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Artikel „Spinola, Christoph Rojas“ von Alois Knöpfler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 202–204, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Spinola,_Christoph_Rojas&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 16:12 Uhr UTC)
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Spinola: Christoph Rojas S., Bischof von Wiener-Neustadt und Ireniker des 17. Jahrh., stammte aus dem berühmten Geschlechte de Spinola in Spanien. Er trat daselbst in den Franciscanerorden, stieg wohl wegen seiner persönlichen Liebenswürdigkeit und Friedensliebe von Würde zu Würde bis zum General der spanischen Provinz. Als solcher kam er zu Madrid mit dem Hofe in Berührung und die Infantin Margaretha Theresia, zweite Tochter König Philipp IV., wählte ihn zu ihrem Beichtvater. Sie schenkte ihm ihr Vertrauen in solchem Maaße, daß er, als sie sich 1666 mit Kaiser Leopold I. vermählte, sie in die neue Heimath nach Wien begleiten mußte. Auf ihren Wunsch wurde er zum Titularbischof von Tina in Kroatien ernannt und bei Erledigung des Bisthums Wiener-Neustadt für dieses nominirt 1686–1695. Eben um jene Zeit, als S. nach Wien übersiedelte, zeigten sich in Deutschland mancherorts unionsfreundliche Gesinnungen, die sich vor allem in zahlreichen und zum Theil auch hervorragenden Conversionen äußerten. Es war übrigens ganz selbstverständlich, daß sobald man nach den Perioden aufgeregter innerer und äußerer Kämpfe wieder zu ruhigeren Reflexionen zurückkehrte, sich auch wieder Gedanken über mögliche Einigung der feindlich geschiedenen Confessionen geltend zu machen suchten. Solche irenische Regungen entsprachen ganz der natürlichen Veranlagung Spinola’s und es ist darum leicht begreiflich, daß er sich mit der ganzen Energie seines Wesens, dabei aber mehr gefühls- als verstandesmäßig dem, wie er glaubte, Erfolg versprechenden Unionswerk widmen zu sollen glaubte. Da damals auch von Wien aus für möglichste Wiedergewinnung der Dissidenten in Ungarn und Siebenbürgen gearbeitet wurde, war es für S. ein Leichtes, auch seinen kaiserlichen Herrn für die irenischen Ideen zu gewinnen und sich für das beabsichtigte Unionswerk förmlich autorisiren zu lassen. Er knüpfte nun seit 1671 gewissermaßen im kaiserlichen Auftrag mit verschiedenen protestantischen Theologen, Predigern und selbst fürstlichen Persönlichkeiten Unterhandlungen an und bereiste zu diesem Zwecke einzelne Länder, wie Anhalt, Brandenburg, Braunschweig u. s. w. Meistens fand er freundliches Entgegenkommen theils aus Interesse an der Sache selbst, theils auch aus Rücksicht für den Kaiser, als dessen Bevollmächtigter der Bischof erschien, namentlich war dies der Fall in Braunschweig und Hannover bei dem seit 1651 kath. Herzog Johann Friedrich, sowie dessen Bruder und späterem Nachfolger Ernst August. Diese beiden beauftragten den Helmstedter Theologen und Abt von Loccum, Molanus, sowie den Philosophen Leibnitz mit Bischof S. über die betreffende Frage zu verhandeln. 1676 fand zwischen diesen eine erste persönliche Zusammenkunft statt, wobei es aber nur zu mündlichen Besprechungen kam. Erst bei einer zweiten Zusammenkunft Frühjahr 1683 legte S. eine Art Programm vor, auf Grund dessen die Unionsverhandlungen geführt werden sollten. Gemeinsame Grundlage sollte hiernach die hl. Schrift sein, sowie deren Interpretation nach dem communis christianitatis consensus, wie er theilweise bereits bestehe, theilweise erst festgestellt werden soll. Unterdessen habe man sich gegenseitiger Verunglimpfungen zu enthalten. Den Protestanten soll der Papst nach den Bestimmungen des Tridentinums den Gebrauch des Kelches zugestehen und betreffs des Kirchenregiments, des Gottesdienstes und der guten Werke, solche Erklärung geben, daß weder der Ehre Gottes noch dem Verdienst Christi Eintrag geschehe. Den Heiligen soll keine Ehre erwiesen werden, die geschaffenen Wesen nicht zukommt. Weder über den Körper noch über das Gewissen soll eine tyrannische [203] Gewalt ausgeübt werden. Das bestehende Bündniß der protestantischen Fürsten soll auch nach der Union gewissermaßen als Garantie fortdauern, und den Protestanten wie den Griechen die eigenen gottesdienstlichen Ceremonien und Gebräuche verbleiben. Die Geistlichen behalten ihre Frauen, Würden und Einkünfte, die Fürsten ihre jura circa sacra soweit dies nach dem Urtheil beider Theile und nach den Forderungen des Christenthums zulässig ist. Um das Volk über die Union zu