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Artikel „Gräser, Andreas“ von Georg Daniel Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 585–586, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gr%C3%A4ser,_Andreas&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 21:17 Uhr UTC)
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Gräser: Andreas G., geboren 1817 in Almen (wo sein Vater Pfarrer war) im Siebenbürger Sachsenland, studirte, nachdem er das Gymnasium in Mediasch absolvirt, 1834–36 in Berlin Theologie, Philologie und Geschichte und trat nach seiner Rückkehr zunächst als Lehrer am Mediascher Gymnasium in den Dienst der evangelischen Landeskirche. Im J. 1849 wurde er Rector der, mit durch seine wissenschaftliche Bildung, seine Lehrgabe und seine Berufstreue in freudigem Aufstreben begriffenen Anstalt, an der er namentlich auch durch seinen anregenden Unterricht in der vaterländischen Geschichte sehr nachhaltig wirkte und die unter seiner Amtswaltung durch seine und des gesammten Lehrercollegiums trotz kärglichster Gehalte begeisterte und opferwillige Initiative für einen Theil der Schüler durch freiwillige Beiträge einen Freitischfonds von fast 4000 Gulden erhielt. Im Mai 1855 wählte ihn die Gemeinde Wurmloch zum Pfarrer, im April 1863 trat er als erwählter Dechant von Schelk an die Spitze dieses Kirchenbezirks, wie ihn bereits im April 1861 die erste Landeskirchenversammlung zum designirten Ersatzmann des Landesconsistoriums gewählt hatte. Zum Zustandekommen der Verfassung, auf Grund deren diese tagte und welche die Autonomie der evangelischen Landeskirche nach jahrelangen Verhandlungen mit der Regierung auf der alten landesgesetzlichen Grundlage wieder herstellte, hatte G. wesentlich auch dadurch beigetragen, daß er unter den Vertrauensmännern, welche der Cultusminister dem Wunsch der Kirche entsprechend zu einer allseitig befriedigenden Vereinbarung bezüglich der Ordnung der Kirchenverhältnisse im Sommer 1860 einberufen hatte, in ersprießlicher Weise mitwirkte, diese von dem Einfluß und den Schwankungen wechselvoller politischer Einrichtungen fortan zu befreien. Die wissenschaftliche Thätigkeit Gräser’s, der von 1844 an [586] Ausschußmitglied des Vereins für siebenbürgische Landeskunde war, bewegte sich auf dem Feld der siebenbürgischen Geschichte und hatte insbesondere die gründlichere Erforschung der Geschichte und Entwicklung der sächsischen Nation im Auge. Das Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde enthält einen Theil jener Arbeiten, darunter in den „Statuten des mediascher Capitels von 1397“ und in „Caraffa’s Project, wie Siebenbürgen unter k. k. österreichischer Devotion zu erhalten, an Kaiser Leopold, vom Jahre 1690“ (Vereinsarchiv, neue Folge, Bd. I) wichtiges Quellenmaterial, in der „Steuerberechnung in den zwei Stühlen von 1579, 1580, 1586“ (Vereinsarchiv a. a. O.), im „Siebenbürgischen Steuerwesen 1720–1727“ (Vereinsarchiv, neue Folge, Bd. IV) lehrreiche Aufschlüsse auf diesem noch wenig durchforschten Gebiete. Seine werthvollen „Geschichtlichen Nachrichten über das Mediascher Gymnasium“ sind in dem ersten Programm dieser Anstalt (1852) mitgetheilt; die „Umrisse zur Geschichte der Stadt Mediasch“ (Hermannstadt 1862), meist auf urkundlichen Studien beruhend, sind auch dadurch bedeutsam, daß in ihnen der erste Versuch einer Monographie von einer sächsischen Stadt vorliegt. In dem 1852 in Kronstadt erschienenen, unter seinem Volke vielgelesenen Buche „Stephan Ludwig Roth nach seinem Leben und Wirken“, den der ungarische Regierungscommissar Csany wegen „Aufwieglung gegen die, durch hundertjährige Gesetze gesicherte Unabhängigkeit Ungarns und das, auch durch die treubrüchige Dynastie feierlichst bestätigte Unionsgesetz“ am 11. Mai 1849 in Klausenburg als Rebellen hatte erschießen lassen, hat G. einem der bedeutendsten Söhne seiner Vaterstadt und seines Volkes ein dauerndes Denkmal gesetzt. Ihn selbst hat leider auch viel zu frühe in den besten Jahren seiner Manneskraft am 11. Januar 1869 der Tod plötzlich einer nach vielen Richtungen hin noch viel Tüchtiges verheißenden Thätigkeit entrissen.

Eine kurze Notiz in Trausch, Schriftsteller-Lexikon II. 15.