ADB:Ratbod (Erzbischof von Trier)

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Artikel „Ratpod, Erzbischof von Trier“ von Karl Uhlirz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 366–369, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ratbod_(Erzbischof_von_Trier)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 03:15 Uhr UTC)
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Ratpod: Erzbischof von Trier, (8. April 883 bis 30. März 915). Einem vornehmen alemannischen Geschlecht entstammt, wurde R. zuerst Abt des Trierschen Klosters Mettlach, und nach Erzbischof Bertulf’s von Trier Tod von Kaiser Karl III. zu dessen Nachfolger ernannt. Er übernahm die hohe Würde in schlimmer Zeit. Die Normannen hatten verheerend im lothringischen Lande gehaust, Erzbischof Bertulf war von ihnen geschlagen, die Stadt Trier am 5. April 882 geplündert und zerstört worden, Kirchen und Klöster waren in Trümmer gesunken, in Scheunen und Bauernhöfen wurde die Messe gelesen, der Landmann hatte in der schweren Kriegsnoth sein Ackerfeld verlassen, Hungersnoth und unerschwingliche Preise der Lebensmittel lasteten mit hartem Druck auf dem unglücklichen Lande. Nicht minder gefährlich als die Normannen erschien [367] der Geistlichkeit ein raubsüchtiger, ränkevoller Adel, der in den Schlachten gegen die fremden Eindringlinge, in den steten Kämpfen der ost- und westfränkischen Könige um den Besitz Lothringens große Macht erworben hatte, die er in roh gewaltthätiger Weise handhabte. Ratpod’s nächste Vorgänger hatten nicht die volle Eignung zu ihrem Amte besessen, Thietgaud wird uns als ein einfältiger, in kirchlichen Dingen recht unerfahrener Mann geschildert, Bertulf, ein Neffe des Karl dem Einfältigen nahe verbundenen Bischofs Adventius von Metz, neigte sich mehr dem westfränkischen Hofe zu. Der Schwabe R., der auch in der Fremde die Beziehungen zur Heimath nicht löste – im October 885 besuchte er das Kloster St. Gallen und wurde in die Verbrüderung aufgenommen – wahrte aufs bestimmteste den Zusammenhang mit der ostfränkischen Kirche. Nach Karl’s III. Absetzung erkannten die lothringischen Bischöfe Arnulf als Herrscher an, wir treffen R. auf einer im Juni 888 zu Mainz abgehaltenen Synode, auf der des neuen Herrschers nahes Verhältniß zur hohen Geistlichkeit des Reiches befestigt wurde. Gleich seinem Vorgänger bestätigte Arnulf dem Trierer Erzbischof den Besitz des Klosters Mettlach und fügte als werthvolle Gabe die Abtei des heil. Servatius in Mastricht hinzu.

