ADB:Schlosser, Johann Ludwig (1738 bis nach 1769)

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Artikel „Schlosser II., Johann Ludwig“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 548, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schlosser,_Johann_Ludwig_(1738_bis_nach_1769)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 14:19 Uhr UTC)
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Schlosser: Johann Ludwig S. II., Theologe, des Vorigen Sohn[1], geboren in Hamburg am 18. October 1738, studirte Theologie und wurde 1762 Candidat des geistlichen Ministerii daselbst. Vermuthlich die seinem Vater gewidmete große Verehrung verschaffte ihm schon 1766 das Pastorat in Bergedorf, einem Lübeck-Hamburgischen (jetzt Hamb.) Städtchen, woselbst er fast während eines halben Jahrhunderts seines Amtes wartete, so gut und so segensreich als seine Kräfte und Gaben reichten. Als Theologe der zeitweiligen Aufklärungsrichtung zugethan, scheint er in dieser Hinsicht eben kein großes Licht geworden zu sein. Schwerlich würde ihm die Auszeichnung zu Theil werden, in dieser Walhalla neben seinem Vater zu figuriren, wenn er nicht als Veranlasser des in der deutschen Theatergeschichte bekannten Priesterstreites über die Sittlichkeit der (damaligen) deutschen Schaubühne, sich einen kaum beabsichtigten litterarischen Namen errungen hätte. – Seine jugendliche Neigung für die dramatische Kunst hatte ihn nämlich schon als Student verführt, einige Lust- und Schauspiele zu verfassen, welche von einsichtslosen Freunden als Manuscript auf die Ackermannsche Bühne gebracht wurden, wobei seine ausbedungene Anonymität nicht respectirt blieb. Diese Stücke wurden denn auch 1767–68 gedruckt veröffentlicht und von der Kritik ziemlich abfällig beurtheilt, wobei der Recensent Gelegenheit nahm, den ganzen geistlichen Stand zu verhöhnen; hiergegen zunächst trat der Senior des Hamburger Ministerii, Pastor Goeze, energisch auf, was S. zu einer Entgegnung trieb. Da nun auch sein Freund, der Professor Nölting, in den Streit sich mischte und in trivialer langweiliger Art gegen Goeze sich vernehmen ließ, worauf diese litterarische Fehde immer heftiger pro et contra entbrannte, auch gegen das von Goeze eingeholte, ihm günstige Gutachten der theologischen Facultät zu Göttingen boshafte Satyren erschienen, so machte endlich ein Senatsbefehl vom 23. November 1769 dem Streite ein Ende, indem er den betheiligten Parteien Stillschweigen auferlegte. Eine kurze Darstellung dieser seinerzeit Aufsehen erregenden Controverse findet man in einem Aufsatze des Pastor Dr. Geffcken (1851) in der Zeitschrift des Vereins für Hamburg. Geschichte III, 56–78. Auch Prof. Röpe’s Werk „J. M. Goeze, eine Rettung“ (1860) liefert Material zu dieser Angelegenheit.

Hamb. Schriftstellerlexikon VI, 569–71.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 548. Z. 1 v. o. l.: Sohn von Joh. Ludw. S., vgl. S. 544. [Bd. 45, S. 671]