unterrichten und für dieselbe zu gewinnen, sollen friedliebende Theologen beider Theile für die Predigt bestellt werden. (Unschuldige Nachrichten auf das Jahr 1713, S. 742.) Auf Grund dieser Vorschläge Spinola’s trat nun eine Conferenz von Theologen zusammen, die unter dem Vorsitz des Molanus von Ostern bis Johanni 1683 Berathungen pflegten über Durchführung einer Union. Man vereinbarte schließlich eine methodus reducendae unionis ecclesiasticae inter Romanenses et Protestantes, die im wesentlichen Spinola’s Programm enthielt, nur in etwas erweiterter Gestalt. Das Concil von Trient sollte suspendirt werden bis zu einem neuen allgemeinen Concil, und die Beschlüsse des ersteren der Begutachtung des letzteren unterliegen. Auf dem zu berufenden Concil erhalten die Protestanten Sitz und Stimme, erscheinen nicht als „rei sed sedebimus sicut judices“. Den Priestern ist wiederholte Verehelichung nicht untersagt. Der Papst hat den Primat, aber nicht jurisdictionis sed ordinis und nicht jure divino sed humano ecclesiastico (Unschuldige Nachrichten auf das Jahr 1713, S. 379). Dieses Unionsprogramm fand protestantischerseits vielfache, wenn auch keineswegs ungetheilte Billigung; viele Theologen verlangten in ganz richtiger Würdigung der Sache von S. vor allem eine kirchliche Autorisation für seine Unionspropositionen und hielten sich, da solche fehlte, reservirt zurück. Eine mächtige Bundesgenossin erhielt S. an Luise Hollandine, Convertitin und Aebtissin eines französischen Nonnenklosters. Dieselbe suchte ihre Schwester Sophie, Tochter des unglücklichen Winterkönigs von Böhmen und Gemahlin des Herzogs Ernst August von Hannover, gleichfalls für den Katholicismus zu gewinnen und wußte nun Bossuet in obige Unionsverhandlungen hineinzuziehen. An ihn sandte Molanus 1692 seine cogitationes privatae de methodo reduncendae unionis etc. Bossuet war aber gründlicher Theologe und schärferer Geist als S.; er durchschaute die Unhaltbarkeit seiner Propositionen, verlangte eine Union auf Grund des katholischen Symbolums, wogegen er Zugeständnisse betreffs des Kelches, der Priesterehe und anderer Punkte für möglich erklärte. Während Bossuet die Verhandlungen in Bälde wieder abbrach, setzte S. seine Bemühungen immer noch fort, blieb auch fortwährend im Briefwechsel mit Leibnitz, Molanus und anderen Theologen. Unter dem 20. März 1691 wurde er durch kaiserliches Patent (Unschuldige Nachr. 1721, S. 254) zum Generalcommissar für kirchliche Union für Ungarn und alle Staaten des Kaiserreiches bestellt. Durch die vermeintlichen Erfolge in Deutschland ermuthigt, rechnete er wohl um so sicherer auf Verwirklichung seiner Lieblingsidee in Ungarn und den Kaiserstaaten. Sein Schreiben an die ungarischen Protestanten enthält so ziemlich dieselben Gedanken, nur in etwas anderer Form, wie obiger Unionsplan (Unschuldige Nachr. 1721, S. 224 ff.) Zunächst sollte, aber möglichst unauffällig, ein Religionsgespräch vorbereitet werden, das im Laufe des Jahres 1693 in Wien stattzufinden hätte, und wofür auch solche deutsche protestantische Theologen eingeladen und gewonnen werden sollten, die den Ungarn besonders genehm wären. Die Sache zögerte sich jedoch hinaus und ehe das Gespräch zustande kam, starb S. am 12. März 1695 und mit ihm ging auch sein undurchführbares Unionswerk zu Grabe. Ein Urtheil über letzteres ist nicht allzuschwer, es lautet kurz dahin: Spinola’s irenische Bemühungen machten seinem Gemüthe, nicht aber seinem Verstand und Scharfsinn alle Ehre. Das dürfte jedem auch nur oberflächlich gebildeten Theologen feststehen, [204] daß nach seinen Vorschlägen nicht einmal eine äußerliche, geschweige denn eine wahre und aufrichtige Union zu erhoffen wäre. Auch die Frage nach der möglichen päpstlichen Bevollmächtigung Spinola’s halte ich für eine durchaus müßige. Daß Rom solche Unionspropositionen niemals autorisiren wird noch kann, bedarf nicht erst eines Beweises. Treffend dürfte das Urtheil von Calixt über S. sein, wenn er schreibt: „Ich habe den Ertzbischoff von Tina etc. so qualificirt gefunden, daß ihm würde ein großes zu tribuiren stehen, wenn er von solcher Erudition sein möchte, als er mit Klugheit und Verstand begabt. Er agnosciret selber solchen Mangel, lässet sich aber gern weisen und ist capable bessere information zu begreiffen“. (Unschuldige Nachr. 1713 S. 380. Vgl. auch C. M. Hering, Gesch. der kirchlichen Unionsversuche, Leipzig 1838, II, 208 ff. – Bossuet, Oeuvres, Paris 1846, VIII, 509 und 523. – Hefele, Beiträge II, 77.)