ADB:Bedeus von Scharberg, Joseph Freiherr

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Artikel „Bedeus von Scharberg, Joseph Freiherr“ von Eugen von Friedenfels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 242–243, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bedeus_von_Scharberg,_Joseph_Freiherr&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 07:22 Uhr UTC)
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Bedeus: Joseph Freiherr B. von Scharberg, siebenbürgisch-sächsischer Staatsmann und Schriftsteller, geboren zu Hermannstadt am 2. Februar 1783, † 6. April 1858. Aus einer alten, im 16. Jahrhundert nach Bistritz in Siebenbürgen eingewanderten Familie, deren Söhne daselbst geistliche und weltliche Aemter bekleideten, stammend, Sohn des königl. Gubernialsecretärs Joachim B., trat er, nachdem er die Studien an den Collegien zu Klausenburg beendet, 1802 bei dem damals bestehenden königl. siebenbürgischen Gubernium in den Staatsdienst und wurde nach langjähriger Verwendung in den vielfältigsten Aemtern im J. 1827 als Hofsekretär zur königl. siebenbürgischen Hofkanzlei in Wien berufen, wo er 1829 zum Gubernialrath, 1834 zum wirklichen Hofrath befördert, in hervorragender Weise für Staat und Volksthum wirkte. Vom Landtage zum Oberlandescommissär des Großfürstenthums Siebenbürgen erwählt und vom Monarchen in dieser Würde bestätigt, folgte er 1837 dieser wichtigen, mühevollen Bestimmung. Auf den Landtagen der Jahre 1837/8, 1841/3 und 1846/7 ein eifriger und angesehener Factor, zu den wichtigsten legislativen und administrativen Missionen berufen, im ganzen Lande hochgeachtet, im deutschen Volke Siebenbürgens allgemein verehrt, unterstützte er – im Januar 1848 zum wirklichen k. k. geheimen Rathe ernannt – während der politischen Wirren jenes Jahres den commandirenden Generalmajor, F. Z. M. B. Puchner[WS 1] bei der Vertheidigung der kaiserlichen Interessen und mußte bei der Besetzung Hermannstadts durch die ungarischen Truppen in die benachbarte Walachei flüchten. Nach Herstellung des Friedens zurückgekehrt und mit dem Commandeurskreuz des Leopoldordens ausgezeichnet, übernahm er auf Andringen der Ministeriums neben seinen Amtsobliegenheiten die Leitung der für die Einführung der Grundsteuer und die Vorarbeiten zur Errichtung eines Catasters in Siebenbürgen aufgestellten Commission, bis er 1855 nach einer zweiundfünfzigjährigen treuen und ausgezeichneten Dienstleistung in den ihm nach wiederholten Bitten gewährten ehrenvollen Ruhestand übertrat. Doch auch dann fuhr er fort, in den für das deutsche Volksthum in Siebenbürgen hochwichtigen Stellungen als Präsident des evangelischen Oberconsistoriums Augsburger Bekenntnisses und als lebenslänglicher Vorsteher des Vereines für siebenbürgische Landeskunde, so wie seit Jahren, nun auch die letzten Kräfte seines Lebens der Sache seines deutschen Volkes zu widmen, bis er inmitten seiner, trotz des Greisenalters, rastlosen und erfolgreichen Thätigkeit einer schmerzvollen Krankheit erlag. – Seinem Monarchen und seinem Vaterlande in verfassungsmäßiger Treue ergeben, war er auch ein treuer Sohn des deutschen Stammes, seiner Pflichten gegen diesen sich klar bewußt, einer der Bahnbrecher und Hauptträger des seit fünf Decennien eingetretenen lebendigen Aufschwunges des deutschen Volksthums in dieser entlegenen, seit sieben Jahrhunderten vom Mutterlande abgeschnittenen, an deutscher Gesinnung und Gesittung unerschüttert festhaltenden Colonie. Schon von Anbeginn überzeugt, in der Vertheidigung der Rechte seines Volkes und dessen Stammeseigenthümlichkeit eine ebenso hochsittliche wie patriotische Aufgabe zu erfüllen und diese zunächst