ADB:Riecke, Heinrich (evangelischer Theologe)

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Artikel „Riecke, Heinrich“ von Karl Viktor von Riecke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 508–512, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Riecke,_Heinrich_(evangelischer_Theologe)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 06:28 Uhr UTC)
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Riecke: Victor Heinrich R., geb. zu Stuttgart am 17. Mai 1759, † zu Lustnau bei Tübingen am 14. Januar 1830, württembergischer Magister, nach Erlassung des Toleranzedicts Kaiser Josef’s II. erster Prediger der evangelischen Gemeinde zu Brünn in Mähren, von 1803 an in der schwäbischen Heimath als Geistlicher und Schulmann thätig.

Die Familie Riecke in Württemberg stammt aus Mecklenburg. Der im J. 1658 im Amte Gadebusch geborene Heinrich R. kam 1681 nach dem durch den [509] dreißigjährigen Krieg stark entvölkerten Württemberg und ließ sich 1685 zu Stuttgart als Bürger und Chirurgus häuslich nieder, starb aber schon 1707. Mit ihm beginnt eine nur zweimal für kürzere Zeit unterbrochene, bis 1876 sich fortsetzende Reihe von R. ärztlichen Standes in Stuttgart. Sein Sohn war der erste Victor Heinrich, geb. 1697, † 1755. Mit dem Lehrbrief über die Barbier- und Wundarzneikunst in der Tasche, zog der 20jährige nach Norddeutschland, Schweden und Holland, machte auf einem Grönlandfahrer als Schiffsarzt eine viermonatige Seereise bis zur Davisstraße und begab sich darauf mit der Ausbeute dieser Reise nach Paris zu noch dreijährigem Studium der Heilkunde. Als Doctor der medicinischen Akademie von Rheims zurückgekehrt, wurde Victor Heinrich schon nach einem Jahr, 1725, zum herzoglichen Hofmedicus, später zum Stadt- und Amtsphysicus in Stuttgart, daneben zum Klosterphysicus in Denkendorf, erstem Landphysicus, Mitglied der Sanitäts-Deputation und herzoglichen Lithotomus ernannt. Sein „Unterricht für die Hebammen“ war im ganzen Herzogthum verbreitet. Er scheint ein sehr ernster Mann gewesen zu sein, den seine Kinder nie haben lachen oder weinen, aber auch nie haben müßig gehen sehen. In der A. D. B. I, S. 693, vergl. II, S. 797, wurde er bereits erwähnt als der Stiefvater des nachmaligen Geheimen Raths Autenrieth. Aus der ersten Ehe Victor Heinrich’s stammte sein nachmaliger Amtsnachfolger Ludwig Heinrich R., geb. 1729, † 1787, zuletzt, von 1785 an auch Professor der Geburtshilfe an der hohen Karlsschule, in dem damaligen Stuttgart als „der Doctor Riecke“ allgemein bekannt, eine heftige, derbe Natur von überraschender Aufrichtigkeit. Dieser Ludwig Heinrich hinterließ zwei Söhne, der jüngere Johann Victor Ludwig, geb. 1771, † 1850, nahm 1795, acht Jahre nach des Vaters Tode, den ärztlichen Beruf der Familie in Stuttgart wieder auf, übte länger als fünfzig Jahre dort die Praxis, von 1807 an in ähnlicher Stellung wie der Vater und Großvater, seit 1842 mit dem Titel eines Medicinalraths; der erstgeborene Sohn Ludwig Heinrich’s aber war der im Eingang unseres Artikels genannte Victor Heinrich, wie wir gesehen haben, der zweite dieses Namens.

