscheiden. An seine Stelle trat v. Wintzingerode, bisher Vorstand des Departements des Aeußern im kurhessischen Ministerium. – Trotz aller Enttäuschungen und der fortgesetzt reactionären Tendenz des Bundestags wirkte W. in der Stille oder auch offen fort, den Einheitsgedanken für das Vaterland zu pflegen, und wenn er auch nach wie vor seine Hoffnung auf Preußen setzte, so trug er doch kein Bedenken, sich vorübergehend der Politik Oesterreichs zuzuwenden, als dieses zur Zeit des orientalischen Krieges einen Anlauf nahm, den deutschen Standpunkt mit Festigkeit zu vertreten. – Im Landtage hatte in den nächsten Jahren W. nicht immer die Majorität hinter sich; zwar mußte ja jener einem veränderten, den Bundesbestimmungen angemessenen Preßgesetz beistimmen, verweigerte aber manchen Regierungsantrag, so u. a. den, wonach Beamte als Abgeordnete die Genehmigung der Regierung haben sollten. W. betrachtete diese Vorlage wol nur als eine Form, hielt sie zu jener Zeit aber doch einer Anzahl von Beamten gegenüber für geboten, um daran zu erinnern, daß man doch immer Staatsdiener bleibe, auch wenn man im ultraliberalen Fahrwasser segele. Beschuldigte man ihn damals bureaukratischer Gelüste, so warf man ihm ein Jahr darauf demokratische Gesinnung vor, als er mit aller Entschiedenheit den Antrag der Rittergutsbesitzer: einen großen Theil der Verfassung von 1816 wieder herzustellen, wirksam bekämpfte. Ein heftiger Streit entbrannte 1857 als die Regierung dem Landtage einen Nachtrag zum Landtagswahlgesetze von 1852 vorlegte, wonach je ein Deputirter der Universität Jena und der größeren Grundbesitzer die Zahl der Abgeordneten vermehren, eine Beschränkung der Wahlberechtigung auf die Besitzer geschlossenen ländlichen Grundeigenthums eingeführt werden sollte. W. hoffte dadurch eine Gewähr für die höhere Intelligenz und ein besonnenes Festhalten an dem Bestehenden zu erlangen. Die Majorität hingegen bestritt das dringende Bedürfniß für eine Aenderung überhaupt, erblickte in der Vorlage nur die Bevorzugung einer einzelnen Classe und erklärte sich am 27. April für die Ablehnung der Vorlage, ohne auf eine Berathung des Einzelnen eingehen zu wollen. Die Regierung faßte dieses Verfahren als eine Mißachtung auf. W. ließ in längerer, glänzender Rede scharfe Streiflichter auf die bestehenden Zustände fallen und äußerte u. a. dabei: die politischen Gegensätze seien niemals so scharf hervorgetreten wie jetzt; die Kunst des Vergessens scheine verloren gegangen. Wer nicht Alles annehme, was durch das Jahr 48 hervorgetrieben worden, sei ein Finsterling; wer nur das Geringste davon erhalten wolle, ein Demokrat. In einigen Kreisen, namentlich in solchen, die nicht unmittelbar dem Staatsleben und seiner berufsmäßigen Pflege naheständen, seien Viele allzusehr geneigt, frühere Erfahrungen zu vergessen. Von dorther mache man wol der Regierung einen dreifachen Vorwurf: man vermisse an ihr die rechte Energie im Eingehen auf das, was man in gewissen Regionen jener außenstehenden Partei wünsche; man werfe ihr andererseits vor, daß sie [265] nicht genug an dem festhalte, was sie für recht erkenne, und endlich erkläre man ihr Bestreben des Vermittelns für fruchtlos, weil es doch keine Partei befriedige. Diese Ansichten halte er für falsch; die Energie müsse stets Hand in Hand gehen mit besonnener Erwägung aller Umstände. Es sei eine Krankheit unserer Zeit, daß die Energie nur zu häufig in demselben Maße, wie sie früher gefehlt habe, jetzt hervortrete. Consequenz sei gut und nothwendig, aber nur so lange die Verhältnisse die gleichen und nicht andere Voraussetzungen des Handelns eingetreten seien. Unstreitbar habe das Jahr 48 manches Böse zuwege gebracht, und die seien nicht unbedingt zu verdammen, die das Böse beseitigen wollen; aber man dürfe nicht vergessen, daß die Ereignisse jenes Jahres nur die Folgen langer Versäumnisse gewesen seien und man müsse sich hüten vor einem