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Artikel „Tzeven, Erich von“ von Wilhelm Sillem in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 57–62, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tzeven,_Erich_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 04:51 Uhr UTC)
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Tzeven: Erich v. T. Die v. Tzeven (Tzevena, Zeven) gehörten im 15. und noch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu den angesehensten Familien Hamburgs. Drei derselben, jeder mit dem Vornamen Erich, Vater und Sohn und des letzteren Neffe, saßen im Rathsstuhl; Sohn und Enkel des ersten Erich erlangten die Würde eines Bürgermeisters, ohne aber in ihrer Thätigkeit die Bedeutung des ersten ihres Namens zu erreichen. Vielleicht ist der Ursprung der Familie auf dem linken Ufer der Elbe zu suchen, wo auf der Wasserscheide der Weser und Elbe das Kloster Zeven lag, das durch die Capitulation der hannoverschen Truppen im J. 1757 bekannt geworden ist. Der ältere Erich v. T. wurde 1413 Kirchengeschworener in St. Petri, 1414 in den Rath gewählt und resignirte 1450. Sein Leben fällt in eine für die Hansa und auch für Hamburg stürmisch bewegte Zeit, in deren Ereignisse er als Rathssendebote auf den Hansetagen vielfach eingriff. Nach außen hatten die wendischen Städte der Hansa, zu denen Hamburg gehörte, vielfach mit Dänemark Krieg zu führen und Hamburg, trotz seiner Reichsunmittelbarkeit, seinen Herren, den Herzögen [58] von Holstein, „den Holstenherren“, Beistand zu leisten. Und andererseits widerstrebte es der Sympathie der Bürgerschaft, wenn der Rath auf Seiten der Herzöge diesen gegen die Ditmarsen beistand. Im Innern der norddeutschen und besonders der benachbarten sogenannten wendischen Städte gährte es aber, indem die Zünfte und Kaufleute gegen den Rath neue Gerechtsame durchzusetzen trachteten. In diesen Städten, zuerst in Lübeck (24. Oct. 1405), bildeten sich von den Bürgern gewählte sogenannte Sechziger-Ausschüsse, die den Zünften außer dem Zugang zum Rath auch eine Mitwirkung bei der Erhebung neuer Steuern und bei wichtigen Entschließungen, z. B. über Krieg und Frieden zu sichern bestrebt waren. In Lübeck wurde infolge dessen ein „neuer Rath“ (25. Mai 1408) eingesetzt. Dagegen wurde der alte Lübecker Rath vom Rath in Hamburg gastlich aufgenommen zum Mißfallen der Bürger Hamburgs, während zugleich die Parteinahme des lübschen neuen Raths für Holstein gegen Dänemark ein neues Band zwischen Lübeck und Hamburg knüpfte. Die Bürger Hamburgs hegten nun ähnliche Neuerungspläne wie die in Lübeck, Rostock und Wismar. Es bedurfte nur eines geringen Anstoßes, um auch in Hamburg einen Ausschuß von Sechzigern zu wählen. Dies geschah 1410, als der Rath einen angesehenen Bürger Heino Brandes auf Begehren des Herzogs von Sachsen-Lauenburg, der angeblich von jenem geschmäht worden war, hatte ins Gefängniß setzen lassen. Nun wählten die Bürger aus jedem der vier Kirchspiele fünfzehn Männer, – zu diesen Sechzigern gehörte auch v. T. – um vom Rath die Befreiung des Brandes zu fordern. Der Rath gab nach und nun wurde der erste Receß zwischen Rath und Bürgerschaft abgeschlossen, wonach beide Körperschaften gemeinschaftlich die höchste