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Artikel „Schröder, Ferdinand“ von Karl Schröder in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 505–506, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schr%C3%B6der,_Ferdinand&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:08 Uhr UTC)
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Schröder: Franz Wilhelm Ferdinand S., Theologe und Schulmann, geboren am 20. October 1812 zu Wismar, † am 20. December 1884 zu Schwerin. Vorgebildet auf den Gymnasien zu Wismar, Güstrow und Rostock, studirte er seit 1830 in Rostock, seit 1831 in Berlin, wo besonders Schleiermacher und Henrich Steffens Einfluß auf ihn gewannen. Kaum einundzwanzigjährig wurde S. 1833 Lehrer am Gymnasium zu Parchim, wo er die Schrift „Ueber den Religionsunterricht in den höheren Classen gelehrter Schulen“ (Parchim 1835) erscheinen ließ. 1843 als Pastor an der Nicolaikirche nach Schwerin berufen, gab er 1848–1854 mit Karsten, Kliefoth, Krabbe und Delitzsch das „Zeitblatt für die evangelisch-lutherische Kirche Mecklenburgs“ heraus. Inzwischen war S. 1851 zum Referenten im mecklenburgischen Unterrichtsministerium mit dem Titel Schulrath, später Oberschulrath, ernannt worden. Obwol ihn die mannichfaltigen mit dieser Stellung verbundenen Berufsarbeiten stark in Anspruch nahmen, unter denen die festere Ordnung des Verhältnisses zwischen Kirche und Schule, die Verbesserung des Schulwesens im ritterschaftlichen Landestheile, die Regelung der Sommerschule auf dem Lande, die Verlegung des Lehrerseminars von Ludwigslust nach Neukloster und die damit verbundene Erweiterung und Umgestaltung desselben, endlich die Gründung der Blindenanstalt in Neukloster besonders hervorzuheben sind, so wandte er daneben doch auch der Entwicklung der administrativen und politischen Verhältnisse Mecklenburgs ein lebhaftes Interesse zu und bethätigte dasselbe durch mehrere Schriften, ohne indessen mit seinem Namen hervorzutreten: auf die Gestaltung der damals vorbereiteten Gemeindeordnung suchte er einzuwirken durch „Politische Sätze über Gemeindebildung mit besonderer Rücksicht auf Mecklenburg“ (als Manuscript gedruckt) und begleitete die 1865 erlassene Verordnung mit „Betrachtungen über die Mecklenburg-Schwerinsche Gemeinde-Ordnung für Domanial-Ortschaften“ [506] (Rostock 1866; beide Schriften wurden auf Wunsch und auf Kosten des Großherzogs gedruckt und verbreitet); auf die Rückwirkung der Ereignisse von 1866 auf Mecklenburg bezieht sich das Schriftchen „Der Norddeutsche Bund und Mecklenburg“ (Schwerin 1867). Von Schröder’s um diese Zeit gehaltenen Vorträgen erschien im Druck „Ueber die moderne Bildung in ihrer geschichtlichen Entwicklung“ (Rostock 1862). 1868 glaubte S. seine Versetzung in den Ruhestand beantragen zu sollen, welchem Antrage „obwohl mit Bedauern“ entsprochen wurde. Er nahm nun 1869 seinen Wohnsitz in Rudolstadt und wurde hier bald ein Mittelpunkt der geistig angeregten Kreise, namentlich im Verkehre mit der Landesgeistlichkeit als Berather und Förderer eine noch heute unvergessene Wirksamkeit entfaltend. Daneben war er ein eifriger Correspondent conservativer Blätter, ein gern gehörter Vortragender auf kirchlichen Conferenzen. Vorzugsweise beschäftigte ihn die preußische Kirchenpolitik der siebziger Jahre, der er als Gegner gegenüberstand und die er in mehreren Schriften und Vorträgen behandelte: „Vom Gehorsam gegen die Obrigkeit“ (Leipzig 1875; anonym); „Vier Jahre Kulturkampf“ (in den „Zeitfragen des christlichen Volkslebens“ Bd. I Heft 5, Frankfurt a. M. 1876; 2. Aufl. Heilbronn 1881); „Was muß geschehen, den Einfluß der Kirche auf die Schule zu retten und zu sichern?“ (1879; statt Manuscript gedruckt); „Die Beendigung des Culturkampfes und die evangelische Kirche“ (Gotha 1879). Der Aufforderung des ihm befreundeten Herausgebers des „Neuen Pitaval“ folgend, schilderte er für dieses Werk (Bd. 14 der neuen Serie) den Proceß des Oldenbarneveldt. Endlich nahmen auch die Angelegenheiten seines Heimathlandes S. wieder in Anspruch. Neue Berathungen über die Reform der mecklenburgischen Verfassung standen für 1875 bevor und der Freiherr J. v. Maltzan hatte in der Schrift „Die ständische Basis“ (Rostock 1874) den „altmecklenburgischen“ Standpunkt der „Junker“ gewandt vertheidigt. S. gehörte zu denen, die eine Reform wünschten, die er sich allerdings „ebenso weit entfernt von dem Princip der Volkssouveränetät wie von dem patrimonial-ständischen Princip“ dachte, und antwortete mit dem Büchlein: „Die ständische Basis der mecklenburgischen Verfassung und ihre Erhaltung“ (Leipzig 1874). Eine andere Streitschrift verfaßte S. auf ausdrücklichen Wunsch seines Landesherrn, welchen F. W. Rogge unter dem Pseudonym Paul Welf in seinem Buche „Ein seltenes Leben“ (Zürich 1877) verunglimpft hatte; diese zur Abwehr dienende Schrift führt den Titel: „Der Dichter F. W. Rogge und seine Beziehungen zu dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin“ (Leipzig 1877). – Beschlossen hat S. sein Leben in Schwerin, wohin er 1880 zurückgekehrt war.