ADB:Struve, Friedrich Gottlieb

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Artikel „Struve, Friedrich Gottlieb“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 676, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Struve,_Friedrich_Gottlieb&oldid=- (Version vom 7. Oktober 2024, 20:57 Uhr UTC)
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Struve: Friedrich Gottlieb St., Rechtslehrer, geboren zu Jena am 10. November 1676, † in Kiel am 23. Juli 1752. Der fünfte Sohn des Georg Adam St. aus dessen zweiter Ehe mit Susanne Berlich (in der vollen Reihe der Struve’schen Kinder das achtzehnte) kam Friedr. Gottlieb 1689 auf das Gymnasium nach Halle, das er sieben Jahre besuchte, widmete sich hierauf in Jena zwei Jahre dem Rechtsstudium, das er 1698 in Halle fortsetzte. Nach dessen Vollendung begab er sich 1700 zur Erledigung nicht näher bezeichneter Geschäfte nach Westfalen, wo er zwei Jahre blieb. Heimgekehrt erwarb er mit der Inauguraldissertation „Von Badern und Badestuben“ (Jenae 1703. 4°) in Jena den juristischen Doctorgrad, und hielt an der Universität civilrechtliche Vorlesungen. 1712 wurde er in Jena zum Hofgerichtsadvocaten, 1722 in Hildburghausen zum herzoglichen Rath, Professor am Gymnasium illustre und Landsyndikus ernannt, im nächsten Jahre aber (1723) unter Beibehaltung der Professur zum Regierungs- und Consistorialrath befördert. Zwei Jahre später (1725) folgte er als schleswig-holsteinischer Rath einem Rufe nach Kiel, wo er 1737 mit dem Titel eines Justizrathes zum ersten Professor der Rechte und Ordinarius der Facultät vorrückte, in welcher Eigenschaft er im 76. Lebensjahr verschied. St. war ein sehr thätiger Schriftsteller, der von 1704–1752 eine Reihe von Dissertationen und Programmen verfaßte; außerdem besorgte er zwei größere Decisionensammlungen seines Vaters, von welchen die eine den Titel führt: „Decisiones juris opificiarii centum et aliquot“ (Jena 1708; 2. Aufl. ebenda 1711), die andere: „Decisiones Sabbathinae, Canonicae, et Practicae selectiores de Conventibus et Contractibus, etc.“ (ebenda 1717), und sind ersterer drei Disputationen „de opificibus“ beigefügt. Auch mit den Werken Adrian Baier’s (der 1634 zu Jena geboren, dortselbst als ordentl. Professor der Pandekten am 7. September 1698 starb) beschäftigte er sich eingehend, und gab dessen „Handwerksgesellen“ (Jena 1717), den „Meister bey den Handwerkern“ (1. Aufl. ebenda 1719, 2. Aufl. 1727), „von der Zünfte Zwang“ (Jena 1721), „vom Handwerks-Zeuge“ (Jena 1722), endlich dessen „Allgemeines Handlungs-, Kunst- und Handwerks-Lexikon etc.“ (Jena 1722) neu und theilweise vermehrt heraus. Ein Verzeichniß seiner Schriften bei Meusel XIII, 504 u. f. Weidlich, Geschichte der jetzt lebenden Rechtsgelehrten II, 566.

Roethelt’s Leichenprogr. auf F. G. Struve (Kiel 1752) [auf den Münchner Bibliotheken nicht vorhanden]. – Weidlich a. a. O. – Meusel und die dort Citirten.