Derselbe hatte sich dem geistlichen Stande gewidmet und dafür in dem Gymnasium zu Stuttgart und dem evangelischen Stift zu Tübingen sich vorbereitet, hier namentlich unter der Leitung von Chr. Gottl. Storr. Compromotionalen waren in Stuttgart der Dichter Stäudlin und der nachmalige Minister Otto, in Tübingen der spätere Prälat Dapp und Schott, in der Folge Professor der Philosophie. Nach Beendigung der Studien gelangte an ihn, während eines Besuchs bei dem mütterlichen Oheim, damaligem herzoglichen Gesandten, späteren Geheimrath v. Bühler in Wien, 1782 der Ruf, zu Brünn in Mähren als Prediger der evangelischen Gemeinde einen Wirkungskreis sich erst zu schaffen, wofür durch das Toleranzedict Josef’s II. vom 13. October 1781 die Möglichkeit eben damals eröffnet worden war. Mit der Ernennung zum Senior der mährischen Gemeinde Augsburger Confession erweiterte sich 1789 das Feld seiner Thätigkeit. Welch einflußreiche Stellung in Oesterreich der junge evangelische Geistliche aus Schwaben mit der Zeit sich zu erringen verstanden hat, geht unter anderem aus einer an verschiedenen Orten, so auch in den Preußischen Jahrbüchern in den siebenziger Jahren veröffentlichen, von dem ältesten Sohn zuerst bei der Säcularfeier des väterlichen Geburtstages im J. 1859 mitgetheilten „Anekdote aus der österreichischen Geschichte vom Jahre 1800“ hervor. Darnach soll es vorzugsweise den aufopfernden Bemühungen Riecke’s und der richtigen Benützung seiner bis in die Hofburg nach Wien hineinreichenden Verbindungen zu danken gewesen sein, daß die bereits gefällten Todesurtheile an 6 der Meuterei beschuldigten Hannaken, die aber eine so harte Strafe nicht verdient hatten, unvollzogen geblieben sind. Als Victor Heinrich R. nach 20jährigem Wirken zu [510] Brünn 1803 in sein Geburtsland zurückkehrte, errichtete ihm die dankbare Gemeinde zu Brünn in ihrem Bethause ein Denkmal mit der Inschrift: „Uns war er Lehrer und Freund!“ Und noch 27 Jahre später wurde ihm dort auch eine Totenfeier veranstaltet. Ja noch heute ist sein Andenken nicht erloschen. Die Rückkehr in die alte Heimath, in das mittlerweile auf das doppelte seines früheren Umfangs angewachsene, zum Kurfürstenthum gewordene Württemberg, erfolgte auf den Ruf des evangelischen Consistoriums, in dessen Verband der seiner Zeit dem evangelischen Stifte angehörige Magister immer noch geblieben war. Die Stelle, welche ihn erwartete, war die eines Waisenhauspfarrers und Inspectors des deutschen Schulwesens in Stuttgart. Das nach dem Vorgange der Francke’schen Stiftung in Halle im J. 1710 durch Herzog Eduard Ludwig gegründete Stuttgarter Waisenhaus befand sich damals in einem Zustande großen Zerfalls. Was R. zur Rettung dieser hundertjährigen Anstalt gethan hat, wie durch ihn deren innere Einrichtungen durchaus reformirt, reichlichere finanzielle Zuflüsse ihr wieder eröffnet worden sind, wie ihm ferner die Hebung des städtischen Volksschulwesens im Pestalozzi’schen Geiste gelang und er in Verbindung mit dem Waisenhaus das erste Lehrerseminar gründete: das alles kann hier nur angedeutet werden. Als freilich im J. 1811 vier Corporale ins Waisenhaus commandirt wurden, um die Aufsicht über die Kinder in den Freistunden zu übernehmen, als ein Flügel des