in Erhaltung und Förderung des geistigen Zusammenhanges mit deutscher Forschung und Wissenschaft zu suchen, war er stets, besonders aber seitdem er als Referent der Hofkanzlei größeren Einfluß zu üben berufen war, ein eifriger Kämpfer für die Rechte [243] seines Volkes, besonders als der bekannte Streit, die Nothwehr desselben gegen Anfeindung der deutschen Nationalität und Sprache begannen, für die er mit aller Ruhe seines milden, versöhnlichen Geistes, aber auch mit der ganzen Entschlossenheit eines mannhaften Charakters im Gubernium, im Landtage und auf dem Felde der Publicistik in die Schranken trat. Noch bei der Hofkanzlei die aus verschiedenen Ursachen zeitweilig auftauchenden Versuche, die sächsischen Studirenden in der gesetzlichen Freiheit des Besuches deutscher Hochschulen zu beschränken, glücklich beschwichtigend, wirkte er, seit er 1838 Mitglied und 1846 Vorstand des Oberconsistoriums geworden, für den einzigen Hort deutschen Volksthumes, für die Hebung der deutschen Gymnasien und war ein kräftiger Hebel zur Gründung der deutschen Rechtsakademie in Hermannstadt. Auch für die Constituirung der evangelisch-deutschen Landeskirche A. B. in Siebenbürgen entwickelte er unablässige Thätigkeit und förderte den Aufbau der neuen Kirchenverfassung, deren Abschluß – seinen sehnlichsten Wunsch – zu erleben ihm nicht beschieden war. Für die Wissenschaft wirkte er sowol durch eigene reiche litterarische Forschungen und Arbeiten, als in seiner Eigenschaft als Vorsteher des Vereins für siebenbürgische Landeskunde, zu dessen geachteten und auch im Mutterlande gewürdigten Erfolgen und Kräftigung er nicht wenig beitrug, eifrig bemüht, die enge Berührung mit einzelnen Forschern und Gelehrten sowie litterarischen Gesellschaften und Anstalten des deutschen Stammlandes zu erhalten und zu steigern, namentlich aber die Ueberzeugung der Nothwendigkeit dieses Rückhaltes in Allen, besonders unter dem jüngeren Nachwuchs lebendig zu erhalten. Er war unverdrossen thätig, durch musterhafte Zeiteintheilung Unglaubliches leistend, durch sein vermittelndes Wesen in Versammlungen als Genosse oder Leiter einflußreich und angesehen, aber wo es galt, fest und unerschütterlich, vorzüglich Allem, was Rechtsverletzung, Verfolgung, Vergewaltigung hieß, entschieden entgegen tretend, weshalb er auch früher, zumal aber in den letzten Jahren seines Lebens, als die Reaction in Oesterreich blühte, manche Kränkungen erdulden mußte. – Seine Arbeiten betreffen meist siebenbürgische Geschichtsforschung und Rechtsgeschichte, aber auch in der Publicistik war er selbst im hohen Alter noch rastlos thätig, ein stets federfertiger Vertreter seiner Ansichten. – Von seinen selbständigen Druckschriften werden hervorgehoben: „Das Lucrum camerae in Ungarn und Siebenbürgen“, Kronstadt 1838. „Die Wappen und Siegel der siebenbürgischen Landesfürsten und der ständischen Nationen“, Hermannstadt 1838. „Die Verfassung des Großfürstenthums Siebenbürgen“, Wien 1844, wovon eine Uebersetzung in ungarischer Sprache zwei Auflagen erlebte, vorab aber die Frucht jahrelangen unablässigen Fleißes: „Historisch-genealogischer Atlas zur Uebersicht der Geschichte des ungarischen Reiches, seiner Nebenländer und der angrenzenden Staaten und Provinzen“, Hermannstadt 1851. (35 Tafeln und 8 Karten in Regalfolio.) Ein übrigens nicht vollständiges Verzeichniß seines Werke steht in: Joseph Trausch, Schriftstellerlexikon der Siebenbürger Deutschen I. 87 ff.

Eug. v. Friedenfels, Jos. Bedeus v. Scharberg, Beitrag zur Zeitgesch. Siebenbürgens im 19. Jahrh. (Mscr.)

Anmerkungen (Wikisource)

  1. gemeint ist wohl der damalige Feldmarschallleutnant Anton Freiherr von Puchner.