Zurückfallen in alte Fehler. Auch in jener verhängnißvollen Bewegung sei es die maßvolle Besonnenheit derer gewesen, die sich mit einem wenn auch nur theilweisen Erfolg begnügt hätten, was die Gefahr abgewendet habe. – Ein landesherrliches Decret verlangte einige Tage darauf die Widerrufung des Beschlusses vom 27. April und bezeichnete dabei das Verfahren des Landtages als principiell unzulässig und unangemessen. Auf die Verwahrung des Landtages gegen diese Ausdrücke antwortete W.: das formelle Recht des Landtages zur Zurückweisung eines Gesetzentwurfes werde nicht bestritten, allein der davon gemachte Gebrauch entspreche nicht den gegen die Regierung zu nehmenden Rücksichten, wodurch allein ein freundliches Verhältniß zwischen Regierung und Landtag erhalten werden könnte. – Der Antrag wurde nun am 5. Mai allerdings berathen, aber wiederum abgelehnt. Die Regierung ließ die Sache fallen, aber W. kennzeichnete auch bei dieser Gelegenheit seinen hohen Standpunkt, indem er äußerte: man habe das demokratische und aristokratische Element einander gegenübergestellt; er wisse beide zu würdigen, denn er stehe dem einen durch Stand und Geburt, dem andern durch Beruf und amtliche Erfahrung nahe. Beide seien im Staatsleben berechtigt, jedes an seiner Stelle und in seinen Grenzen. Darauf komme es an, daß keines in falschen Bahnen oder in überlebter Form sich geltend mache. – Eine Spannung zwischen dem echt constitutionellen Minister und der Volksvertretung konnte nicht von Dauer sein. In gemeinsamer Arbeit der nächsten Jahre kam eine Menge von Gesetzen und Anordnungen zu Stande, die für Handel, Industrie, Landwirthschaft, Cultus, Schule, Rechtspflege und Verwaltung von Bedeutung waren, so namentlich 1862 die auf den Grundsätzen der Gewerbefreiheit beruhende Gewerbeordnung und, als ein Zeichen, daß man der Scheinexistenz des Bundestags keine Concession mehr machen wollte, die Aufhebung der nach den Bundesbeschlüssen von 1854 ergangenen Bestimmungen über Preßfreiheit und Vereinswesen. Im J. 1864 folgte die Einführung des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches.

Konnte W. sonach mit Befriedigung auf die ungemein günstige Entwicklung des kleinen Staates, auf die materielle und geistige Hebung des Volkslebens blicken, so machten ihm doch die Zustände des großen Vaterlandes manche Sorgen. „Wir wären“, sprach er einmal aus, „dahin nicht gekommen, hätte man im Jahre 1851 und den darauffolgenden nicht das Bestreben gehabt, alles, was die Vergangenheit gebracht, unbekümmert darum, ob es großen, praktischen Werth hatte, zu beseitigen.“ Schon 1862 wirkte die Regierung beim Bundestage mit Entschiedenheit für die Nothwendigkeit einer Reform der Bundesverfassung. Hatte dies zunächst auch keinen greifbaren Erfolg, so hielt W. unentwegt an der Ueberzeugung fest, „daß wir, was unsere großen nationalen Fragen betrifft, früher oder später doch zu dem gewünschten Resultate kommen werden.“ – Freilich glaubte er dieses durch eine, wenn auch langsame, friedliche Entwicklung auf der Basis einer verbesserten Bundesverfassung erreichen zu können [266] und begrüßte daher den vom Kaiser von Oesterreich 1863 nach Frankfurt a. M. einberufenen Fürstencongreß, dem auch sein Landesherr beiwohnte, anfangs nicht ohne Hoffnung. Die Ablehnung des Königs von Preußen minderte sie aber bald wesentlich herab, zumal nachdem die auf einen Antrag Weimars und Badens wiederholte Einladung des Könige ohne Erfolg geblieben war. Die Mängel und Gefahren der österreichischen Anträge für die Freiheit und Einheit Deutschlands erkannte W. sehr bald und sah ohne Schmerz ein Werk scheitern, bei dem er nur die eine Befriedigung verzeichnen konnte, daß auch hierbei Weimar consequent an den nationalen Forderungen festgehalten hatte. – Die Ereignisse in Schleswig-Holstein brachten plötzlich die Angelegenheiten in ein neues Stadium. Ein frischer Hauch patriotischen Geistes setzte selbst den