ADB:Schöneich, Brandanus von
Magnus II. und Balthasar von Mecklenburg, Dr. Antonius Gronewold, gestorben war und Dr. theol. Heinrich Boger (A. D. B. III, 39) anscheinend dessen Amt kurze Zeit vertreten und der spätere Bischof von Ratzeburg, Heinrich Bergmeier, die Uebernahme abgelehnt hatte, erscheint Brandanus schon am 20. Juli 1502 als Kanzler und Clericus (Geheimsecretär) beider Herzöge, begabt mit der Domcantorei (Petripfarre) in Rostock, einer Dompräbende in Schwerin und einem Vicariat in Neustadt i. Meckl., wozu die Herzöge 1503 noch eine Domherrnstelle in Güstrow fügten. Unfraglich seinem Einflusse ist es zuzuschreiben, daß sein „Vetter“ Kaspar v. S. (s. u.) nach dem Tode des Herzogs Magnus II. von Herzog Balthasar und Heinrich in den Dienst der Kanzlei als „Gesandter“ genommen, und daß Baltzer v. S., der Aeltere, die Expectanz auf eine Domherrenstelle in Schwerin erhielt, die er noch 1570 als Senior innehatte, während er 1573 schon nicht mehr vorhanden ist. 1507 starb der Kanzler und wurde am 4. März begraben. Nachdem alle seine Vorgänger Niederdeutsche gewesen, hat er zuerst die hochdeutsche (kaiserliche) Kanzleisprache in Mecklenburg eingeführt, die sein [287] Vetter dann dort völlig einbürgerte. Auch auf die spätere Herberufung des Nicolaus Marschalck Thurius (A. D. B. XX, 430) muß er schon im voraus Einfluß geübt haben, da der letztere sich noch 1522 auf seine Beihülfe zur Herbeischaffung von Nachrichten über das fürstliche Haus bezieht. Das Wappen der Schöneich (niederdeutsch auch: Sconêke, Schon Eke) bestand aus einer Rosette von acht Eichenblättern, oder auch aus einem Eichenkranze.
Schöneich: Brandanus oder Brant v. S., aus einer niederlausitzischen Adelsfamilie, Magister und utr. juris bacc., war in Leipzig, wo er der „meißnischen Nation“ angehörte, im Winter 1501–1502 Rector der Universität. Nachdem kurz vor Lätare 1501 der Kanzler der Herzöge