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Artikel „Richel, Bartholomäus“ von Felix Stieve in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 805–806, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Richel,_Bartholom%C3%A4us&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 21:24 Uhr UTC)
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Richel *): Bartholomäus R., geb. 1580, † am 27. Februar 1649 zu München. Ueber seine Herkunft ist nichts bekannt. 1594 begann er in Ingolstadt zu studieren. Daß er derselbe ist wie der Magister B. R., welcher als Professor ordinarius der Rhetorik an dem bischöflichen Collegium zu Eichstädt 1602 zu Ingolstadt ein „Epithalamium“ für den Syndikus von Kaisersberg, Dr. jur. Johann Lintner und dessen Braut Maria Benz veröffentlichte, dürfte der „Bayer. literär. und merkantil. Anzeiger“ 1828 Nr. 20 mit Unrecht annehmen, denn abgesehen von dem jugendlichen Alter, worin unser R. damals noch stand, heißt dieser stets nur Licentiat der Rechte, und Mederer, Annales Ingolstadt. II, 135 nennt ihn Salmerstettensis, während jener Professor sich als aus Neufra in Schwaben gebürtig bezeichnet. Vielleicht war der Professor der Vater unseres R.; dessen Bruder Dr. jur. Christoph R. ist 1630 Kanonikus zu Eichstädt. Ein Ort Salmerstetten ist übrigens nicht aufzufinden. Ein R. erscheint 1603 als Secretär des Kurfürsten von Köln. Für die Annahme, daß dieser der unsrige sei, könnte der Umstand sprechen, daß Kaiser Rudolf II. am 27. Juli 1610, wo der Kurfürst in Prag weilte, dem R. „einen Wappenbrief mit Krone und Lehenartikel“ verlieh. Am 4. Mai 1621 wurde R. als bairischer Hofrath in München vereidigt und am 4. Januar 1622 endgültig mit 900 Gulden Gehalt angestellt. Am 18. Juni 1621 wurde er auch Mitglied des geistlichen Rathes. Schon am 1. Juli 1622 wurde er mit 100 Gulden Zulage Hofvicekanzler. 1623 (wahrscheinlich im März) wurde ihm an Stelle des kränklichen und bejahrten Oberstkanzlers Joachim von Donnersberg die Leitung und Beaufsichtigung der Geheimrathskanzlei übertragen und erhielt er in dieser Eigenschaft auch Zutritt zum geheimen Rath. Vom 1. Januar 1624 an erhielt er, bis eine Pflegschaft frei würde, jährlich 300 Gulden Zulage, die wegfielen, als ihm Ende Juni 1625 die Pflege Rosenheim verliehen war. Am 13. August 1625 ernannte Kurfürst Maximilian ihn und den Dr. jur. Hofrath Johann Peringer „in ansehung irer bis dato zu J. chfl. D. gnedigsten satisfaction und gefallen gelaisten underthenigsten diensten, dan auch irer beiwohnenden gueten qualitäten halber zu Dero wirklichen geheimen räthen“. Am 1. Januar 1631 wurde seine Besoldung um das „Liefergeld für zwei Pferde“ mit 192 Gulden gebessert. Am 20. Juni 1634 bewilligte der Kurfürst ihm, daß nach seinem Tode einer seiner Söhne die Pflege Rosenheim erhalten oder wenn derselbe noch nicht vogtbar oder sonst noch nicht tauglich sei, von den Vormündern ein Verwalter bestellt werden solle. Am 25. Juli 1640 wurde er zum Geheimratskanzler ernannt. Inzwischen hatte der Kaiser am 2. September 1630 ihn und seinen Bruder Christoph in den Reichsadel erhoben mit Wappenbesserung und Verleihung des [806] kleinen Palatinats und anderer Rechte. Am 27. Juni 