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Artikel „Ulrich Pfefferhard, Bischof von Constanz“ von Alexander Cartellieri in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 728–729, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ulrich_Pfefferhard&oldid=- (Version vom 10. Oktober 2024, 01:03 Uhr UTC)
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Ulrich Pfefferhard, Bischof von Constanz (1345–1351), war der Sohn des begüterten Constanzer Bürgers Johann. Von seiner Mutter ist nichts bekannt. Ein Bruder seines Vaters war Domherr in Konstanz, ein anderer in Chur. Zum ersten Male wird er 1308 erwähnt als Kirchherr in Seelfingen (badisches Bezirksamt Stockach). Er studirte 1314–1316 in Bologna, war auch Procurator der deutschen Nation. Der Unsitte der Zeit gemäß vereinigte er zahlreiche Pfründen. Er war Chorherr von St. Johann zu Constanz, Chorherr zu Schönenwerd, 1332 Domherr zu Konstanz, auch Kirchherr zu Ermattingen (Kanton Thurgau), 1337 Domdecan. Als Bischof Nikolaus von Frauenfeld (s. A. D. B. XXIII, 613) am 25. Juli 1344 gestorben war, wählte die Mehrheit des Domcapitels U. Es wurden aber auch noch andere Bewerber genannt, besonders Albrecht v. Hohenberg (s. A. D. B. XLV, 731). Um seine Sache zu verfechten, begab sich U. an den päpstlichen Hof nach Avignon und trug hier den Sieg davon. Am 19. October 1345 wurde er von Papst Klemens VI. providirt, am selben Tage auch der Hohenberger durch das Würzburger Bisthum entschädigt. Am 25. April 1346 zog U. in seine Stadt ein. Die Lage des Hochstiftes hatte sich während des langen Kampfes zwischen Kaiser und Papst andauernd verschlechtert, sowohl in geistlichen als in weltlichen Dingen. Wegen der Feindseligkeit und Unbotmäßigkeit der Bevölkerung konnte der päpstlich gesinnte Bischof vielfach seine einträgliche Gerichtsbarkeit nicht ausüben. Die Schulden wuchsen ebenso aus diesem Grunde wie [729] infolge älterer hoch zu verzinsender Anleihen und zahlreicher Verpfändungen immer mehr. U. erhielt deshalb von der Curie die Erlaubniß, einmal das subsidium caritativum zu erheben. Auf die religiösen Verhältnisse hatte der kirchenpolitische Streit geradezu zersetzend gewirkt. Man glaubt sich in die ersten Zeiten der Reformation versetzt, wenn man in den zeitgenössischen Quellen liest, wie wenig Achtung das geistliche Amt oder das Mönchthum bei den Constanzer Bürgern genoß. Die Hauptsache war, daß diese trotz des auf der Stadt ruhenden Interdicts die Abhaltung des Gottesdienstes erzwangen und diejenigen Geistlichen, die ihnen nicht willfahrten, verjagt hatten. Der Tod Ludwig’s des Baiern (11. Oct. 1347) eröffnete die Möglichkeit, die Gemüther zu beruhigen und Vergangenes zu vergessen. Da niemand mehr die Sache des Kaiserthums vertrat, dachten die ehemaligen Anhänger des Kaisers allmählich an Unterwerfung, und es war eine wichtige Aufgabe Bischof Ulrich’s, ihnen die kirchlichen Strafen im Namen des Papstes zu erlassen, wenn sie ihre Sünden bekannten, um Absolution baten und den vorgeschriebenen Eid leisteten. Doch war damit der Friede in der Diöcese noch nicht hergestellt. Am 1. Januar 1348 mußte ein Domherr Constanz verlassen, weil er in seiner Predigt im Dome die Verächter des Interdicts Ketzer genannt und damit den Unwillen des Volkes erregt hatte. Zwar konnte ihn der Bischof schon nach vierzehn Tagen wieder zurückführen, aber im April mußte er selbst sich nach Klingnau zurückziehen, weil er sich weigerte, gemäß dem Willen der Bürger ohne vorherige Eidesleistung zu absolviren.

Vielleicht benutzte er den Anlaß, um unter dem Vorwande von Kanzleisporteln sich große Summen zahlen zu lassen. Erst am 4. April 1349 hob er auf Bitten der Bürgerschaft Excommunication, Suspension und Interdict, lauter Folgen der Processe Johann’s XXII., auf, und der Gottesdienst begann sofort wieder unter allgemeiner Freude der Geistlichkeit und des Volkes. Auch Verstorbene konnten nachträglich absolvirt werden. Den Grafen Hugo von Montfort-Tosters, der ihm die Vorstadt von Gottlieben verbrannt hatte, nahm U. gefangen, verstärkte dann auch daselbst die Befestigungen, besonders den einen Thurm. Er starb am 25. November 1351. Von der Todesursache weiß man nichts. Er war ein sorgsamer Haushalter und guter Oberhirte, der lieber mit Geld als mit Gewalt seine Zwecke zu erreichen suchte, mischte sich gern unter das Volk und machte wohl selbst auf dem Fischmarkt seine Einkäufe. Im Gegensatz zu seinem kriegerischen Vorgänger zeigt seine Persönlichkeit durchaus einen kaufmännischen Zug.

Die gesammte Litteratur ist verarbeitet bei A. Cartellieri, Regesten der Bischöfe von Constanz, 2. Bd., Innsbruck 1905. Vgl. daselbst die Nachträge, Berichtigungen und Register von K. Rieder. Die wichtigsten Chroniken sind die des Domherrn Heinrich Truchseß v. Diessenhofen und des Minoriten Johann v. Winterthur, die sich vielfach ergänzen. Dazu kommen Bruchstücke von Constanzer Stadtchroniken. Das Vatikanische Material findet sich bei K. Rieder, Römische Quellen zur Constanzer Bisthumsgeschichte zur Zeit der Päpste in Avignon (1305–1378), Innsbruck 1908. Vgl. besonders Einleitung S. XLIV ff., XLVIII, LI.