Bund in Bewegung, der sich auf seine deutsche Aufgabe Dänemark gegenüber besann. W. ließ in diesem Sinne durch den Bundestagsgesandten wirken und hoffte, sei es nun auf friedlichem, sei es auf kriegerischem Wege, durch die gewaltige Gesammtkraft des Bundes den Willen Deutschlands durchzusetzen. Die Wendung der Dinge, das Vorgehen Preußens und Oesterreichs ohne den Bund, überraschte ihn; mochte er sich auch der errungenen Erfolge sowie der Niederwerfung Dänemarks freuen, so konnte er sich doch wegen des sich immer mehr zuspitzenden Gegensatzes der beiden Sieger der schwersten Bedenken nicht erwehren. Er erblickte die Hauptaufgabe der Mittel- und Kleinstaaten jetzt darin, einen ernsten Conflict der beiden deutschen Großmächte zu verhindern, dann aber, als 1866 der Zwist immer offenkundiger, immer bitterer und heftiger wurde und auf den Krieg hindrängte, die Neutralität jenen zu sichern. Denn er ging von der Ansicht aus, daß in dem Streite zwischen Preußen und Oesterreich über die Ausführung von Verträgen, die dem Bunde völlig fremd geblieben waren, diesen Staaten auch die Auseinandersetzung zu überlassen sei. Der Schachzug Oesterreichs, seine Rechte an Schleswig-Holstein in die Hände des Bundes zu legen und diesen somit für sich zu gewinnen, verfehlte bei den Mittelstaaten seine Wirkung nicht: der Kaiserstaat konnte in dem nicht mehr zu vermeidenden Kriege auf ihre Unterstützung zählen. Da dieses von den kleinen, namentlich in der preußischen Machtsphäre liegenden Staaten zunächst nicht zu erwarten war, in den Plätzen mit gemischter Besatzung auch Zusammenstöße der österreichischen und preußischen Truppen zu befürchten standen, so stellte Baiern Ende des Mai den Antrag, die Festungen Mainz und Rastatt, ebenso Frankfurt a. M. für neutral zu erklären, die genannten Truppen herauszuziehen und sie hauptsächlich durch solche der Reserve-Infanteriedivision zu ersetzen, wozu auch das großherzogliche Contingent – 3 Bataillone – gehörte. Der am 9. Juni allgemein angenommene Antrag fand Watzdorf’s volle Billigung, denn er hoffte durch die neutrale Stellung der Truppen diesen nicht allein den Kampf Deutscher gegen Deutsche zu ersparen, sondern auch dem Lande und der Regierung die Aufrechterhaltung der Neutralität zu erleichtern. Am 13. Juni fuhren die Truppen nach Mainz ab. Am 14. beschloß der Bundestag gegen die Stimmen einiger norddeutschen Staaten und der der XII. Curie (der sachsen-ernestinischen Häuser) die Bundesexecution gegen Preußen. Mochte das weimarische Land W. für seine Maßnahmen dankbar sein: das Militär konnte es nicht. Es kam in Mainz nach kurzer Zeit in eine schiefe und sehr peinliche Lage, als die Festung zunächst durch die Handlungsweise des dortigen bairischen Gouvernements den Charakter der Neutralität verlor, zu deren Aufrechterhaltung doch die weimarischen Truppen hingeschickt worden waren. Das Officiercorps vermochte daher nicht, da ihm für solche Fälle Instructionen der Regierung gänzlich fehlten, sich dem Ansinnen des Gouvernements zu fügen und die Erklärung zu geben, daß es den Anordnungen desselben unter allen Umständen nachkommen wolle. Der mißlichen [267] Lage Rechnung tragend, ordnete die Bundesversammlung die Versetzung zweier Bataillone nach Ulm, eines nach Rastatt an. Am 5. Juli verließen sie Mainz. – In der Zwischenzeit waren die großen Schläge auf den böhmischen Schlachtfeldern gefallen; die Sachlage erschien wesentlich geändert. Preußen erklärte die fortgesetzte Theilnahme an der Bundesversammlung als eine ihm feindselige Handlung, sowie die Fortdauer der bisher vorausgesetzten Neutralität für unstatthaft; dies bezog sich auch auf die weimarischen Truppen in Mainz. Zugleich bot es Weimar ein Bündniß an und verlangte über dessen Streitkräfte freie Verfügung. Hier galt keine Wahl: die Regierung mußte darauf eingehen, infolgedessen bei der Bundesversammlung die Entlassung seiner Truppen verlangen und den Austritt