ADB:Roth, Stephan (evangelischer Pfarrer)

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Artikel „Roth, Stephan Ludwig“ von Georg Daniel Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 341–346, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Roth,_Stephan_(evangelischer_Pfarrer)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 17:07 Uhr UTC)
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Roth: Stephan Ludwig R., evangelischer Pfarrer im Siebenbürger Sachsenland, wurde am 24. November 1796 in Mediasch geboren, wo sein Vater damals Conrector am Gymnasium war. In der sittlich-reinen Zucht des ernsten Mannes – er war vom Juli 1800 an Pfarrer in Nimesch, in der [342] Folge Pfarrer in Klein-Schelken – und in der frischen Luft des Landlebens erwachsen, auf dem Gymnasium in Mediasch und Hermannstadt zu den höheren Studien vorgebildet, bezog er im Frühjahr 1817 die Universität Tübingen, um sich für das Schul- und geistliche Amt vorzubereiten. Das Tagebuch, das er auf dieser Reise geführt, zeugt ebenso, wie seine Briefe von der Hochschule, von nicht gewöhnlicher Geisteskraft und ernster, vorurtheilsfreier, selbständiger Auffassung des Lebens und der Wissenschaft. Der Gedanke an das Schulwesen seiner Heimath und seinen eigenen künftigen Beruf in dieser bestimmte R. 1818, Pestalozzi, den damals auf dem Felde der Pädagogik epochemachenden Mann aufzusuchen. Ueber Hofwyl, wo er Fellenberg’s Anstalt kennen und würdigen lernte, ging er nach Ifferten am Neuenburger See, wohin damals alles wallfahrtete, was in der That oder scheinbar für Erziehung und Menschenwohl Theil nahm. Er fand hier den besten Empfang und eine ihn allseitig fördernde Verwendung als Lehrer. Unter den mächtigen Eindrücken der neuen Geisteswelt und namentlich unter dem persönlichen Einfluß Pestalozzi’s erfüllte immer mehr der Gedanke an die Volksschule der fernen Heimath seine Seele; die Volksbildung hier „auf das Fundament der Selbstthätigkeit zu bauen, weil durch die Verhältnisse der neuern Zeit der geistige Zusammenhang mit Deutschland uns abgeschnitten wird“ – das drohende, bald erfolgende Verbot der deutschen Universitäten stand vor ihm – „und dadurch eben die Nothwendigkeit eintritt, auf eigenen Füßen zu stehen“, wurde ihm Ideal und Sehnsucht. Zur Arbeit hiefür ernst vorbereitet verließ er, dem Wunsch des Vaters folgend, im April 1820 Ifferten, erwarb sich im Juni in Tübingen das Doctorat der Philosophie – seine Dissertation behandelte: „Das Wesen des Staates als einer Erziehungsanstalt für die Bestimmung des Menschen“ – , trat dann anfangs Juli die Heimreise an, die ihn im September 1820 wieder dem Vaterhause zurückgab. In der Heimath fand er in seinem Volke und in seiner Kirche große Anläufe zur Reform des gesammten Schulwesens, die aber gegen Pestalozzi sich ablehnend verhielt. Die Begeisterung des jungen Candidaten hatte natürlich zunächst wenig Erfolg; selbst der Vater mahnte, man könne auch auf der alten Landstraße fahren; das Ei müsse nicht klüger sein wollen, als die Henne. „Ich haue um mich, wie ein wüthender Keiler“, schrieb R. im Januar 1821 an seine Freunde in Deutschland, „Alles rings herum, wie ein Land vom Feind erobert, nur mein Muth bleibt eine unbezwingliche Festung.“ Ein bleibendes Zeugniß hiefür ist seine gesinnungsstarke Druckschrift, die er 1821 ausgehen ließ: „An den Edelsinn und die Menschenfreundlichkeit der Sächsischen Nation in Siebenbürgen eine Bitte und ein Vorschlag.