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Artikel „Schöneich, Kaspar von“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 287–288, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%B6neich,_Kaspar_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 18:16 Uhr UTC)
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Schöneich: Kaspar v. S., ein Vetter des Brandanus v. S. (s. o.), war seit 1503 von den mecklenburgischen Herzögen als „Gesandter“ (Orator), also als diplomatischer Agent, namentlich in Verhandlungen mit dem kaiserlichen Hofe, angestellt, noch im November 1505 ging er in dieser Eigenschaft zum Kaiser; aber schon jetzt sorgte er für einen Nachfolger in dieser Stelle, er verhandelte mit Nicolaus Marschalck, der auch diesen Posten nachher übernahm. Beim Tode seines Vetters Brandanus wurde S. 1507 Kanzler der Herzöge Balthasar und Heinrich; als nachher Albrecht (der Schöne) in die Regierung trat, war er auch für diesen Kanzler, so noch 1522. Aber bei der Erbtheilung der fürstlichen Brüder 1523 glaubte sich Albrecht durch Heinrich und S. übervortheilt und nahm eigene Kanzler an; seit seiner Vermählung mit Anna von Brandenburg 1526 finden wir bis Ende Sommer 1529 bei ihm den Dr. Wolfgang Kettwig (der Albrecht dem Lutherthum zuneigte) und dann Joachim v. Jetzen (Yetzen), nachher auch Propst zu Eldena, der eifrig katholisch auch sein Fürstenpaar zum Katholicismus zurückzustimmen wußte. Kanzler Heinrichs blieb S. bis zu seinem Tode, Anfang October 1547. Seit 1539 war ihm Simon Leupold (A. D. B. XVIII, 495), als „Secretär“, der erste mit diesem Titel, beigegeben. S. konnte das Niedersächsische nicht sprechen noch schreiben, alle seine Schriftsätze faßte er hochdeutsch ab, corrigirte auch plattdeutsche Vorlagen hochdeutsch. Sollte eine allgemein verständliche Ordnung etc. erlassen werden, so wurden seine hochdeutschen Concepte erst in das Niedersächsische übersetzt, und tragen daher dann die Spuren der ursprünglichen Sprache, so die mecklenburgische Polizeiordnung von 1516. Aber schon 1528 wurden hochdeutsche Schreiben selbst an niedere Beamte erlassen, und Bischof Magnus bediente sich dieser Mundart früh. So kommt es, daß auch Schöneich’s Freund, der Leibarzt Rembert Giltzheim (A. D. B. IX, 175), den für die Herzöge bestimmten Bericht über die Schweißsucht, obwohl ein Niederdeutscher, 1529 dem Kanzler hochdeutsch überlieferte. S. war seinem Fürsten stets ein treuer Diener, wir finden ihn in allen wichtigen Geschäften seiner Zeit an seiner Seite. Als 1519 der französische Agent Joachim v. Maltzan (A. D. B. XX, 155) unter den norddeutschen Fürsten Stimmen und Truppen für Franz I. warb und auch den Herzog Albrecht dafür gewonnen hatte, hielt S. unentwegt zu Karl V., so daß Maltzan vor ihm gewarnt wurde. Erst als der 1519 anscheinend unter französischem Einflusse entstandene „Lippesche Bund“ nachher ein Bündniß zu gegenseitigem Schutze westfälischer und anderer Staaten wurde, trat auch Herzog Heinrich ihm nahe, verhandelte auf Schöneich’s Entwürfe hin mit Polen und den Pommernherzögen und trat endlich 1525 in Hannover auf zehn Jahre dem Bunde bei; am 15. December 1525 war S. mit ihm in Hannover bei den Verhandlungen. Ueber seine Betheiligung bei den Unterhandlungen mit den Schmalkaldenern ist freilich nichts veröffentlicht, sicher war er auch hierbei der Berather. Der alten Kirche war er aber treu geblieben; in den Rostocker Wirren von 1530 und 1531, welche die Reformation zur Einführung brachten, galt er der Universität und der Domgeistlichkeit als strenger Anhänger des katholischen Glaubens. Die Universität richtete deshalb an ihn, [288] der als ihr unzweifelhafter Gönner erscheint, einen eingehenden Bericht über deren Verfall und dessen in den Religionsneuerungen liegenden Gründe; die Geistlichkeit suchte in ihm eine starke Stütze gegen den durch das Drängen der lutherischen Prädicanten wankend gewordenen Rostocker Rath. Es ist sein Hauptverdienst, daß er trotz dieser eigenen Glaubensstellung seinen den Evangelischen zugeneigten Herrn in den schwierigen Zeiten treu zu berathen und zu einem vorsichtigen und gemäßigten Vorgehen, das doch zu sicherem Ziele führte, zu bewegen wußte. So hat er nächst dem Herzog Heinrich die Grundlagen geschaffen, auf denen die ganze spätere innere Entwicklung Mecklenburgs beruht. Wie er an wissenschaftlichen Forschungen regen Antheil nahm, beweist die Unterstützung des Nikolaus Marschalck in seinen mecklenburgisch genealogischen Studien. An ihn richtete letzterer seinen Bericht 1522 über die Nachgrabungen im alten Doberan (Althof) und das Auffinden des Grabes der Fürstin Woizlawa. Seine Sorgsamkeit auch in der Verwaltung beweist die energische Maßregel gegen die Schweißsucht. Er ließ für die Voigtei Grevesmühlen allen Verkehr mit den verseuchten Städten Lübeck und Wismar absperren und gebot deshalb strengste Ueberwachung des Nonnenklosters zu Rehna, da gerade hier vorzugsweise Angehörige aus beiden Städten weilten. Herzog Heinrich zeigte sich ihm dankbar durch Verleihung erledigter ganz vorzüglicher Lehngüter: Schönfeld mit Seefeld, Santkow, Wischendorf und Theile von Wevelsfelde und Wüstenmark; 1537 kaufte er dazu das Dorf Küssow bei Grevesmühlen vom Johanniskloster zu Lübeck. Für den Fall des Aussterbens verschrieben 1527 beide Herzöge auch die Lehngüter Ballin in Stargard und Rosenow bei Stavenhagen ihren beiden Kanzlern S. und Kettwig je zur Hälfte, wofür sie das gemeinsame herzogliche Archiv in Schwerin ordnen sollten. S. und seine Gattin, Elsa v. Parkentin, sind in der Kirche zu Gr. Eixen (der früheren Johanniter Priorei Eixen), wohin ihre Güter eingepfarrt waren, begraben. Ein Denkmal errichtete ihnen daselbst ihr einziger Sohn Balthasar, der als ständischer Landrath 1603 starb, der Letzte seiner Linie. Marschalck übersetzte „Schöneich“ in „bellae quercus familia“.

Quellen: Siehe unter Brandanus v. Schöneich. – Rudloff, Mecklenb. Gesch. III. – v. Lützow, Meckl. Gesch. II. III. – Wiechmann, Mecklenburgs Altniedersächsische Litt. I, 39, 77, 101. – O. Krabbe, Gesch. d. Univ. Rostock.