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Artikel „Stein, Paul“ von Friedrich Wilhelm Cuno in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 667–668, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stein,_Paul&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 01:25 Uhr UTC)
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Stein: Paul St., reformirter Theologe, einer der hessischen Abgeordneten auf der Dordrechter Synode, geboren 1585 zu Sontra als Sohn eines Wirthes, † am 3. November 1634 in Kassel. Bei dem Landgrafen Moritz stand er, als ein allseitig gebildeter und entschieden reformirter Gottesgelehrter in hohem Ansehen, so daß ihn dieser schon im J. 1609 zum zweiten Hofprediger ernannte. Drei Jahre später wurde er Prediger an der Brüderkirche zu Kassel und bald darauf erster Hofprediger. Als der Landgraf am 15. Februar 1618 die unter dem Namen Collegium Adelphicum Mauritianum bekannte Ritterschule zu Kassel mit vier Professoren eröffnete, machte er St. zum Decan und Lehrer in der Theologie an derselben, und ordnete ihn in demselben Jahre mit den Marburger Professoren Georg Cruciger, Daniel Angelocrator und Rudolf Goclenius zur Dordrechter Synode ab. Aus den Acten derselben ist zu entnehmen, daß dieselben [668] als treue Schüler Calvin’s gegen die Remonstranten energisch aufgetreten sind, und die Praedestinationslehre, welche auch in dem fünften Artikel des von der Generalsynode zu Kassel 1607 angenommenen Glaubensbekenntnisses einen klaren Ausdruck gefunden, mit Wärme vertheidigt haben. Es würde ihnen aber großes Unrecht angethan werden, wollte man sie deßhalb dogmatischer Beschränktheit oder gar des Fanatismus beschuldigen. Denn dieselben Männer betonten alle die Einheit des Protestantismus, während doch die Arminianer oder Remonstranten hauptsächlich ihre Parteisache im Auge hatten. Ehe St. nach Dordrecht gezogen, hatte er am 22. Juni bei der Trauung eines vornehmen adeligen Reformirten mit einer lutherischen Edeldame eine „Friedenspredigt“ über Sirach 25, 1. 2 gehalten, worin er bewies, daß beiderseits die Evangelischen von der Person des Herrn Christi, von dem heil. Abendmahle und der Gnadenwahl der Kinder Gottes im Grunde der Seligkeit durchaus einig, und daß die wenigen unter ihnen schwebenden strittigen Punkte nicht so erheblich seien, daß deßwegen zwischen ihnen das Band der brüderlichen Liebe zerrissen werden solle. Obgleich St. nur auf letztere, angelegentlich des vorliegenden ehelichen Bündnisses, das Augenmerk gerichtet hatte und nicht auf eine äußere Kirchenunion, so gerieth er doch alsbald nach dem Erscheinen dieser Predigt mit dem höchst gewandten lutherischen Polemiker Balthasar Mentzer, dem Aelteren, in Gießen, in eine lange Controverse, an der sich auch der braunschweigische Hofprediger Peter Tuckermann betheiligte. Kaum zurückgekommen im Mai 1619 von Dordrecht, mußte er daher eine „Rettung“ seiner Friedenspredigt schreiben. Indem er seine gutgemeinte Absicht auseinandersetzt, verwahrt er sich andererseits gegen den ihm von Mentzer supponirten Syncretismus. „So hat es auch gleichwohl die Meinung nicht, wenn wir den Lutherischen Frieden anbieten, als wollen wir ihnen hiermit unsere Kirchen und Capellen eröffnen, daß sie neben uns aufsteigen und ihre Meinung öffentlich in unseren Kirchen lehren sollten, sondern nur, daß sie uns nicht verketzern“ u. s. w. Hierauf publicirte Mentzer 1620 ein „Examen oder Prob’ der Rettung Ehrn Paul Stein’s“, worin er allerlei Sophismen gebraucht. Auch sucht er die brüderliche Liebe Stein’s gegen die Lutheraner zu verdächtigen, denn unter dem Namen der Remonstranten habe St. zu Dordrecht auch die lutherische Lehre, in den fünf Punkten der Remonstranten, als irrig und unrichtig verworfen. In solcher Weise suchte Mentzer die Kluft zwischen Lutherischen und Reformirten nur noch zu erweitern.

Im J. 1622 wurde St. Superintendent in Kassel, in welcher Stellung er, soviel ihm die Ungunst der Zeit vergönnte, in großem Segen für die ihm unterstellten Gemeinden bis zu seinem Heimgange wirkte.

Strieder, hess. Gelehrtengesch. – Bach, Kurze Gesch. d. hess. Kirchenverfassung. – Ledderhose, hess.-kass. Kirchenstaat. – Zeitschr. f. histor. Theol. Jahrg. 1853. – Kurze Historie der Gelehrtheit der Hessen. – Vilmar, Gesch. d. Confessionsstandes der ev. Kirche in Hessen. – Heppe, Gesch. der ev. Kirche der beiden Hessen.