“ Sie bezweckte die Hebung der Volksschule, namentlich auch in den „ärmern, verlasseneren und hülfsbedürftigern“ Landgemeinden. „Wir sehen es“, führte er aus, „an den meisten Ortschaften, daß sie Kleidung, Sprache, Sitte (Nationalität) vertauschen, wenn sie nicht Schule und Kirche dabei erhalten. Das Dasein unserer Nationalität knüpft sich, wie vielleicht bei keinem andern Volk in der Welt so nahe an Kirchen und Schulen“. Darum wünschte er „Errichtung einer Anstalt zur Erziehung und Bildung armer Kinder für den heiligen Beruf eines Volksschullehrers“. Die Anstalt, welche zugleich Feldwirthschaft treiben sollte, sollte hiedurch allmählich sich selbst erhalten und in fünf oder sechs Jahren ihre Zöglinge zu bedürfnißlosen, kenntnißreichen, gebildeten, frommen, begeisterten Lehrern erziehen. Man sieht, es sind Gedanken aus der Schweiz, die hier im fernen Südostkarpathenland neue Keime ausstreuen. Daß sie im Augenblick nicht Wurzeln schlugen, ist erklärlich; was der Säemann aber bei dieser Saatbestellung über den Zustand des Volksschulwesens, die Bedingungen seiner Wirksamkeit, über Volksglück und Volksveredlung dem Edelsinn seiner Nation ans Herz legte, die warmen Herzenstöne, die darin erklangen, die [343] Ziele, die dort leuchtend standen, sind in der Folge eine Macht geworden, die wenn auch erst nach einem Menschenalter und in andern Formen immer mehr der Verwirklichung zugeführt wurden.

Inzwischen wurde R. 1822 als Lehrer an dem Mediascher Gymnasium angestellt und erhielt 1831 als Rector die Leitung desselben. Zwar mißglückte hier sein Versuch, das Turnen in den Dienst der Erziehung aufzunehmen, an den Vorurtheilen von Eltern und Lehrern; desto tiefer und begeisternder wirkte er durch seinen Unterricht in der Geschichte und namentlich der siebenbürgischen; die Handschriften, die sich über den letztern erhalten haben, zeigen, mit welcher Umsicht er die damaligen Quellen und Hülfsmittel benützt und mit welchem sittlichen Ernst er die Geschichte seines Volkes behandelt hat. Im J. 1834 trat R. in den geistlichen Dienst an der Kirche seiner Vaterstadt, aus dem ihn die Gemeinde Nimesch 1837 zum Pfarrer wählte; zehn Jahre später berief ihn die Gemeinde Meschen in dieselbe Stelle. In seiner neuen Stellung, wo Roth’s Feuereifer eine Wirksamkeit in größern Verhältnissen durch die Macht des Geistes hoffte, unbeschadet der stillen Pflicht seines Amtes, kam ihm Sturm und Drang des neuerwachenden politischen und wirthschaftlichen Lebens seiner sächsischen Nation entgegen. Die Wellen der Geistesströmung, welche mit der Julirevolution in Frankreich frei geworden war, schlugen allmählich bis nach Siebenbürgen hin ihre Kreise. Die Regierung sah sich genöthigt, den Landtag, welcher seit 1811 nicht getagt hatte, 1834 endlich wieder zu berufen; er trat 1837, 1841, 1846 abermals zusammen; mit seinen Berathungen und Plänen, sowie mit dem neuen Geisteswehen, das von Westeuropa her in diese lange so stillen Thäler drang, brach eine Sturmfluth neuer Gedanken und neuer Kämpfe auch über die sächsische Volksseele herein. Die Verfassungs- und Verwaltungsformen (die „Regulativpunkte“), welche die siebenbürgische Hofkanzlei in Wien der sächsischen Nation gegen das Gesetz vor einem Menschenalter aufoctroyirt hatte, wurden mit ihrem beengenden Zwang immer drückender empfunden; wie jene umzugestalten, das alte Comeswahlrecht wieder zu gewinnen, die Wahl des Bischofs der evangelischen