Gewalt innehatten, der Rath allein also nicht mehr vollmächtig war. In demselben Jahr wurde T. von einem Rathmann Johann Beckerholt, der auch zu den Sechzigern gehört hatte, gröblich durch Worte und Thätlichkeiten angegriffen. Darob wurde Beckerholt des Rathsstuhls entsetzt und als er nun den Rath schmähte, aus der Stadt verfestet. Wodurch der Rath und T. sich die Schmähungen dieses Mannes zugezogen hatten, der noch Jahre lang bei der Curie in Avignon gegen den Rath processirte, ist nicht mehr zu erkennen. Da aber T. gleicherweise wie der Rath geschmäht worden, ist wohl anzunehmen, daß T. sicherlich nicht zu den Widersachern desselben gehörte. Schwerlich würde ihn sonst der Rath nach vier Jahren sich cooptirt haben. Nachdem er Rathsverwandter geworden, begann er sehr bald die wichtigeren Aemter zu bekleiden. In den Jahren 1417 bis 1438 hatte er sieben Jahre lang als Camerarius die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben der Stadt zu führen. Seine Befähigung zur Behandlung politischer Verhältnisse tritt aber besonders hervor in der häufigen Theilnahme an wichtigen Hansetagen und andern Verhandlungen, zu welchen er theils allein, theils als Begleiter der Bürgermeister und des Rathsschreibers vom Rath nach andern Hansestädten und nach Holland und wiederholt nach Dänemark entsendet wurde. Schon im dritten Jahr nach seinem Eintritt in den Rath hatte T. Gelegenheit in einer sehr wichtigen Angelegenheit Hamburg ersprießliche Dienste zu leisten. Die Einsetzung des Sechziger-Ausschusses und die Theilung der Gewalt zwischen der Bürgerschaft und dem neuen Rath hatte nämlich für die Verhandlungen auf den Hansetagen den Nachtheil, daß die Rathssendeboten Hamburgs nicht unbedingte Vollmacht des Raths hatten, sondern ihre Zustimmung zu den Beschlüssen der Hansetage abhängig machten von der Entschließung der Sechziger. Dies trat namentlich hervor auf den Hanseversammlungen zu Lübeck und Rostock im J. 1416 (25. Nov. bis 11. Dec.) und führte zu dem Beschluß der Hansen, daß, wenn Hamburg nicht bis zu Ostern 1417 – die Frist wurde nachher bis zum 11. Nov. 1417 verlängert – einen vollmächtigen, frei verfügenden Rath [59] habe, dann müsse Hamburg verhanset werden und der Hamburger Kaufmann und sein Gut stände nicht mehr unter dem Schutz der Hansa und des Kaufmannsrechtes. Auf dem Hansetag zu Lübeck im Mai 1417 wurden die Hamburger Boten nun von Lübeck bedeutet, nach Hause zu reiten, um Herzog Heinrich von Holstein zur Nachgiebigkeit gegen König Erich von Dänemark zu bewegen und um ihrem Rath die frühere Vollmacht zu gewinnen. Am 24. Juni erklärten zwar die Bürger, daß sie einen vollmächtigen Rath hätten und ihm gehorsamen wollten. Aber am 20. Juli verbündete sich Hamburg auf Betrieb der Sechziger mit den Holstenherren gegen Dänemark. Neben dem hamburgischen Bürgermeister Johann von Lüneborg war es nun T., der im Herbst auf der Versammlung in Rostock erschien und die Streitfragen nach vielen Bemühungen so ordnete, daß endlich noch gegen Ende desselben Jahres der Rath von der Bürgerschaft für einen vollmächtigen erklärt wurde und die von den Bürgern zurückerhaltenen Exemplare des Recesses von 1410 durchschnitten den Sendeboten der wendischen Städte vorgezeigt wurden.