Waisenhauses zu einer Pflanzschule für das Theater und Orchester eingerichtet werden mußte, da erbat sich R. die Versetzung auf die gerade erledigte Pfarrstelle in Lustnau bei Tübingen. Und auch bei dieser ländlichen Gemeinde äußerte sich noch in einem 18jährigen Wirken die rastlose Thätigkeit des nicht zu ermüdenden Mannes, der in der Kirche die Formen des Cultes zu heben und zu beleben wußte, auf Schullehrerconferenzen die Lehrer anzuregen verstand und durch Gründung einer Industrieanstalt in Lustnau, einer Taubstummenanstalt in Tübingen, durch Vorbereitungen für Armenerziehungsanstalten und durch gemeinnützige Bestrebungen auch auf dem vorher ihm fremd gebliebenen landwirthschaftlichen Gebiete für einen weiten Kreis ein nachahmungswerthes Beispiel gab. Mitten aus einem solchen regsamen Leben wurde er am 14. Januar 1830 nach kurzer Krankheit von dieser Erde abgerufen. Mit Viktor Heinrich R. schied ein Mann von klarem Verstande, tiefem Gemüth und dem edelsten Willen, ein Mann, der unter den großen Eindrücken der Zeit, in welcher er leben durfte, des Zeitalters eines Friedrich’s des Großen und Josef’s II., eines Lessing und Kant, eines Schiller und Goethe, der Zeit, in welcher der Jesuitenorden durch Clemens XIV. aufgehoben, die Freiheit Nordamerikas erkämpft wurde und die französische Revolution einer neuen Weltanschauung die Bahn brach, zum wahren Volkslehrer und aufrichtigen Menschenfreund herangereift war, ein Feuergeist voll Achtung vor der Würde des Menschen und mit der wärmsten Theilnahme an allem Menschlichen. Von seiner Gattin Sophie Eleonore Elhard aus Leutschau, im Norden Ungarns, hatte R. 6 Kinder, welche sämmtlich ein hohes Alter erreicht haben. Die beiden Töchter verheiratheten sich nach Ungarn. Die vier Söhne waren: 1. Leopold Sokrates R., geb. zu Brünn am 10. October 1790, † zu Stuttgart am 26. April 1876; – 1811–13 Militärarzt, 1819 praktischer Arzt in Stuttgart, 1820–48 Professor der Chirurgie und Geburtshilfe zu Tübingen, 1848 Obermedicinalrath und Ehrenmitglied des Medicinalcollegiums in Stuttgart; 2. Friedrich Josef Pythagoras R., geb. zu Brünn am 1. Juni 1794, † zu Stuttgart am 13. April 1876; – 1818 Repetent, 1822 Privatdocent der Mathematik in Tübingen, 1823 Professor der Mathematik und Physik in Hohenheim, 1850 zugleich außerordentliches Mitglied des Studienraths, 1852 mit dem Titel als Oberstudienrath, 1864 in den Ruhestand getreten, Ehrenmitglied des Studienraths (der Ministerialabtheilung für das Gelehrten- und [511] Realschulwesen); 3. Gustav Adolf Cornaro, geb. zu Altstuben in Ungarn am 19. Mai 1798, † zu Eßlingen am 8. Januar 1883; – 1821 Repetent, 1824 Diakonus in Bietigheim, 1828 Pfarrer in Gutenberg, 1832 Oberinspector des Waisenhauses in Weingarten, 1838 Rector des Schullehrerseminars in Eßlingen, 1849 und 1850 Mitglied der 3 verfassungsberathenden Landesversammlungen als Abgeordneter für den Oberamtsbezirk Eßlingen, 1851 Pfarrer in Loffenau, 1861 Stadtpfarrer in Neuffen, 1871 in den Ruhestand getreten; – 4. Emil Amand Leberecht R., geb. zu Stuttgart am 15. März 1810, † das. am 30. October 1888; – von 1848–82 Oekonomieverwalter am Stuttgarter Waisenhaus und daneben Mitglied der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins.