Landeskirche in neuer, besserer Art vorzunehmen, wie neue Schulen für das gewerbliche Bürgerthum zu schaffen, die Landwirthschaft zu heben, wie im Ganzen die nationale Kraft zu stärken, zu vollerer Wirksamkeit einheitlich zu organisiren, zu dem Zweck auf dem Boden und mit den Mitteln deutscher Wissenschaft in einer eigenen juridischen Lehranstalt ein entsprechender sächsischer Beamtenstand vorzubilden: das und ähnliche Fragen weitesttragender Bedeutung beschäftigten die Geister, die Behörden und Vertretungskörper, die öffentliche Meinung. Für diese war 1837 ein neues, bald die besten Kräfte um sich sammelndes, rasch einflußreiches Blatt entstanden, das Siebenbürger Wochenblatt, welches der Buchdrucker Johann Gött, aus Frankfurt a. M. nach Kronstadt eingewandert, hier in der von ihm erworbenen alten Buchdruckerei des Johannes Honterus (s. A. D. B. XIII, 78) gründete. Bald aber wurden alle jene Fragen übertönt von der Sprachenfrage, die vom siebenbürgischen Adel aus Ungarn herüber verpflanzt, die sächsische Nation in die schwerste Unruhe versetzte. Wie dort die magyarische Sprache im Weg der Gesetzgebung allmählich zur amtlichen Geschäftssprache fast für alle Kreise des Lebens erhoben worden war und selbst in den höheren Schulen und in der Kirche immer mehr A11einberechtignng beanspruchte, so sollte es auch in Siebenbürgen werden. Solche Absichten empfand die sächsische Nation, als solche die dritte ständische Nation Siebenbürgens, als tödtlichen Angriff auf ihre staatsrechtliche Stellung, auf ihr altgewährleistetes Eigenlandrecht, auf ihre innersten Lebensbedingungen, auf ihre gesammte Culturarbeit und Zukunft im Lande. Es brach ein Kampf aus im Ständesaal, in den municipalen Vertretungen, in den öffentlichen Blättern ernstester und heißester Art. R. hat [344] daran hervorragend und in würdigster Weise Theil genommen. Mit vollem Verständniß für die Rechts- und Bildungsaufgaben seines Volkes, als dessen treuester Sohn er sich fühlte und in dessen freiem Bürgerthum er die Entwicklung des ganzen Landes auf dem Boden der Gleichberechtigung aller seiner Nationen vorgebildet erkannte, trat er voll großer staatsmännischer Anschauungen in den litterarischen Kampf ein, gerüstet dazu wie wenige durch umfassende Kenntnisse, edelste Wahrheitsliebe, sittlichen Ernst, eine Beherrschung der Sprache und eine volksthümliche Darstellungsgabe, in der keiner seiner Zeit- und Standesgenossen ihn erreichte, die immer anschaulich, klar, schlagend mit den wärmsten ergreifendsten Tönen zu dem Herzen des Volkes zu reden vermochte. Alle diese großen Vorzüge vereinigten sich in seiner flammenden Schrift: „Der Sprachkampf in Siebenbürgen. Eine Beleuchtung des woher und wohin“ (Kronstadt 1842) mit dem bezeichnenden Wahlspruch: „Der Wind bläset, wo er will und du hörest sein Sausen wohl, aber du weißt nicht, von wannen er kommt und wohin er fährt“. Als „Blätter für die Erhaltung des Deutschthums in Siebenbürgen“ schickte der Verfasser sein Werk in die Welt, das hart an der Grenze der damaligen Censurmaßregeln sich haltend, durch die Schärfe seiner Gedanken, durch die Höhe seiner Gesichtspunkte, durch den Adel und die Gluth der Darstellung geradezu überwältigend wirkte. Die siebenbürgische Hofkanzlei in Wien fragte verblüfft, ob denn in der That ein wirklicher Censor dem Buch das Imprimatur ertheilt habe, und verbot R., in Zukunft den Doctortitel zu führen. Nicht weniger geistvoll ist seine „Schutzschrift“: