Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Trekell, Albert Dietrich“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 562–563, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Trekell,_Albert_Dietrich&oldid=- (Version vom 3. November 2024, 20:59 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Trekel, Gerhard
Band 38 (1894), S. 562–563 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Januar 2019, suchen)
Albert Dietrich Trekell in Wikidata
GND-Nummer 120617765
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|38|562|563|Trekell, Albert Dietrich|Ernst Landsberg|ADB:Trekell, Albert Dietrich}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=120617765}}    

Trekell: Albert Dietrich T., gelehrter Jurist, ist geboren zu Hamburg aus wohlhabender Familie am 18. October 1707 und † ebendort am 6. April 1764. Er ging 1730 zur Universität Frankfurt a. d. O., wo er bei Heineccius und Chr. G. Hoffmann hörte, mit J. W. Hoffmann aber sich befreundete; 1733 begab er sich nach Leipzig, wo ihn Gebauer, Christ, Ritter anzogen; und von da schließlich nach Halle. In seine Vaterstadt 1735 zurückgekehrt, lebte er dort, abgesehen von einigen, gelegentlich aus Gefälligkeit jungen Leuten ertheilten juristisch-propädeutischen Lectionen, ganz seiner gelehrten Muße. Frucht derselben sind eine Reihe von Untersuchungen zur römischen Rechtsgeschichte, die wol zum besten gehören, was die deutsche elegante Jurisprudenz des vorigen Jahrhunderts auf diesem Gebiete geleistet hat. So hat noch Haubold seine „Kleinen deutschen Aufsätze“ 1817 gesammelt herausgegeben und den ersten derselben, welcher von der Geschichte der Testamentsformen handelt, als ein „Muster historischer Untersuchungen über das Römische Recht“ gerühmt; und Trekell’s Recension einer Reihe, den Unterschied zwischen res mancipi und nec mancipi behandelnder Schriften hat ebenso Hugo in sein „Civilistisches Magazin“ (II, 57–83) aufgenommen. Trekell’s Hauptwerk, seine „Selectarum Antiquitatum Romanarum pars prima (einzig erschienener Theil), in qua potissimum agitur de jure civitatis, Quiritium, [563] Latii, Italico, coloniarum atque municipiorum“ (Haag 1744), ist wol der bedeutendste Beitrag zu diesen schwierigen Punkten zwischen Spanheim und Savigny.

Hamburgischer Bericht aus dem Reiche der Gelehrsamkeit 1766, S. 569. – Haubold vor der genannten Ausgabe, mit Schriftenverzeichniß.