In der Namengebung bei seinen Kindern zeigt sich noch einmal die originelle Persönlichkeit des Vaters: Leopold und Sokrates gehörten dessen freimaurerischem Ideenkreise an, „Pythagoras“ hatte Weishaupt seine Rechtfertigungsschrift für die Bestrebungen des von ihm gegründeten Illuminatenordens getauft 1790, Friedrich und Josef war die Huldigung gegen die beiden Regentenideale einer kaum vergangenen Periode, Gustav Adolf eine Kundgebung des deutschen protestantischen Bewußtseins, Cornaro endlich der Dank gegen den Makrobiotiker, mit dessen Studium Victor Heinrich R. um jene Zeit sich befaßt hatte.

Der Mediciner Leopold R. war mehr Theoretiker als Praktiker, aber auch gedruckt hat er kaum etwas nennenwerthes hinterlassen; was zu bedauern ist, da seine Bildung sehr weite Gebiete des Wissens umfaßt hat. Friedrich R. war von 1834 bis 1868 Herausgeber des Hohenheimer Wochenblatts (genauer: Wochenblatt für Land- und Hauswirthschaft, Gewerbe und Handel, seit 1849: Wochenblatt für Land- und Forstwirthschaft). Zweimal erschien unter seiner Redaction die Beschreibung der Lehranstalt für Land- und Forstwirthschaft Hohenheim, 1842 und 1863. Von forstmathematischen Schriften sind zu nennen 3 Programme: über die Berechnung des Geldwerths der Waldungen 1829, die Lehre von den Kegelschnitten 1841, über die Berechnung des körperlichen Inhalts unbeschlagener Baumstämme 1849. Allgemeineren Inhalts sind die „mathematischen Unterhaltungen“ 1867, 1868 und 1873, ferner das Programm über die Rechnung mit Richtzahlen oder die geometrische Behandlung imaginärer Größen 1856. Für die Lehranstalt Hohenheim war der Eintritt Riecke’s in ihren Lehrkörper und sein langes Wirken bei ihr von besonderer Bedeutung, sofern er gegenüber den erst sich entwickelnden Specialfächern vorzüglich das humanistische Element vertrat und dadurch der neugeschaffenen Bildungsanstalt von vornherein auch ihren akademischen Charakter zu sichern gewußt hat. Gustav R. hat eine „Erziehungslehre“ geschrieben, die 1874 in vierter Auflage erschienen ist, außerdem 1876 ein „Buch für Mütter“, die wichtigsten Fragen aus der frühesten Kindererziehung behandelnd; als Lesebuch für die männliche Jugend „Christof Kolumbus“ 1872, und noch manche kleinere Schrift. Er war ein Erzieher durch und durch, ganz dazu angethan, auch Lehrer heranzubilden. Selbst seine Theilnahme an der politischen Thätigkeit ist hauptsächlich von dem Gesichtspunkt der Erziehung des Volkes aus zu würdigen und zu verstehen gewesen. Emil R. endlich wurde nicht bloß im amtlichen Beruf, sondern auch in seiner sonstigen Thätigkeit der Erbe der philanthrophischen Bestrebungen des Vaters, wie seine Schriften: „Ueber Strafanstalten für jugendliche Verbrecher“ 1841, „Die Waisenhäuser; entsprechen sie den Anforderungen der Zeit?“ 1856, das Dienstbotenbüchlein: „Wie dienst Du?“ 1888 in dritter Auflage erschienen, vor allem die „Blätter für das Armenwesen“, bei deren Redaction er 38 Jahre lang betheiligt war, zeigen. Noch höher aber möchten wir stellen, daß er sich sein ganzes langes Leben hindurch als ein wahrer Menschenfreund nach allen Seiten hin bewährt [512] hat, geleitet, beseelt und beglückt von einem kindlich gläubigen Sinn, ein ächter Christ, ohne Falsch.

Nennen wir zum Schlusse noch die beiden Neffen Victor Heinrich Riecke’s, die Söhne seines oben erwähnten jüngeren Bruders Joh. Victor Ludwig’s, nämlich 1. Christian Heinrich R., geb. zu Stuttgart am 2. Juli 1802, † daselbst am 15. November 1865, 1827 Rechtsanwalt in Stuttgart, 1836 Universitätsamtmann in Tübingen, 1842 Ehrendoctor der juristischen Facultät, im gleichen Jahre Hofdomänen- und Justizrath in Stuttgart, 1864 Hofkammerdirector; Herausgeber von 3 Bänden der württembergischen Gerichtsgesetze (Band IV bis VI der Reyscher’schen Gesetzessammlung – s. bei Reyscher) und des württembergischen Landrechts vom 1. Juni 1610, Stuttgart 1842; und 2. Victor Adolf R., geb. zu Stuttgart am 7. Juli 1805, † daselbst am 1. December 1857, 1828 praktischer Arzt in Stuttgart, er machte sich in weiteren Kreisen zuerst bekannt durch die Uebersetzung des Buches „Ueber den Menschen und die Entwickelung seiner Fähigkeiten“ von A. Quetelet, Stuttgart 1838, wurde 1840 ordentliches Mitglied des statistisch-topographischen Bureaus, an dessen Veröffentlichungen den „Württembergischen Jahrbüchern“, den Oberamtsbeschreibungen und der Landesbeschreibung von 1841, er sich vielfach betheiligt hat, trat im gleichen Jahre zunächst als Hilfsarbeiter im Kgl. Medicinalcollegium ein und erreichte in demselben schließlich 1853 die Stellung eines Obermedicinalraths, nachdem er 1850 auch zum Hofarzt ernannt worden war. Sein Buch: „Das Medicinalwesen des Königreichs Württemberg, unter systematischer Darstellung der dasselbe betreffenden Gesetze“ u. s. w., Stuttgart 1856, erfreute sich großer Anerkennung.

Vierzig Urkunden zur Geschichte der Familie Riecke in Württemberg 1679 bis 1787, Stuttgart 1859. – Nekrologe des Victor Heinrich Riecke: Neuer Nekrolog der Deutschen, Bd. VIII, S. 54, Hesperus Nr. 253 bis 255 u. a., ferner Denkmahl für V. H. R. von einigen Verehrern und Freunden des Seligen aus der Brünner Gemeinde A. C., Wien 1831. – Die Brüder Leopold und Friedrich Riecke, Nekrolog in der Schwäbischen Kronik, 1876, Nr. 115, G. A. Riecke, Nekrolog in der Schwäbischen Kronik von 1883, Nr. 149, E. Riecke, Nekrolog in der Schwäbischen Kronik vom 18. Januar 1889.