Die Zünfte (Hermannstadt 1843), die er – ohne ihre Auswüchse – vom Standpunkt der sächsischen Communalverfassung nach ihrer Wirksamkeit auf das gesammte Volksleben als Rechtsanstalt, als Pflanzschulen der Gewerbe, als Anstalten der Humanität, dann vom Standpunkt der Politik einer eingehenden Würdigung unterzog. Dieselbe Wärme für sein so sehr geliebtes sächsisches Volk, derselbe ergreifende sittliche Ernst spricht in seinem Werk: „Der Geldmangel und die Verarmung in Siebenbürgen besonders unter den Sachsen“ (Kronstadt 1843); es ist reich an tiefsten Einblicken in Haus und Gemeinde, Stadt und Land, Bürger- und Beamtenleben, zeugt von wunderbarer Kenntniß der Herzen und der Zustände und ergreift wiederholt durch Züge aus dem Volksleben einer immer mehr verschwindenden Zeit, die der sanfte Schimmer des Abendroths verklärt, das wol manche Härten des Tages mit dem Hauch des Idealen mildert. Der in demselben Jahre (Hermannstadt 1843) erschienene Vorschlag Roth’s zur Herausgabe von drei abgesonderten Zeitungen für siebenbürgisch-deutsche Landwirthschaft, für Gewerbe, für Schul- und Kirchensachen hatte 1844 die Herausgabe des „Siebenbürgischen Volksfreundes“ – für Gewerbe und Landwirthschaft – zur Folge; die deutsche Schul- und Kirchenzeitung, die erst 1851 nach seinem Tode entstand, geht gleichfalls auf diese und spätere Anregungen von ihm zurück. Einen seiner heißesten Wünsche, die Pfarrstellen in der gesammten evangelischen Landeskirche mit Beseitigung der damaligen, die einzelnen Kreise trennenden Promotionsschranken allen Geeigneten zugänglich zu machen, hat die Folgezeit, allerdings auf anderer Grundlage, als er sie erstrebte, erfüllt.

Unter den Arbeiten, welche die besten Männer der sächsischen Nation jener Zeit in Anspruch nahmen, stand nicht in letzter Reihe die Hebung der Landwirthschaft. Zu ihrer Förderung bildete sich 1844 der siebenbürgisch-sächsische Landwirthschaftsverein – seine Gründung ging von den sächsischen Mitgliedern des gewesenen Klausenburger Landtags aus – seine Satzungen wurden mit allerhöchster Entschließung vom 18. Juni 1845 bestätigt und stellten in § 1 als Zweck auf: die möglichste Verbesserung des Landbaues auf dem Sachsenboden, vorzüglich durch Einberufung und Ansiedlung tüchtiger deutscher Landwirthe. [345] Kurz vorher hatte die königl. württembergische Regierung im amtlichen Weg durch die k. k. Behörden bei der sächsischen Nationsuniversität die Anfrage gestellt, ob nicht Auswanderer von dort hier Aufnahme finden könnten und eine bejahende Antwort empfangen. Als nun R. im Herbst 1845 eine Reise nach Süddeutschland machte, wurde er von sächsischen Grundbesitzern um diesbezügliche Vermittelung angegangen, zu der er gerne sich erbot; eine Reihe von Besprechungen und Anzeigen im Schwäbischen Merkur und Beobachter brachte die Sache in Fluß; ehe der Schnee fiel, waren an 30 Familien aus Württemberg im Sachsenland untergebracht. Als aber im März 1846 plötzlich auf einmal 2–300 frische Einwanderer auf der Reise nach Siebenbürgen zu Schiff auf der Donau in Wien erschienen, fing man, wiewol sie alle mit ordnungsgemäßen, von der kaiserlichen Gesandtschaft in Stuttgart vidirten Pässen versehen waren, bei der siebenbürgischen Hofkanzlei an, Schwierigkeiten zu machen; hiedurch und durch andere Verhältnisse beeinflußt, hat der Zufluß bald aufgehört; der Unwille einflußreicher Kreise über das Beginnen, das wesentlich R. zur Last gelegt wurde, blieb.

