ADB:Ungnad von Weißenwolf, David
[306] darauf, 1. August trat er als Hofkammerpräses an die Spitze der österreichischen Finanzverwaltung, in die schlimme Erbschaft einer Leere im Staatsschatze, welche sein Vorgänger im Amte, Ulrich Ignaz v. Kolowrat (1637–1648) während der Drangsale eines auszehrenden Krieges zu beheben außer Stande war, und auch David U. nicht leicht bannen konnte, da die Schwerfälligkeit der Verwaltungsmaschine und das mehr denn je gestörte Gleichgewicht im Staatshaushalte Reformen nothwendig machte, deren Zeit noch lange nicht gekommen war. Am 7. Juli 1653 wurde David U. in das Geheimrathscollegium aufgenommen und erscheint 1656 als Landeshauptmann für Oberösterreich. 1657, im Todesjahre Kaiser Ferdinand’s III., trat U. vom Hofkammmerpräsidium zurück, und ihm folgte Ludwig Graf v. Sinzendorf, dessen Amtsgebahrung nur zu bald diesen Rücktritt bedauern ließ. U. wurde seit 1662 Gesandter Kaisers Leopold I. am genannten Regensburger Reichstage, und als 1668 Erzbischof Gundobald von Salzburg aus dem Hause der Grafen v. Thun, starb, trat U. als „Principalcommissarius“ an die Spitze der diplomatischen Vertretung des kaiserlichen Hofes. Bald nahm er jedoch seinen Abschied und zog sich in den Ruhestand zurück (1669), was nicht bloß in Gesundheitsrücksichten, sondern vielleicht auch in dem Cabinetswechsel, im Sturze des Principalministers Auersperg, und der Leitung des Cabinettes durch Lobkowitz seinen Grund hatte. 1671 ließ ihm Kaiser Karl II. von Spanien die Insignien des Goldenen Vließes zukommen. 1672, 6. März starb David U. im Alter von 68 Jahren. Aus seiner Ehe mit Marie Elisabeth Fr. v. Jörger überlebten ihn zwei Söhne.
Ungnad: David U. (II.), Sohn Andreas’ v. U. († 1600) und der Eva Lang von Wellenburg, geboren 1604, † am 6. März 1672, Freiherr und erster Graf von Weissenwolf, österreichischer Staatsmann. Seit 1640 tritt er mehr in den Vordergrund, da er am 1. März das Amt eines wirklichen Kammerrathes überkam. Ein Jahr später, 31. Dec. 1642 wurde er Kammerherr, und bereits 1645 (6. Sept.) Vicepräses der Hofkammer. Die kaiserliche Gunst bewährte sich 1646 durch die Erhebung in den Reichsgrafenstand, zufolge deren David U. dem schwäbischen Ständecollegium eingereiht wurde. Im Schlußjahre des großen Krieges 1648 gelangte durch das Erlöschen der Grafen von Meggau das oberösterreichische Erblandhofmeisteramt an David U. (14. Jan.) und bald- (Zedler,) Universallexikon 49. Bd. (1746) col. 1554. – Vehse, Gesch. d. oe. Hofes u. s. w. V. Bd. – Koch, Gesch. d. d. K. Ferdinand III. – Adam Wolf, Fürst von Lobkowitz u. die Abh.: Die Hofkammer unter K. Leopold I. (Akad. Sitz.-Ber., Wien 1853.)