Tzeven’s Theilnahme an den Versammlungen, um den Frieden zwischen König Erich von Dänemark und den Herzögen von Holstein herbeizuführen, begann bereits im J. 1417. Im August dieses Jahres ist er in Schleswig und Gottorp zugegen, als sich der König weigerte, Herzog Heinrich mit Schleswig zu belehnen, ehe ihm die Souveränität über dies Land zugesprochen war. Hier war T. neben dem Abt des Michaelisklosters von Lüneburg und holsteinischen Rittern als Abgeordneter der Holstenherren betheiligt (Hanserecesse, Abth. I, Band 6, S. 458 u. 463, § 36), vermuthlich wegen ihrer Hoheit über Hamburg trotz dessen Reichsfreiheit. Offenbar erfreute sich T. des herzoglichen Vertrauens und wurde demnach wiederholt von Hamburg zu den Friedensvermittlungen gesandt. So gehörte er 1420 zu den acht Abgeordneten, die der Herzog von Gottorp nach Schleswig sandte, um die königlichen Räthe zur Besprechung nach Gottorp zu geleiten. Im April des Jahres 1421 war T. in Lübeck, um bei König Erich um Herausgabe der verlornen Strandgüter zu werben. Im Juni darauf finden wir ihn auf dem Hansetag, um die streitenden Parteien zu vermögen, Kaiser Sigismund als Schiedsrichter anzuerkennen. Dem König wurde auch im J. 1424 zu Ofen vom Kaiser das Herzogthum Schleswig zugesprochen, allein da der Papst Eugen IV. diesen Schiedsspruch 1425 aufgehoben hatte, so rüstete sich Erich, das kaiserliche Urtheil mit Waffengewalt geltend zu machen, während die wendischen Städte es mit den Holstenherren hielten. T. wurde vom Rath mit der Ausrüstung des Kriegsvolks betraut, wozu er u. a. gegen 2000 Pfund Salpeter anschaffte. Wittwen- und Waisengelder wurden mit zur Bestreitung der Kosten verwandt. Kaum ist ein Kriegszug, der mit so großen Mitteln angefangen worden, so unglücklich beendigt wie dieser. Herzog Heinrich von Holstein fiel vor Flensburg, die hamburger und lübecker Fußvölker kehrten unverrichteter Dinge nach Hause; der Rathmann Johann Kletze, Führer der ersteren, wurde in Hamburg hingerichtet, nicht ohne „Rath und Meinung“ eines Sechziger-Ausschusses, den die Bürger wieder 1427 erwählt hatten (Tratziger S. 161); die Flotte wurde bei Kopenhagen geschlagen. Vergeblich war es, daß T. mit zwei anderen hamburger Rathssendeboten sich nach Nykjöping begab, um die Hansestädte mit Dänemark zu vertragen. Nur Rostock und Stralsund hatten Erfolg. Erst im J. 1532 zu Horsens, wo auch T. sich einfand und im folgenden Jahr zu Svendborg wurden Verhandlungen geführt, die endlich im Juli 1435 den Frieden zu Wordingborg herbeiführten. Noch einmal im J. 1441 sehen wir T. in Dänemark, als König Christoph zur Regierung gekommen war. Jetzt, auf der Versammlung zu Kopenhagen, handelte es sich darum, „die sich diametral entgegenstehenden Ansprüche der Holländer und der [60] Hansestädte“ zu vermitteln. Hierzu wurde T. abgesandt, der schon einmal, 1428, eine Gesandtschaft des hamburger Raths nach Holland ausgeführt hatte. Da nun in Kopenhagen auf beiden Seiten das Friedensbedürfniß gleich stark sich geltend machte, so einigte man sich zu einem zehnjährigen Waffenstillstand. Dagegen stimmte in demselben Jahr im October T. dem hansischen Beschluß zu, den Verkehr mit Sluys so lange aufzuheben, bis dieser flandrische Hafen für die Ermordung vieler Hanseaten Genugthuung gegeben habe. – An dem Tage zu Svendborg (1. Mai bis 7. Juni 1433) hatte T. sich nicht betheiligt, weil er im April desselben Jahres in Bremen beschäftigt war, und im Juni auf dem Hansetag zu Lübeck zugegen war. Hier wurde eine Gesandtschaft an den Hochmeister des deutschen Ordens Paul von Rußdorf (s. A. D. B. XXX, 11) beschlossen, um von ihm bindende Versprechungen zu erlangen, daß er „sich allen Maßregeln der Hansa gegen Holland, Flandern, Seeland und die drei nordischen Reiche unbedingt anschließen werde“. T. wurde als einziger hamburger Rathssendebote mit zu dieser Gesandtschaft ausersehen. Ueber Danzig traf er am 4. Juli in Marienburg ein. Im wesentlichen ging der Hochmeister auf die Vorstellungen der Hanse ein, ohne aber mit den Hansen ein Schutzbündniß zu schließen, oder gar ihr Schutzherr zu werden.