1645 wurde das Palatinat auch auf Richel’s Söhne ausgedehnt. Am 31. März 1639 unterzeichnete sich R. als „von und zu Neidlingen“ oder „Nändlingen“ (wol Neidling oder Neundling bei Viechtach)[1]. Wann er dies Gut erwarb, ist nicht überliefert. Im selben Jahre belehnte ihn der Bischof von Bamberg zum Lohn für geleistete Dienste mit dem Schlosse Burgfried. Am 27. August 1640 verlieh ihm der Kurfürst die Niedergerichtsbarkeit auf all seinen Gütern. Im Juni 1641 kaufte er von Nestor Pallavicino, Marchese zu Varon und dessen Gemahlin Marie Elisabeth von Törring die Hofmark Winhering und den Sitz Frauenbühl für 21 815 Gulden, weshalb er von den Geldern, die er der k. Hofkammer geliehen hatte, 6000 Gulden zurückforderte. Am 2. Juni 1643 wurden ihm Winhering mit Frauenbühl und Burgfried für 2700 Reichsthaler vom bamberger Domcapitel als Eigenthum überlassen. Am 17. Februar 1644 vereinigte der Kurfürst Burgfried und Frauenbühl mit Winhering zu einer Hofmark und überließ R. das bis dahin dem Landesfürsten zu leistende Scharwerk der Unterthanen nebst kirchlichen Rechten. Am 23. November 1646 erscheint R. auch als Besitzer von Menzing. Seit dem 16. März 1621 war er mit Regina Rehlinger, Tochter des Johann Christof Rehlinger von Horgau und der Sabina Welser aus Augsburg vermählt. Sein Sohn Maximilian, der Freiherr wurde, brachte das Vermögen durch. Der Erwerb desselben zeugt ebenso von Richel’s wirthschaftlichem Sinne wie seine rasche Beförderung und die vielfachen Gnaden des Kurfürsten von seiner politischen Befähigung. Von Zeitgenossen hören wir, daß er in den vierziger Jahren das besondere Vertrauen des Kurfürsten genoß. Er war auch ein besonderer Freund des Jakob Balde, welcher ihm unter dem Namen Bartholus Licherius das vierte Buch seiner „Silvae“ widmete. Dort preist er ihn wegen seines Eifers für das öffentliche Wohl und wegen seiner Kenntniß der Reichsangelegenheiten. In den Erläuterungen zu seinem „Somnium“ (Freyberg, Sammlung histor. Schriften IV, 203) rühmt er ihn, den Vorsitzenden des Geheimraths und den Vertrauen des Kurfürsten wegen seiner rastlosen Thätigkeit und seines klugen Urtheils und bemerkt, daß R. ihm für die Abfassung seiner „Expeditio Donawerdana“ den Stoff und die Winke des Kurfürsten übermittelt und ihm auch die sachlichen Anhaltspunkte für sein oscisches Drama über den Ulmer Waffenstillstand von 1647 zugestellt habe. Im übrigen ist von R. nur noch überliefert, daß er am 28. October 1624 zum Präfecten der „Kurfürstl. Hof- und Erzbruderschaft aller Christgläubigen im Fegefeuer“ erwählt wurde. In den politischen Angelegenheiten war er zu München und als Gesandter hervorragend thätig. Was von seiner schriftstellerischen Thätigkeit berichtet wird, beruht auf Verwechslung.

Archivalien, handschriftl. Aufzeichnungen A. F. Oefele’s. – Fr. Töpfer, Geschichte der Schlösser und Hofmarken Winhering u. s. w. im oberbairischen Archiv IX, 160 fg. und Gritzner, Bayr. Adels-Repertorium 22.

[805] *) Zu S. 428.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 806. Z. 3 v. o.: Nach Ausweis der im Stuttgarter Archiv vorhandenen Kaiserlichen Belehnungsbriefe ist es vielmehr Mark Neidlingen Oberamt Kirchheim in Württemberg. [Bd. 45, S. 670]