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Artikel „Linck, Heinrich“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 660–661, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Linck,_Heinrich&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 12:19 Uhr UTC)
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Linck: Heinrich L., Rechtsgelehrter, wurde zu Zörbig am 13. Juli 1642 geboren, als Sohn des dortigen Pastor prim. Georg L. Ausgebildet in Schulpforta, bezog er 1661 die Universität Jena, promovirte 1668 mit der Dissertation „de jure episcopali“, hielt Vorlesungen und arbeitete daneben als Advocat. 1674 folgte er einem Rufe nach Altdorf an die Stelle Joh. Wolfg. Textor’s, als ordentlicher Professor der Institutionen, später der Pandekten, und wurde 1677 Consulent der Stadt Nürnberg, 1685 Hofrath des Fürsten Christian August von Sulzbach unter Beibehaltung seiner Professur. In allen diesen Stellungen erwarb er sich große Anerkennung in den weitesten Kreisen durch treffliche Leistungen, Geradheit des Charakters, rastlosen Fleiß. Er war von zarter Constitution, nach längeren Leiden entschlief er sanft am 21. Jan. 1696 in den Armen seiner (zweiten) Gattin, erst 53 Jahre alt, überlebt von drei Töchtern und zwei Söhnen. Unter seinen vielen Schriften sind hervorzuheben: „Commentarius in Decretales“, Norimb. 1697; „Tractatus de jure episcopali“, zuerst Jen. 1668, zuletzt Francof. 1699 erschienen (1714 auf den Index gesetzt). – Seine Connsilia sind als Tom. II „Consiliorum Altorfinor.“ 1704, fol., von Chr. Leonh. Leucht herausgegeben.

Will, Nürnb. Gel.-Lex., II, 455–461. Vita von Omeis in dem Comment. ad Decretales. Zeidler, Vitae prof. juris Altdorfin. 2, 168–180. v. Schulte, Gesch. d. Quellen u. Literatur d. can. Rechts, IIIb (1880), S. 62, 63.

Sein oft mit ihm verwechselter Sohn Georg Heinrich L. ist am 1. Nov. 1692 in Altdorf geboren. Er machte seine juristischen Studien in seiner vaterstädtischen Universität, ward hier 1718 zum D. J. U. promovirt, 1719 zum außerordentlichen, 1721 zum ordentlichen Professor und 1729 zum Ordinarius Codicis et Juris Canonici, sowie zum Consiliarius des Nürnberger Raths ernannt. Das Rectorat hat er zweimal, das Decanat sechsmal verwaltet. Er war zweimal verheirathet und hinterließ zehn Kinder. Gleich seinem Vater von zarter Constitution, starb er erst 47 Jahre alt nach längerem Kränkeln am 20. Mai 1739. Schriften: Außer einer Anzahl von Dissertationen ein „Programma de fatis jurisprud. Roman.“ 1719. 4°; und „Consiliorum s. responsorum volumen. Curante et dirigente S. Andr. Merklein, D.“, Norimb. 1738, fol. – Erwähnt möge endlich werden, daß des Letztgenannten dritter Sohn Wilhelm [661] Friedrich L. am 12. Juli 1725 in Altdorf geboren, 1749 zum D. J. U. promovirt, zunächst als Advocat in Nürnberg practicirte, dann gleich seinem Vater und Großvater von 1750 an Professor der Rechte in seiner Vaterstadt war. 1768 legte er seine akademischen Aemter nieder und kehrte nach Nürnberg zur Advocatur zurück.

Moser, Lexikon, S. 143. Will, 2, 465. 470. Allerneueste Nachrichten, 1, 555 ff. Zeidler, Vitae, 3, 65–69. 124–127. Weidlich, Zuverläss. Nachrichten, I, 469 f.; Nachträge S. 168.