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Artikel „Tappe, Jacob“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 394–396, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tappe,_Jacob&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 00:12 Uhr UTC)
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Tappe: Jacob T., Mediciner, geboren am 15. August 1603, † 1680, stammte aus einer alten, angesehenen Familie der Stadt Hildesheim, wo sein Großvater, Rötger T., das Amt eines Senators versah. Sein Vater, Jacob T., wurde im J. 1599 als Pastor nach Wedtlenstedt und Vechelde berufen. Kriegsunruhen veranlaßten ihn dort 1603, seine Frau Margarethe, die Tochter des Pastors Joh. Kersten, eines Schülers Luther’s und Melanchthon’s († 1647), nach Hildesheim in Sicherheit zu bringen, und so ist es gekommen, daß Jacob T. in dieser Stadt am 15. August das Licht der Welt erblickte. Er wurde anfangs von Privatlehrern unterrichtet, kam dann aber 1616, als sein Vater als Superintendent nach Schöningen, wo er bis zu seinem Tode († 1630) blieb, versetzt wurde, nach Halle a. S. auf das Gymnasium, das damals unter der Leitung von Sigismund Even stand. Im J. 1621 bezog er die Hochschule zu Helmstedt, wo er sich anfangs dem Studium der Theologie widmen wollte. Nach ein paar Jahren gab er dieses jedoch auf; 1623 ließ er sich als Studiosus der Medicin immatriculiren. Im J. 1625 führten Kriegswirren und Seuchen eine zeitweise Auflösung der Universität herbei. Von der medicinischen Facultät kehrte nur Joh. Wolf um Trinitatis 1628 nach Helmstedt heim, während Heinr. Meibom in Lübeck und Joachim Jung in Rostock zurückblieben. Mehrere Jahre bildete jener allein die Facultät, und es mußte ihm daher, als T. die Doctorwürde [395] erwerben wollte, der Leibarzt Herzog Friedrich Ulrich’s, Samuel Sattler, von Wolfenbüttel aus adjungirt werden. Er disputirte „De apoplexia“ und wurde am 7. September 1632 Doctor der Medicin. Bei der schwachen Besetzung der medicinischen Facultät suchte man T. sogleich in Helmstedt zu halten. Er wollte eine Studienreise nach Frankreich antreten, stand aber von dem Plane ab, als er am 7. Januar 1632 zum Professor der Medicin ernannt wurde. Als bald nachher Joh. Wolf als Leibarzt Herzog Georg’s nach Hildesheim fortging, war T. wieder eine Zeit lang das einzige Mitglied der Facultät, bis Hermann Conring, der bis dahin den Lehrstuhl der Physik bekleidet hatte, 1636 in sie übertrat. Am 30. September 1637 erhielt T. eine neue Bestallung als professor medicinae practicae. Sein Ansehen als Lehrer war sehr bedeutend; in einer großen Anzahl von Dissertationen, die bei Jöcher IV, 1005 unvollständig verzeichnet stehen, behandelte er die verschiedensten Gebiete der medicinischen Wissenschaft. Seine Absicht, einen methodum medendi herauszugeben – eine Arbeit, die nach Angabe Fröling’s in der Handschrift vollendet war – hat er nicht mehr ausgeführt. Seine akademischen Reden behandelten auch allgemeinere Stoffe. So hat er sich z. B. bei der Niederlegung seines vierten Prorectorats (1652) in einer Rede „De tabaco ejusque hodierno abusu“, die 1673 in dritter Auflage erschien, mit Entschiedenheit gegen das Tabakrauchen ausgesprochen. Neben seiner Lehrthätigkeit entfaltete T. auch eine große praktische Wirksamkeit; in weitem Umkreise von Helmstedt galt er als die größte ärztliche Autorität. Herzog August bestellte ihn daher unterm 7. Februar 1651 als „Rath und Leib-Medicus von Haus aus“; er behielt dabei seine Professur wie vorher und war nur verpflichtet, auf Anfordern Gutachten und Rathschläge zu ertheilen, deren Ausführung dem Wolfenbüttler Hofmedicus zufiel. Ein Beweis für die Achtung, in der er in dem Kreise der Collegen stand, ist es, daß ihm achtmal das Amt des Prorectors übertragen wurde. So blieb er denn auch, mehrfachen ehrenvollen Berufungen zum Trotz, der Universität Helmstedt getreu, fast fünfzig Jahre hindurch auf ihr und für sie wirkend, mit ungeschwächten Geisteskräften bis zu seinem Tode, der am 10. October 1680 erfolgte. Herzog Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg, sowie der Landgraf Friedrich von Hessen-Homburg und dessen Gemahlin Luise Elisabeth ließen sich durch Abgesandte bei seinem Begräbnisse, das in der Stephanikirche stattfand, vertreten. Außer seiner wissenschaftlichen Bedeutung wurde hier sein wohlthätiger, stets hülfsbereiter, im Glück und Unglück gleich wohlgemuther Sinn, seine herzliche Religiosität und sein fester, offenherziger Charakter gepriesen. – Zwei Frauen waren vor ihm ins Grab gesunken. Im J. 1632 hatte er sich mit Anna Elisabeth Clacius, der Tochter des Wolfenbüttler Hofraths Erich Clacius, verheirathet, die 1641 bereits verstarb. Von den fünf Kindern, die sie ihm gebar, erreichte ein höheres Alter nur eine Tochter, Margarethe Elisabeth (geb. 1633), die sich mit dem Helmstedter Professor der griechischen Sprache, Joh. Hornejus († 1668), vermählte und am 4. Mai 1702 gestorben ist. Schon am 29. November 1641 vermählte sich T. abermals mit Ursula Riemenschneider, einer Tochter des oldenburgischen Raths und Drosten Ludolf R. in Varel, die am 6. September 1676 verschied. Auch die Tochter dieser zweiten Ehe, Anna Juliane, die sich 1675 mit Gottfr. Heymann, Vicekanzler in Celle, vermählte, war bei dem Tode des Vaters bereits Wittwe, jedoch mit Chr. Phil. Brincken, Kanzleidirector der verwittweten Landgräfin zu Hessen-Kassel, wieder verlobt. Eine Enkelin aus erster Ehe war mit Heinrich Wiedeburg, Professor der Logik in Helmstedt, verheirathet.

A. Fröling’s Leichenpredigt, J. Cellarius’ Abdankungsrede und Programma in funere (Helmst. 1681). – Böhmer, Memoriae professorum Helmst. in [396] medicorum ordine (Guelferb. 1719) p. 40 ff. – Herzogliches Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel.