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Artikel „Spitz, Felix“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 216–217, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Spitz,_Felix&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 01:45 Uhr UTC)
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Spitz: Felix S., Rechtslehrer, geb. zu Ronneburg, einem thüringischen Städtchen, am 1. December 1641, † zu Altorf am 13. Januar 1717. – S., ein Sohn des Studienrectors Jakob Spitz und dessen Gattin Margaretha, einer geb. Winkler, besuchte das Gymnasium zu Gera, 1661 die Universität Jena, um sich unter Strauch und Struve dem Rechtsstudium zu widmen. 1667 begleitete er einen jungen Herrn v. Harstall als Hofmeister nach Tübingen. Er benützte die dargebotene Gelegenheit, als Schüler von Fromann und Lauterbach seine juristischen Kenntnisse zu ergänzen und erwarb mit einer Disput. „de arbitratu boni viri“ 1670 die Licentiatenwürde in der Rechtsfacultät. Sodann bereiste er mit seinem Schutzbefohlenen Südwestdeutschland, die Schweiz und Frankreich; heimgekehrt wurde er Hofmeister des Grafen Heinrich VII. Reuß jüngerer Linie. Als er sich mit diesem am Weimaraner Hofe aufhielt, gewann er die besondere Gunst Herzog Bernhard’s, welcher ihn bei dem Gerichte zu Jena anstellte und bald darauf [217] unter Ertheilung des Rathstitels zum Generalvisitator in Kirchen- und Schulangelegenheiten ernannte. Während seines Jenenser Aufenthaltes erwarb er den juristischen Doctorgrad und verheirathete sich dortselbst 1673 mit Anna Katharina, einer Tochter des Professors Weigel. Unter dem folgenden Herzoge, Johann Ernst, finden wir S. als Amtmann des weimaraner Städtchens Altstädt; 1685 folgte er als ordentlicher Professor der Institutionen einem Rufe nach Altorf, begann seine Lehrthätigkeit am 16. November desselben Jahres und rückte nach Link’s Tod zum Professor des Codex und des Lehenrechtes vor. Er war einmal Rector, zehnmal Decan, wurde 1697 Consulent der Reichsstadt Nürnberg und antecessor primarius, in welcher Eigenschaft er in einem Alter von 75 Jahren mit Tod abging. Als Schriftsteller verfaßte er von 1687–1716 mehrere civil- und lehenrechtliche Disputationen und ein „Compendium Juris feudalis, XX thesibus comprehensum“ (Altorf 1709).

Von seinen beiden Söhnen waren Christoph und Erhard zwei hochbegabte Juristen, zugleich aber unruhige Köpfe von krankhafter Erregbarkeit und nahmen deshalb beide 1753 und bezw. 1730 ein trauriges Ende.

(Felix) Will, Nürnb. Gel.-Gesch. III, 748. – Hallische Beitr. II, S. 307, Nr. CXX. – Gelehrte Zeitung f. 1717, Nr. XI, p. 84. – (Christoph u. Erhard) Will a. a. O. S. 750.