Es ist ein eigenthümliches Zusammentreffen, daß T., der einstmalige Sechziger, im J. 1430 neben anderen Rathssendeboten in Wismar zugegen war, als der neue Rath und die Sechziger entsetzt wurden und öffentliche und schimpfliche Buße thun mußten für die Hinrichtung ihrer Bürgermeister Johann Bantscow (s. A. D. B. II, 42) und Hinrich von Haren. Auch in Bremen gehörte T. 1433 zu den Rathssendeboten, die abgesandt waren, um eine Einigung zwischen dem alten, 1429 entwichenen Rath und dem neuen zu erzielen, was denn auch gelang. Während auf diesen Versammlungen Beschlüsse von größter Tragweite berathen wurden, dienten andere Zusammenkünfte, zu denen T. abgesandt wurde, dazu, mit den Hanseboten Verhältnisse zu ordnen, die nur Hamburg speciell betrafen. So 1422 in Lübeck, als Hamburg und Lübeck mit großen Kosten eine Flotte ausgerüstet hatten, um den Schlupfwinkel der seeräuberischen Vitalienbrüder in Dockum zu zerstören. Mit Recht machte Hamburg geltend, daß es „um gemeiner Hansestädte und des Kaufmanns willen“ diese Kosten aufgebracht habe und stimmte für sich gegen einen neu in Flandern und den Ostseestädten zu erhebenden Pfundzoll. Da dieser Protest bei den versammelten Hansen nicht durchdrang, so trugen sie T. auf, nach Hause zu reisen und den Rath zur Annahme der Hansebeschlüsse zu bestimmen. Aber dieser Versuch war eben so vergeblich als die Absendung der Rathsherren von sechs Ostseestädten nach Hamburg zu gleichem Zweck. Vorläufig war der Hansetag damit einverstanden, daß Lübeck erklärte, den Pfundzoll für Hamburg auslegen zu wollen. – Als in nächster Nachbarschaft, in Ditmarschen 1427 zwei Parteien sich arg mit Raub und Brand befehdeten, wurden je zwei Rathmänner aus Lübeck, Lüneburg und Hamburg gewählt, den Streit zu schlichten. Wieder nach drei Jahren versuchten Lübeck und Lüneburg einen Streit zwischen Hamburg und den Ditmarsen zu schlichten, als diese die Mannschaft eines gestrandeten Hamburger Kriegsschiffes theils getödtet, theils gefangen genommen und sich des Schiffes sammt Proviant und Waffen bemächtigt hatten. Zu beiden Schiedsgerichten war T. berufen.

Nach dem Jahr 1441 wird T. weder in den Hanserecessen noch in den Kämmereirechnungen genannt. Im J. 1450 resignirte er als Rathsherr. Da er schon im J. 1403 als Käufer eines Gartens am Scharthor genannt wird (Mitth. d. Vereins f. Hamb. Geschichte IV, 271), so ist anzunehmen, daß er etwa im siebenzigsten Lebensjahre stand, als er sich von den öffentlichen Geschäften zurückzog. Schon während diese ihn, wie gesagt, im vollsten Maaße [61] in Anspruch nahmen, hatte er als bemittelter Bürger durch Vermächtnisse der Nachwelt gedacht. Nachdem er schon 1423 durch eine jährliche Rente von 25 M. die Vicarie am Thomasaltar des Doms aufgebessert hatte, stiftete er 1424 ein Vermächtniß zu Gunsten von zum Tode verurtheilten Verbrechern. Nach kirchlicher Anschauung des Mittelalters waren solche nämlich nicht fähig, zu ihrem Todesgange durch den Empfang des heil. Abendmahls vorbereitet zu werden. So stiftete T. denn wenigstens ein Legat für den Priester „unter der Kluft“, d. h. den Domherrn an der Krypta, welcher den Verbrechern, deren letzter Gang am Dom vorbeiführte, dafür aus dem Fenster die Monstranz zeigen, den christlichen Glauben vernehmlich vorsprechen und den Ablaß aussprechen sollte. Im J. 1443 fundirte er eine Vicarie an der Capelle St. Georg, die zu dem außerhalb der Stadt gelegenen Hospital gehörte. In den Jahren 1441 und 1451 vermachte er Legate, die noch jetzt im Betrage von etwa 500 M. jährlich ausgezahlt werden. Unter anderen sind außer allen hamburgischen Kirchen die Jungfrauen zu Uetersen und dann die in den linkselbischen Klöstern zu Lüne, Alt- und Neukloster bei Buxtehude, Himmelpforten und Kloster Tzeven bedacht, wodurch die Annahme bestärkt wird, daß sein Geschlecht aus dem Stift Bremen stamme. Aus dem Testament vom Jahre 1441 geht hervor, daß T. seinem gleichnamigen Sohn Erich die damals bedeutende Summe von 930 M. nach England mitgegeben hat, woraus zu schließen ist, daß dieser als Kaufmann sein Glück daselbst versucht hat. Nach des Vaters Resignation wurde dieser in den Rath gewählt und starb als Bürgermeister 1478. Ein Jahr darauf, 1479, wurde dessen Neffe, ein Enkel des ersten Erich, in den Rath gewählt, der 1504 als Bürgermeister starb. Dieser war 1458 als Student in Rostock immatriculirt. Die beiden Bürgermeister haben zwar auch an den Hansetagen theilgenommen, doch scheinen sie nicht zu ferneren Sendungen verwendet worden zu sein, sondern wurden nur zu den in der Nähe abgehaltenen Versammlungen abgesandt.