Weimars aus dem Bunde anzeigen. Das Verlangen kam einen Tag zu spät; die Truppen hatten Mainz bereits verlassen. W. ließ gegen ihre vertragswidrige Ueberführung in andere Plätze protestiren, ohne Erfolg zu haben. Erst am 3. August, als Baden mit Preußen eine Waffenruhe vereinbart hatte, wurde das Bataillon aus Rastatt entlassen; einige Tage darauf die beiden Bataillone aus Ulm, nachdem sie mit knapper Noth einer Entwaffnung entgangen waren. – Es ist dieser Verhältnisse eingehender gedacht worden, weil von manchen Seiten W. der Vorwurf gemacht wird, er habe durch eine unrichtige Politik sie herbeigeführt, habe nicht, wie sonst, das scharfe Auge des Staatsmannes gezeigt, das fähig ist, aus dem Gegebenen das Werdende zu erkennen. Die Durchführung der Neutralität sei von vornherein aussichtslos, der offene Anschluß an Preußen wenigstens nach dem Executionsbeschluß vom 14. Juni das einzig Richtige gewesen. Die Thatsache läßt sich nicht leugnen, daß der Minister durch ein Mitglied der preußischen Gesandtschaft in Weimar, wenn auch nur privatim, dringend gebeten worden war, vor jener Abstimmung das Contingent nicht abrücken zu lassen, um es – da man über das Ergebniß jener nicht mehr in Zweifel sein konnte – Preußen zur Verfügung zu stellen, wie es von anderen thüringischen Staaten geschehen. Es habe doch, hob man weiter hervor, Weimar alles daran liegen müssen, den Sieg an Preußens Fahnen zu fesseln. Zudem werde eine so schwächliche Neutralität bei keinem der eventuellen Sieger auf besondere Rücksichtnahme zu rechnen gehabt haben, wohl aber hätte dem Großherzogthum recht schwerer Schaden daraus erwachsen können. W. habe ja wohl von seinem einmal eingenommenen Standpunkte folgerichtig gehandelt, aber dabei gegen seine eigene einst gethane Aeußerung verstoßen, daß Consequenz nur so lange gut sei, als die gleichen Verhältnisse fortbeständen. Man könne nicht begreifen, warum W., der sich in früherer bewegter Zeit schon für ein Deutschland unter Preußens Führung ausgesprochen, diesem jetzt die Unterstützung versage. – Was nun diesen Punkt betrifft, so konnte sich W. allerdings zu jener Zeit eines gewissen Mißtrauens gegen Preußen nicht erwehren. Er glaubte Beweise zu haben, daß Preußen nicht darauf ausgehe, das ganze außerösterreichische Deutschland zu einem kräftigen Ganzen zu vereinigen, sondern nur auf die Verstärkung seiner Machtsphäre in Norddeutschland bis zur Mainlinie bedacht sei, die Süddeutschen aber ihrem Schicksale überlassen wolle. Dem deutschen Manne genügte diese Aussicht nicht, und von diesem Gesichtspunkte aus kann man es ihm, dem Feinde roher Gewalt, wol nicht verargen, wenn er an Neutralität festzuhalten, sein engeres Vaterland vor Verlusten zu bewahren suchte. Er hatte eben anfangs – wie zu jener Zeit wol fast alle Staatsmänner – die kühne Politik Bismarck’s mit ihren Endzielen noch nicht vollständig in ihrer Großartigkeit erfaßt. – Von ihm selbst sind keine Aeußerungen bekannt, daß er mit seiner Politik im J. 1866 unzufrieden gewesen wäre; einen Nachtheil hat sie dem Lande nicht gebracht. Wohl aber bereitete ihm die zweifelhafte Lage der weimarischen Truppen schwere Sorge. Abgesandte mußten [268] mehrmals ihnen Beruhigung bringen. Nach ihrer Rückkehr sprach er selbst dem Officiercorps die Versicherung seiner wärmsten Anerkennung für dessen Haltung aus. „Es giebt“, sagte er dabei, „im Leben des Soldaten Lagen, worin mit dem Muthe der Entsagung auszuharren oft schwerer und verdienstvoller ist, als eine Batterie zu stürmen.“ – Konnte W. mit der Neugestaltung Deutschlands sich nicht in vollem Maße befriedigt erklären, so wußte er doch, daß es sich nur um einen Uebergang zu besseren Verhältnissen handelte. Ueber die Verschiedenheit der Wege konnte er die Einheit des Zieles niemals vergessen. Dieses fest im Auge behaltend, übernahm W. selbst im J. 1867 die Vertretung des Großherzogthums im Bundesrathe des norddeutschen Bundes.

