ADB:Ledderhose, Konrad Wilhelm

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Artikel „Ledderhose, Konrad Wilhelm“ von Karl Friedrich Ledderhose in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 110–111, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ledderhose,_Konrad_Wilhelm&oldid=- (Version vom 13. Oktober 2024, 02:20 Uhr UTC)
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Ledderhose: Konrad Wilhelm L., geh. Regierungsrath und Director des Hofarchivs in Kassel, geb. am 21. December 1751 in Hanau und † am 19. Decbr. 1812 in Kassel, war der Sohn des Superintendenten, Consistorialraths und Oberhofpredigers Johann Konrad L., der sich durch seine Predigten so auszeichnete, daß ihn der Landgraf Wilhelm VIII. bevorzugte und ihn von Hanau nach Kassel zog. Unter seinen sieben Kindern von seiner zweiten Frau, Dorothea Elisabeth, einer geborenen Pfannkuche, war unser Konrad Wilhelm das jüngste. Von früher Jugend an unterrichtete ihn sein Vater selber. Als die Familie von Hanau nach Kassel versetzt wurde, besuchte er die Lehrstunden einiger Lehrer an der Stadtschule, jedoch nur kurze Zeit. Hierauf that ihn sein Vater zu einem Vetter, dem Pfarrer Ledderhose in Obern-Aul. Hier blieb er, gut vorgebildet, bis zum Jahre 1766, besuchte alsdann das Collegium Carolinum in Kassel und konnte schon Ostern 1769 die Universität Marburg beziehen. An dem Kanzler Hombergk fand er einen Mann, der väterlich für den jungen Studenten sorgte. Er hatte das Studium der Rechtsgelehrsamkeit erwählt. Es waren tüchtige Männer, die ihn förderten. Ostern 1772 hörte er in Göttingen bedeutende Professoren, wie Böhmer, Claproth, Meister, Pütter und v. Selchow. Schon im Januar 1771 verlor er seinen Vater durch den Tod, und die Mutter war nicht im Stande, die weiteren Kosten aufzubringen. Er verließ Ostern 1773 Göttingen und unterwarf sich der Prüfung der Marburger Juristenfakultät. Schon im Jahre nachher wurde er durch Vermittelung seines väterlichen Freundes Hombergk Assistent bei der Marburger Universitätsbibliothek. Von dem Gehalte aber konnte er unmöglich leben. Wurde er im J. 1774 Archivar bei der Regierung in Kassel, so finden wir ihn im Sommer 1784 als Professor des bürgerlichen und des Staatsrechts, wie auch der deutschen Reichsgeschichte am Collegium Carolinum. Er war ein durch und durch gebildeter Mann, der seinen Posten ganz und voll ausfüllte. Es sind eine Menge Schriften, die aus seiner begabten Feder hervorgingen, theils in lateinischer Sprache, die er gut schrieb, theils in deutscher Sprache erschienen. Besonders warf er sich auf kirchenrechtliche Fragen. Ein Professor Robert in Marburg hatte in einem Programm behauptet, daß die äußere und öffentliche Ruhe der evangelischen Kirche nicht erschüttert werden könne, wenn mit den bisher angenommenen symbolischen Büchern eine Veränderung vorgenommen werde, und daß der Landesherr kraft des ihm zustehenden jus reformandi dazu berechtigt sei. Dawider schrieb L.: „Super jure principis circa mutandos libros, quos dicunt symbolicos“, 1775. Wodurch er aber zu seiner Zeit einen geachteten Namen in seinem Vaterlande erlangt hat, ist sein Buch: „Beiträge zur Beschreibung des Kirchenstaates der Hessen-Kasselschen Lande“, 1781. Diese so nützliche Zusammenstellung [111] hat nur ein Mann von seinem Fleiße und seiner Umsicht bewerkstelligen können. Seine mancherlei Gutachten und Schriften sammelte er unter dem Titel: „Kleine Schriften“ in 3 Bänden. Sein Landesherr Wilhelm IX. hatte sein „Hessen-Kasselisches Kirchenrecht“ gnädig aufgenommen, so daß er glaubte, seine gesammelten Schriften ihm dediciren zu sollen, und ihm den Segen des Allmächtigen zu wünschen. In der Vorrede zu diesem Werke sagt er bescheiden, daß gegründeten Kritiken Niemand williger sein Ohr leihe, als er, er halte es mit dem Patriarchen des deutschen Staatsrechts (Joh. Jakob Moser), welcher sage: „Sich an Anderer Fehlern kitzeln, ist läppisch. Selber ohne Fehler sein wollen, ist thöricht. Anderer Fehler tadeln, ist eine schlechte Kunst, eine desto größere hingegen, es besser zu machen“. Es läßt sich denken, daß ein so solider, rechtschaffener Charakter, welcher, wie seine Eltern, fest hielt an dem Bekenntnisse der Kirche, das durch die französische Revolution und die Freigeisterei hereinbrechende Verderben schwer fühlte und sich nicht enthalten konnte, ein Zeugniß wider den in Kirche und Schule auftauchenden Unglauben abzulegen. Er that dies in einer Broschüre, die noch Hengstenberg einmal in seiner Evangelischen Kirchenzeitung als ein schönes Zeugniß hervorgehoben hat.

Strieder, Geschichte Hessischer Gelehrten und Schriftsteller, Bd. VII und folgende. Duysing, Annalen der Gesetzgebung in den Kurhessischen Landen, Bd. II.