ADB:Schumacher, Johann Ludwig

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Artikel „Schumacher, Johann Ludwig“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 37–38, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schumacher,_Johann_Ludwig&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 22:40 Uhr UTC)
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Schumacher: Johann Ludwig S., geboren am 11. Februar 1796 als Sohn des ersten Beamten in Doberan, stammte aus einer mecklenburgischen Beamtenfamilie, die sich vielfache Verdienste um die Verwaltung ihres Vaterlandes erworben hatte und namentlich an der Herstellung geordneter agrarischer Verhältnisse im Domanium thätig und mit Erfolg theilnahm. So schon der Großvater als erster Beamter (Kammerrath) in Stavenhagen, dann in Doberan, vor allem aber der Großoheim, Christian Wilhelm Christlieb S., geboren am 9. Februar 1736, † am 21. Juni 1806, früher Baumeister in Hannover, später Amtmann zu Schwerin. Unter Oberleitung des Kammerraths Wachenhusen begann die Domanialverwaltung nach den Zerrüttungen der Regierung Karl Leopold’s, dann des siebenjährigen Krieges und trotz der wüthenden immer sich erneuernden Verheerungen der Rinderpest unter der Regierung Herzog Friedrich’s auf eine gründliche Verbesserung der Landwirthschaft und auf Hebung des Bauerstandes hinzuwirken, ganz im Gegensatz gegen die Ritterschaft, von deren Gütern freilich ein Achtel im Concurse lag. S. war bei dieser Wiederbelebung hauptsächlich mit thätig, er trieb zur gründlichen Vermessung und „Regulirung“ des Domaniums, die freilich eine halbe Tonne Goldes kostete, aber die großen Pachthöfe selbst in der Zeit des Viehsterbens in Aufnahme brachte. Die Domanialbauern wurden nach seinen Plänen statt der Dienste und Lieferungen auf Geldrente gesetzt. Seine landwirthschaftlichen Schriften waren zum Theil epochemachend, so „Das gerechte Verhältniß der Viehzucht zum Ackerbau“ etc. Frankfurt u. Leipzig 1763; ferner „Genaue Beschreibung der etc. etc. mit dem besten Erfolge angewandten Inoculation der Hornviehseuche“. Bützow und Wismar 1779, eine Schrift, welche 1793 in Berlin unter dem Titel „Die gehobene Gefahr beim Eintritt der Rindviehseuche“ eine neue Auflage erlebte. Seine „Prüfung der Urtheile über die Mecklenburgische Wirthschaftsverfassung, die Schlagordnung und Koppelwirthschaft und deren Anwendung auf andere Länder“, Berlin 1804, ist dem Könige Friedrich Wilhelm III. von Preußen gewidmet. In solchen Kreisen erwachsen folgte auch Johann Ludwig den Traditionen seiner Familie und arbeitete sich eifrig in die Verwaltungssachen, die agrarischen und Finanzverhältnisse hinein. Nach gründlichem Studium der Geschichte der preußischen Oberrechnungskammer wurde er Chef des in Schwerin zum Theil nach seinen Vorschlägen neugegründeten Revisionsdepartements und Geheimer Kammerrath. In den vierziger Jahren galt er mit seinen [38] Freunden Johann Heinrich v. Thünen und Friedrich und Georg Pogge (s. A. D. B. XXVI, 356–359) als Führer liberaler und vorwärtsstrebender Richtung in Mecklenburg, mit ihnen kämpfte er gegen die zähe Ritterschaft für Steuerreform, für Beseitigung der veralteten, aber noch heute bestehenden Feudalverfassung, für Hebung des Bauernstandes. Mit Georg Pogge wirkte er namentlich in den „Bauernversammlungen“, und dieses Streben fand die volle Anerkennung des jugendlichen Großherzogs Friedrich Franz II., die noch vermehrt wurde, als die Ritterschaft jegliche Steuerreform verwarf. Als dann die Verfassung von 1848 kam, wurde er bei solcher Stellung in die mecklenburgische Abgeordnetenkammer gewählt und wurde Mitglied des Finanzministeriums. Aber die überstürzende Linke in der Kammer drängte ihn mit seinen Freunden bald zur Seite. Der Sturz der Verfassung durch den Freienwalder Schiedsspruch beseitigte auch das Ministerium. Noch ist sein Bestreben zur Hebung der Statistik zu nennen, in dem er mit dem Freiherrn v. Reden (s. A. D. B. XXVII, 513 ff.) Hand in Hand ging und die Gründung eines statistischen Büreaus für Mecklenburg nach eifrigen Bemühungen erreichte. Im „Mecklenburgischen Patriotischen Verein“, einer wesentlich für Hebung landwirthschaftlicher Interessen wirkenden Vereinigung, war er ein sehr thätiges Mitglied. Eine Reihe gediegener cameralistischer und steuerpolitischer Aufsätze von ihm stehen namentlich im „Archiv der politischen Oekonomie und Polizeiwissenschaft“ von Rau und Hanssen: „Ueber Zeitpacht, Steuerverfassung, Zurundung der Landgüter in Mecklenburg“, „Der preußische Zollverein und Mecklenburg“ etc. Er starb am 5. November 1855.

Wesentlich nach Familiennachrichten von dem Sohne, Oekonomierath Herm. Schumacher zu Zarchlin. Dessen: Johann Heinr. von Thünen. Ein Forscherleben. – Die Schriften Christ. W. Christlieb’s sind vielfach benutzt von Ernst Boll, Gesch. Mecklenburgs II, Cap. 62 (S. 463–563). Ein Bild von ihm hat Krünitz, Allg. Encyklopädie.