Des letztgenannten Bürgermeisters Sohn Jürgen v. T. tritt dagegen mehr als die beiden Bürgermeister hervor. Er stand im J. 1528 mit dem Bürgermeister Hinrich Salsborch an der Spitze der katholischen Partei, der Johannisleute, so genannt, weil sie im Dominicanerkloster St. Johannis ihre Zusammenkünfte hielten, die den Sturz der lutherischen Prediger und Bürger bezweckten. Unter diesen wird Jürgen v. T. in erster Reihe genannt und gegen ihn richtet sich nach der Einführung der Reformation besonders der Unwille der Bürger (vgl. Staph. II, 1. S. 144 u. 163), so daß er auch, um in der Stadt zu bleiben, eine Urfehde schwören mußte. Ohne städtische Aemter zu bekleiden, nahm er fernerhin eine angesehene Stellung ein. In seinem stattlichen Hause, das noch als das englische Haus (so genannt nach den spätern Eigenthümern, den Adventurers, einer englischen Kaufmannsgilde) in diesem Jahrhundert bestanden hat, nahm T. verschiedene Fürstlichkeiten auf. So 1538 den Herzog von Lüneburg und 1553 zu gleicher Zeit auf ihrer Durchreise an den dänischen Hof den Herzog August von Sachsen nebst Gemahlin und den Fürsten Wolfgang von Anhalt. T. war verheirathet mit Elisabeth van dem Meer und somit ein Schwager des Bürgermeisters Heinrich Salsborch und des einstmaligen Kanzlers Peter v. Spengel (s. A. D. B. XXXV, 117). Im J. 1553 heirathete Tzeven’s Tochter den hamburger Syndikus und bekannten Chronisten A. Tratziger (A. D. B. XXXVIII, 501) und daher wurde dieser in die bei P. v. Spengel erwähnten Streitigkeiten um Wandsbeck hineingezogen. – Auch in den folgenden Zeiten kommen die v. T. in städtischen Diensten nicht mehr vor; als letzter des Namens ist mir nur Peter v. T. im J. 1605 als Verwalter des Tzeven’schen Testaments bekannt geworden. (Die Hamb. Familie Moller [v. Baum], S. 145.)

[62] Koppmann, Der erste Hamb. Receß 1410. Hansische Geschichtsblätter IV, 7–31. – Hanserecesse, 1. Abth. von Koppmann, Bd. 6, 7 und 2. Abth. von v. d. Ropp, Bd. 1 u. 2. – Tratziger, edid. Lappenberg, unter v. Tzeven, v. Zeven u. XXI. – Hamb. Kämmerei-Rechnungen, edid. Koppmann, Bd. 2. – Staphorst II, 252–256, 412; III, 594, 621, 637; IV, 27, 28, 47, 48, 127, 400, 497, 833. – O. Beneke, V. unehrlichen Leuten, S. 106. – Sillem, Einführung der Reformation in Hamburg, S. 96, 116. – Wilckens, Ehrentempel, S. 110.