Ungehindert durch äußeren Druck konnten im engeren Vaterlande die von den Bundesbestimmungen beschnittenen Gesetze in ihrem ganzen Werthe wiederhergestellt und verbessert werden, so u. a. 1868 das vorzügliche Vereinsrecht und ein sehr freies Preßgesetz. W. hatte seinen Lieblingsplan, mit den übrigen thüringischen Staaten in engere Beziehung zu treten, nie aufgegeben. War ihm dies, wie schon erwähnt, hinsichtlich einer Justizgemeinschaft bei den beiden Schwarzburg gelungen, denen sich später noch Reuß ä. und j. L. angeschlossen hatten, so fand er für seine Bestrebungen einen Gegner in dem Chef des Justizdepartements, v. Wintzingerode. Kam W. den genannten Staaten auf alle Weise entgegen, um sie zu einem engen Anschluß an Weimar, zu einem übereinstimmenden Handeln zu bewegen, und rieth er dazu, dieser Vortheile wegen selbst Opfer im eigenen Staatsleben zu bringen, so förderte sein Widersacher diese Pläne nicht nur nicht, sondern hielt es für angemessen, die bereits bestehenden Verträge womöglich wieder zu beseitigen. Seit Jahren bestand daher zwischen beiden Männern ein getrübtes Verhältniß. Da der Großherzog sich entschieden für die Watzdorf’schen Ansichten aussprach, so erbat Wintzingerode im J. 1867 seinen Abschied. An seiner Stelle trat der Geheime Staatsrath Stichling, bisher ein treuer Mitarbeiter Watzdorf’s, ins Ministerium und übernahm das Departement des Cultus, W. dagegen das der Justiz, um die Erweiterung der Justizgemeinschaft mit Coburg-Gotha ins Leben zu rufen. Die Thätigkeit des verdienstvollen Mannes sollte bald ihr Ende finden. Den Beginn des deutsch-französischen Krieges erlebte er noch, den glorreichen Ausgang nicht. Ueber seinen Tod weiter unten.

W. besaß eine hervorragende staatsmännische Begabung, die ihn befähigte, weit über sein engeres Vaterland hinaus den Blick frei über das ganze große Deutschland zu richten, für dieses thätig zu sein. In seinem Wirkungskreise als weimarischer Minister zeigte er eine ungewöhnliche Arbeitskraft und war unablässig bemüht, das Wohl des Landes und die Hebung des Volkslebens zu fördern, den Geist der Selbstthätigkeit in der Bevölkerung zu erwecken. Mit sicherer Hand wußte er das weimarische Staatswesen in ruhiger Entwicklung aus der alten in die neue Zeit überzuführen, und so sehr er an seinem engeren Vaterlande und dessen Regentenhause hing, so blieb ihm doch jede particularistische Anwandlung fremd. Den Begriff ministerieller Verantwortlichkeit faßte er hoch und streng auf. Durchaus constitutionell gesinnt, würde er sich nie einem souveränen absoluten Willen gebeugt haben, der gegen die Staatsverfassung gehandelt hätte. – In seinem auf tiefe Sittlichkeit begründeten Wesen standen Gemüth und Verstand in schönem Gleichgewicht. Ueber Standesvorurtheile zeigte er sich erhaben; echte Humanität und Selbstlosigkeit beseelten ihn. – Verlangte er im Dienste volle Hingebung an die Sache, möglichst rasche aber gründliche Bearbeitung der Vorlagen, so war er doch allem Büreaukratismus abhold. Im Umgange mit seinen Beamten und Untergebenen ließ sich auch keine Spur von dem Hochmuthe erkennen, den mancher zur Schau trägt, weil ihm das Bewußtsein [269] geistiger Ueberlegenheit fehlt. Wo W. auftrat, wirkten seine Liebenswürdigkeit, Offenheit und Einfachheit wohlthuend, ebenso wie die äußere Erscheinung des großen schlanken Mannes mit den freundlichen Gesichtszügen und den klugen hellen Augen. Sie spiegelten den Adel seiner Seele. – Erwägt man nun Watzdorf’s Bedeutung in seiner Eigenschaft als Beamter, Politiker und Mensch, so wird man die