Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schulenburg, Werner v.“ von Julius Heidemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 674–676, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schulenburg,_Werner_von&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 09:11 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Schuler, Johann
Band 32 (1891), S. 674–676 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Werner von der Schulenburg (Statthalter) in der Wikipedia
Werner von der Schulenburg in Wikidata
GND-Nummer 13834311X
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|32|674|676|Schulenburg, Werner v.|Julius Heidemann|ADB:Schulenburg, Werner von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=13834311X}}    

Schulenburg: Werner v. S., im 15. Jahrhundert Hauptmann des Landes Stettin, gehörte der schwarzen Linie des altmärkischen Geschlechtes der von Schulenburg an. Sein Geburtsjahr ist nicht bekannt; aus einer Urkunde ergibt sich aber, daß er 1460 bereits mündig war. Als Krieger im brandenburgischen Dienste lenkte [675] er die Aufmerksamkeit des Kurfürsten Friedrich II. auf sich, der ihn als einen der tapfersten seiner Vasallen bezeichnete. 1468 führten Lehnsstreitigkeiten zwischen Brandenburg und Pommern zu einem Kriege, in welchem Friedrich II. Garz a. O. eroberte und Werner zum Befehlshaber der Stadt einsetzte. Der Streit wurde nach vier Jahren auf einige Zeit durch einen zu Prenzlau geschlossenen Vertrag beigelegt, in welchem die pommerschen Herzöge Wartislaw und Erich die Lehnsherrschaft des Kurfürsten Albrecht anerkannten und ihm Garz, Löckenitz und andere pommersche Orte überließen. Indeß der Friede erwies sich nur als Waffenstillstand, und 1477 eröffneten die Pommern die Feindseligkeiten von neuem durch Ueberrumpelung der Stadt Garz. Werner, der hier noch Statthalter war und 1472 Löckenitz zur Bestreitung der Kosten seines Amtes erhalten hatte, sah sich doch oft genöthigt, sich Geld und Lebensmittel auf dem Wege der Requisition zu verschaffen. Um Ostern 1477 hatte er eine Haferlieferung ausgeschrieben, und diesen Umstand benutzte der pommerisch gesinnte Besitzer des bei Garz belegenen Dorfes Brusenfelde, Namens Bartholomäus Brusenhawer, den Commandanten zu überlisten und Garz den Pommern in die Hände zu spielen. Nachdem er sich mit den pommerschen Herzögen verständigt hatte, erschien er am Montage nach Misericordias (20. April) 1477 schon früh vor Tagesanbruch mit acht Wagen vor einem der Thore von Garz, hatte auf ihnen jedoch nicht Hafer, sondern Bewaffnete, die unter Stroh und Häckselsäcken wohl verborgen waren. Zu gleicher Zeit lagen pommersche Truppen auf Oderkähnen versteckt in der Nähe. Nach manchen Fährlichkeiten kamen sämmtliche Wagen glücklich in die Stadt, während Werner, der am Sonntage vorher einen Kindtaufsschmaus gegeben hatte, mit den Seinen noch im Schlafe lag. Er erwachte zu spät, um die Stadt noch zu retten und mußte sich den Pommern ergeben. Kurfürst Albrecht rächte 1478 den Verlust von Garz durch einen siegreichen Feldzug gegen Pommern. Bogislaw X., welchem nach dem Tode der oben genannten Herzöge ganz Pommern zugefallen war, und der seine fürstliche Stellung im Lande erst befestigen mußte, sah sich zum Frieden genöthigt, der 1479 unter besonderer Vermittlung Werner’s v. S. auf Grund des Prenzlauer Vertrags von 1472 auch zu Stande kam. Werner hatte sich bei dieser Gelegenheit das Vertrauen des Herzogs Bogislaw in solchem Maaße erworben, daß dieser ihn zum Hauptmann des Landes Stettin ernannte und ihm Stadt und Schloß Penkun zum Eigenthum schenkte, während Kurfürst Albrecht ihn zu seinem Hofmeister machte und ihm Löckenitz als Lehen übertrug. Damit begann für Werner eine lange ehrenvolle Laufbahn als Staatsmann. Im Verein mit dem Kanzler Georg v. Kleist ordnete er das zerrüttete Finanz- und Gerichtswesen Pommerns und zugleich sorgte er für die öffentliche Sicherheit, indem er das Land von Raubgesindel säuberte. Sein Hauptverdienst aber bestand darin, daß er den Frieden zwischen Bogislaw und den Kurfürsten von Brandenburg zu erhalten wußte, trotzdem der zwar tüchtige, aber auch reizbare Herzog nicht selten Anlaß zu Zwistigkeiten gab. Seine Staatsklugheit wurde auf eine besonders harte Probe gestellt, als Bogislaw seine Gemahlin Margarethe, eine Tochter Friedrich’s II. von Brandenburg, mit der er unglücklich lebte, gänzlich verstieß und dadurch den Kurfürsten Johann Cicero aufs äußerste erbitterte. Als Bogislaw 1496 seine Wallfahrt nach dem gelobten Lande antrat, übertrug er Werner die Verwaltung Pommerns für die Zeit seiner Abwesenheit. Bald nach seiner Heimkehr indeß trat eine Entfremdung zwischen ihm und Werner ein. Bogislaw hatte inzwischen die Bedeutung des Römischen Rechtes für die Erweiterung und Befestigung der fürstlichen Gewalt kennen gelernt und wandte seine Zuneigung mehr und mehr den römischen Rechtsgelehrten zu, besonders Dr. Joh. v. Kischer und Petrus von Ravenna, den er aus Italien mitgebracht hatte. Mit Hülfe und Beirath dieser Männer begann [676] er Privilegien anzutasten und Lehnsansprüche zu beseitigen. Werner widersprach solchen Neuerungen, erfuhr kränkende Zurücksetzung und zog sich um Pfingsten 1498 auf seine Besitzung Löckenitz zurück. Indessen konnte Bogislaw seiner doch nicht ganz entrathen. 1503 finden wir ihn wieder thätig als Vermittler in einem Streite des Herzogs mit Stettin und im folgenden Jahre in einer Fehde des ersteren mit Stralsund. Mehrfach wirkte er dann noch als pommerscher Diplomat, 1514 sogar am Hofe Sigismund’s I. von Polen. Zum letzten Male erscheint sein Name in einer Urkunde des Jahres 1517. Er starb im J. 1519 zu Stettin, wo er auch bestattet wurde. Die von ihm erworbenen Besitzungen Penkun und Löckenitz blieben dem Schulenburgischen Geschlechte nicht erhalten. Während des dreißigjährigen Krieges gingen sie, arg verwüstet, in andere Hände über.

Die Berichte über Werner in Kantzow’s Pommerania sind voll von Anerkennung für ihn, aber doch nicht urkundlich. Genaue Nachrichten über seine Person und Familie bietet Danneil’s Werk: Das Geschlecht der v. Schulenburg, II, S. 109–124. – Ueber seine Wirksamkeit in Pommern siehe Barthold, Gesch. von Rügen und Pommern IV, 1, S. 316 u. fg.