ADB:Reinboth, Friedrich Adolph

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Artikel „Reinboth, Friedrich Adolph“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 6–7, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reinboth,_Friedrich_Adolph&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 16:37 Uhr UTC)
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Reinboth: Friedrich Adolph R., geboren in der Stadt Schleswig, Sohn des Hofpredigers Heinrich R. und Enkel des Generalsuperintendenten Johann R. (s. u.). Die Mutter gehörte dem angesehenen Geschlecht der Holmer an, Tochter des gottorpischen Hofraths F. A. Holmer. Nachdem R. seine Studien der Rechte vollendet, ließ er sich in seiner Vaterstadt nieder und lebte hier, da es ihm nicht gelang, ein herzogliches Amt, wie er es wünschte, zu erlangen, zunächst ohne Amt wissenschaftlichen, namentlich historischen Studien. Insbesondere interessirte ihn das speciell vaterländische Recht und vaterländische Geschichte, wozu er reiche Sammlungen zusammenbrachte. Er ward der Mittelpunkt mehrerer mit der vaterländischen Geschichte Beschäftigten, ihm verwandter und befreundeter Männer und hatte den Plan der Stiftung einer Gesellschaft zur Förderung der Geschichte der Herzogthümer und der Herausgabe einer Sammlung dazu gehörender Schriften, in Verbindung mit J. Noodt und Friccius. Es kam indeß nicht zur Ausführung und v. Westphalen kam ihm durch die Herausgabe der Monumenta inedita voraus. R. unterstützte darauf dieses Unternehmen. Er übergab v. Westphalen seine Vorarbeiten, in Band III ist auch von R. gedruckt Epistola ad Hojerum de interpretis latini germanismis et erroribus und Westphalen erwähnt in der Vorrede dankend seiner Beihülfe. Erst 1739 war R. vom König Christian VI. zum Director des Waisenhauses in der Stadt Schleswig und zugleich zum königlichen Justizrath ernannt, wobei der König ihn als besonders geeignet bezeichnet, „weil er ein gewissenhafter Gelehrter und ein reicher Mann, der auch sonst keine Bedienung hat und von seinen eigenen Mitteln lebt“ (Sach 219). Er hat dieses Amt mit Treue verwaltet, und die Anstalt kam unter seiner Führung zu neuem Aufschwung. Im Uebrigen ließ ihm dieses Amt noch Muße genug, seine wissenschaftlichen Studien fortzusetzen. Später wurde ihm der Charakter Etatsrath beigelegt. Gedruckt ist von ihm nur wenig: „Plantus Germaniae super immaturo obitu Leopoldi Caroli VI. Caesarii filii uniti“. Kiel 1717. (Gelahrte Fama Bd. LXVIII.) „Erklärung des im Nordstrander Landrecht vorkommenden Wortes Quabeltrank“ in Dreyers Samml. vermischter Aufsätze 1754. – Die Universitätsbibliothek in Kiel besitzt eine Reihe Manuscripte aus seinem Nachlaß, z. B. „Ueber die haraldinischen Gesetze“ (Falk, Handb. I, 369). „Excerpta in jura patria et extranea. De aetate juris Slesvicensis.“ Seine Ansicht, daß dasselbe nicht von Sven Grathe, ist nachher von Forchhammer und Rosenvinge bestätigt. Eine große Sammlung von Briefen von ihm und an ihn. Auch eine deutsche Uebersetzung von Cypraei annales episc. Slesv.Dreyer, notitiae libr. mscr. historiae Cimbrici 1758, Cap. V erwähnt seiner handschriftlichen Arbeiten für die schleswig’sche Kirchengeschichte. R. starb am 10. October 1749. Noodt in den Annalen sagt: „Ein Mann von alter teutscher Redlichkeit und großer Wissenschaft in der Historie des Vaterlandes.“ In seinem Testament verfügte er, daß nach seinem Tode seine Bibliothek öffentlich verkauft werden solle, das daraus zu lösende Geld auf Zinsen versetzet und solche Zinsen eines der hiesigen Prediger-Wittwen-Söhne zum Studiren employiret werden sollten. Das Capital betrug 700 r. Cour. Administrator dieses Stipendiums ist das älteste Familienglied.

Auszüge aus Reinboth’s Briefwechsel v. H. Ratjen. – Archiv f. schlesw.-holst. Gesch. Bd. V, 580 u. 584. – H. Ratjen, Dreyer u. v. Westphalen, [7] Kiel 1861, S. 12 ff.; dessen Handschr. d. Kieler Univ.-Bibl., Kiel 1847, III, 538. – Moller, Cimbr. litt. I, 539. – Slesv. Prov. Esterretn. IV, 250.