Hochschätzung und Zuneigung ermessen können, die ihm von der großherzoglichen Familie ebenso wie aus allen Schichten der Bevölkerung entgegengebracht wurde. Es sprach sich diese Beliebtheit in außerordentlich reichem Maße aus, als er am 6. October 1868 sein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum als Minister feierte. Die Theilnahme an diesem gewiß seltenen Ereigniß ging weit über die Grenzen des Großherzogthums hinaus. Zahlreiche Ehrungen, darunter die Glückwünsche von sämmtlichen deutschen Regenten, verschönten dem Jubilar diesen Tag. Die Stadt Weimar ernannte ihn zum Ehrenbürger, die Gemeinden des 5. Verwaltungsbezirkes – des Neustädter Kreises, in welchem sein Besitzthum und Geburtsort Schloß Berga liegt – brachten einen Fond zu einer „Watzdorfstiftung“ dar, deren nähere Bestimmung dem Jubilar überlassen blieb, während unter gleicher Bezeichnung die Gemeinden der anderen vier Verwaltungsbezirke eine Stiftung zu landwirthschaftlichen Zwecken ins Leben gerufen hatten. Im Namen sämmtlicher Gemeinden aber wurde dem gefeierten Manne eine große goldene Medaille überreicht, die, in Silber und Bronze vervielfältigt, auf der einen Seite das Brustbild Watzdorf’s mit Vor- und Zunamen, sowie „6. Oct. 1868“ zeigt, auf der andern, umgeben von einem Kranz aus Lorbeer- und Eichenblättern, die Widmung enthält: „Dem Begründer der freien Gemeinde-Verfassung im Großherzogth. Sachs. Weimar-Eisenach.“

Watzdorf’s Familienleben verlief in schöner Harmonie. Er hatte sich am 27. Mai 1828 mit Luise Armgard von Könneritz vermählt, einer Dame, die durch stattliche Erscheinung, Geist und Bildung sich auszeichnete und mit verständnißvoller Theilnahme den hohen Zielen ihres Gemahls zu folgen vermochte. Die Ehe blieb kinderlos. – Watzdorf’s Körperkräfte zeigten infolge der vielen angestrengten Arbeiten bereits gegen Ende der sechziger Jahre eine merkliche Abnahme. Im Frühjahre 1870 kehrte er kränkelnd von Berlin zurück und suchte Erholung auf Schloß Berga. Durch die kriegerischen Verwickelungen verkürzte sich indeß dieser Aufenthalt und W. begab sich nach Weimar, wohin die Pflicht ihn rief, trotzdem sein schmerzhaftes Leiden, die Kopfgicht, mehr und mehr zunahm. Gewährten ihm die Nachrichten von dem siegreichen Vordringen des deutschen Heeres in Frankreich Trost und Freude, so traf ihn doch ein außerordentlich harter Schlag, der ihn aufs tiefste erschütterte: der plötzliche, am 3. September erfolgte Tod seiner bisher der besten Gesundheit sich erfreuenden Gemahlin. Zeigte W. äußerlich auch männliche Fassung, so zehrte doch der Kummer an seinem Herzen und mit vermehrter Heftigkeit ergriff ihn sein Leiden. Am 16. September 1870, früh 101/2 Uhr, dreizehn Tage nach dem Ableben seiner treuen Lebensgefährtin, schloß der edle Mann seine Augen für immer. Er konnte das Bewußtsein mit sich ins Grab nehmen, daß die von ihm gelegten Keime zu segensreicher Entwicklung gekommen waren. Und blieb es ihm auch versagt, die Folgen der deutschen Siege, die Einigung des Gesammtvaterlandes zu erleben, so hatte er doch noch die Morgenröthe erblickt, die ihm den Anbruch einer großen Zeit, die Verwirklichung seiner Hoffnungen verkündete.

Familiengeschichte des Geschlechts v. Watzdorf, 1872. – Kneschke, Adels-Lexikon IX, 489. – Stichling, Aus dreiundfünfzig Dienstjahren, 1891, S. 20–39, 82–86. – Weimar. Zeitungen verschiedener Jahrgänge, besonders der von 1848–53, 1857, 1863, 1866, 1868, 1870. – v. Heyne, [270] Geschichte des weimar. Militärs, 1869. S. 204–224. – Unsere Zeit, 1857. I, 470–474. – Privataufzeichnungen.