So kam das Jahr 1848 mit seinen Stürmen und in ihrem Gefolge der Bürgerkrieg. R. stand in unverbrüchlicher Treue für das Kaiserhaus mit seiner Ueberzeugung auf dem Boden des alten siebenbürgischen Staatsrechts; als der commandirende General Puchner die Wirren vor der Hand niedergeschlagen hatte und für die, durch die Flucht der ungarischen Beamten jede Verwaltung entbehrenden Theile des Kokelburger Comitats einer Vertrauensperson bedurfte, stellte sich ihm R. zur Verfügung und übernahm zunächst die Aufsicht über die Verwaltung der dort befindlichen sächsischen sogenannten „dreizehn Dörfer“. Als die kaiserlichen Truppen bald darauf aus Siebenbürgen weichen mußten, wurde R., wiewol er außer der, von Bem verkündeten allgemeinen Anmestie von diesem noch einen besondern Sicherheitsschein besaß, während einer zeitweiligen Abwesenheit desselben am 21. April 1849 auf dem Pfarrhof in Meschen verhaftet und in Klausenburg vor das Standgericht gestellt, welches ihn am 11. Mai auf die Anklage, „daß er der Anordnungen des Rebellen Anton Puchner … sich angenommen und im Sinne derselben den Feinden des Vaterlandes wesentliche und große Dienste gethan habe“, zum Tode durch Pulver und Blei verurtheilte. Er starb, nachdem er in einem ergreifenden Briefe von seinen Kindern Abschied genommen, an demselben Tage ruhig, gefaßt, durch seine Seelengröße selbst bei seinen Gegnern tiefsten Eindruck hinterlassend, von drei Kugeln getroffen, mit außerordentlichem Heldenmuth, wie ein Christ.

Wenige Wochen später erließ der Kaiser (von Schönbrunn, am 26. August 1849) das nachfolgende Allerhöchste Handschreiben an seinen Minister des Innern: „Es ist mir Bedürfniß, das Andenken des unglücklichen Pfarrers Stephan Ludwig Roth aus Meschen im Siebenbürger Sachsenland, welcher ein Opfer der Treue für seinen Monarchen fiel, in seinen [5] unversorgten Kindern zu ehren. Ueber Antrag des Ministerraths bewillige ich sonach jedem seiner unmündigen Kinder bis nach erlangtem 20. Lebensjahre einen Erziehungsbeitrag von jährlichen 200 Gulden CM. aus dem Staatsschatz, wegen dessen Anweisung Sie das Nöthige zu veranlassen haben.“ Im April 1850 wurden Roth’s irdische Ueberreste in seine Vaterstadt Mediasch zurückgebracht und dort in der heimischen Erde bestattet. Von der freundlichen Höhe des Friedhofs sieht das eherne Denkmal, das der zahlreiche Kreis seiner Verehrer ihm dort gesetzt hat, ernst in das Kokelthal herab.

Andr. Gräser, Dr. Stephan Ludwig Roth nach seinem Leben u. Wirken, Kronstadt 1852. – G. Hintz, Die letzten Lebensmomente des St. L. Roth, Kronstadt 1850. – J. Trausch, Schriftstellerlexicon der Siebenb. Deutschen [346] III, 138. – Wurzbach, Biographisches Lexicon des Kaiserthums Oesterreich XXVII, 98. Wien 1874. – Friedenfels, St. L. Roth in Joseph Bedeus von Scharberg II, 413. Wien 1877.