Seit den siegreichen Kämpfen der Jahre 891 und 892 blieb Lothringen von dauernder Heimsuchung durch die gefürchteten Normannen verschont, R. konnte die ruhigere Zeit benützen, um in seinem Erzsprengel Ordnung zu schaffen. Im Mai 893 hielt er mit dem Bischofe Rodbert von Metz, einem Landsmanne, den er im Jahre seiner Erhebung geweiht hatte, im Kloster St. Arnulf in Metz eine Provinzialsynode ab, an der auch Dado von Verdun und Arnold von Toul Theil nahmen. Die Bischöfe gaben ihrer Freude über die Vertreibung der Normannen und der Hoffnung Ausdruck, mit Hilfe des Königs auch vor ihren anderen Feinden Schutz zu finden. Die Acten der Synode beleuchten den trostlosen Zustand der lothringischen Kirche, bezeugen aber auch den ernsten Willen Ratpod’s und seiner Suffragane, in einsichtiger Geschäftswaltung eine gedeihliche Entwicklung anzubahnen. Bald bot sich dem tüchtigen Manne Gelegenheit, seine Kraft auch außerhalb des engern Kreises seiner Amtsgeschäfte zum Nutzen des Reiches zu bethätigen. Er erschien auf der im Mai 895 zu Tribur abgehaltenen Reichssynode, auf der wahrscheinlich die für Lothringen so bedeutsame Erhebung Zwentibold’s zum Könige vereinbart worden ist. Arnulf dürfte den Erzbischof zum nächsten Berather und Führer seines jugendlichen Sohnes auserwählt haben, R. übernahm als oberster Kanzler oder Erzkanzler die Leitung der lothringischen Kanzlei, während Erzbischof Hermann von Köln mit der Würde eines Erzcaplans bedacht wurde. R. wußte seine Stellung neben dem mit ungestümer Hast jeglichem Antrieb folgenden König mit Würde und Geschick zu behaupten. Zwentibold gab ihm auf Befehl seines Vaters das Kloster Oeren in Trier zurück, und stattete einen Wald des Erzbisthums mit dem Forstrechte aus. Doch schon im J. 896 trat eine Trübung des guten Verhältnisses zwischen dem König und seinem Erzkanzler ein. Der letztere mochte lebhaftes Mißvergnügen darüber empfinden, daß Zwentibold Oeren nicht wie er doch urkundlich versichert hatte, dem Erzstifte, zurückstellte, sondern für sich behielt, er mußte es schmerzlich empfinden, daß des Königs Günstling, Graf Reginar vom Haspengaue sich mit Zustimmung Zwentibold’s der St. Servatius-Abtei zu Mastricht bemächtigte. R. scheint sich grollend vom lothringischen Hofe zurückgezogen zu haben, vom November 896 bis zum Anfang des Jahres 898 werden die Urkunden Zwentibold’s nicht an seiner Statt, sondern an Statt des Erzbischofs von Köln recognoscirt, doch dürfte er keineswegs in Unthätigkeit verharrt haben. Er wohnte der Versammlung zu Worms im Mai 897 bei, auf der Arnulf seinen Sohn mit den Grafen Stephan, Gerard und Matfrid, denen dieser in siegreicher Fehde ihren Besitz, [368] darunter eben jenes Kloster Oeren und St. Maximin, entrissen hatte, und auch wohl mit R. aussöhnte. Anfangs des Jahres 898 erfolgte Reginar’s jäher Sturz, R. übernahm wieder die Vorstandschaft der Kanzlei und erhielt im Mai in feierlicher Form die streitige Abtei S. Servaes zurück. Dachte dagegen Zwentibold nicht daran, das Kloster Oeren herauszugeben, so erwies er sich in anderer Weise dem Erzbischofe günstig gesinnt. Er sicherte ihm und seinen Nachfolgern die freie Verfügung über den Besitz des Erzstifts und befreite es von jeglicher Leistung mit Ausnahme einer jährlichen Gabe von sechs Pferden; er gewährte den Klagen der in Trier wohnenden Leute des Erzbisthums über die schwer zu ertragenden Lasten, die ihnen die oftmalige Anwesenheit des Hofes verursachte, geneigtes Gehör und schloß die öffentliche Gerichtsbarkeit von den Besitzungen des Erzstifts aus. R. nahm im J. 899 an dem zweiten Zuge Zwentibold’s gegen den Grafen Reginar theil. Als auch diesmal Reginar’s Feste Durfos (Doveren?) sich als uneinnehmbar erwies, entfremdete der König, dessen Stellung bereits erschüttert war, sich in einem häßlichen Auftritte vollends seinen Erzkanzler. Er verlangte, daß die anwesenden Bischöfe den Bann gegen die trotzigen Empörer aussprechen sollten, und als sie sich weigerten, ihre kirchliche Strafgewalt in seinen Dienst zu stellen, da schlug er in seines Zornes schwankender Heftigkeit den Erzbischof mit einem Stocke. Einmüthig wandten sich nach Arnulf’s Tod die Lothringer dem echten Sohne desselben Ludwig IV. zu. R. behielt auch unter diesem die Erzkanzlerwürde und wurde mit reichen Begabungen bedacht. Die Nutzungsrechte in der Grafschaft Trier, wie Münze, Zoll, Medem u. a., die in vergangener Zeit zur Grafschaft gezogen worden waren, wurden nunmehr dem Erzbischofe zugewiesen, mehrfache Schenkungen erweiterten den Grundbesitz des Erzstifts. Dafür beschied sich R., um dem Könige die lothringischen Großen nicht zu entfremden, in andern Dingen; er duldete, daß Reginar die Abtei S. Servaes, welche dieser nach Zwentibold’s Tod wieder an sich gebracht hatte, behielt und daß Oeren auf die Konradiner, denen die herzogliche Gewalt im obern Lothringen zugefallen war, überging. Als die Lothringer vielleicht noch vor Ludwig’s des Kindes Tod zu Karl dem Einfältigen abfielen und dieser, nachdem Konrad’s I. Anstrengungen wieder in den Besitz Lothringens zu gelangen, keinen Erfolg gehabt hatten, seine Herrschaft befestigte, scheint R. sich mit den neuen Verhältnissen wenig befreundet zu haben. Er gab die Leitung der Kanzlei auf, nur aus höflicher Rücksicht dürfte man den einflußreichen Prälaten mit dem Titel eines Erzkanzlers und Erzcaplans geehrt haben, während die Urkunden auch für Lothringen von der westfränkischen Reichskanzlei ausgefertigt wurden, doch sorgte er dafür, daß Karl dem Clerus und Volk von Trier die freie Wahl des Erzbischofs zuerkannte (913. 13. August).

Auch in der Zeit, in der die politische Seite seiner hohen Stellung ihn vornehmlich in Anspruch nahm, vernachlässigte R. keineswegs die besonderen Angelegenheiten seiner Erzdiöcese. Die Acten der Synoden, auf denen er erschien, belehren uns über den gänzlichen Verfall der geistlichen Ordnung, über die Unsicherheit in der Behandlung kirchlicher Rechtsfälle. R. war bemüht, seinem Clerus nach beiden Richtungen gute Hilfsmittel an die Hand zu geben. Er veranlaßte den aus Prüm vertriebenen Abt Regino, dem er in dem Martinskloster zu Trier sichere Zuflucht gewährte, zur Abfassung eines Buches über den Kirchengesang und einer Sammlung kirchenrechtlicher Entscheidungen. Noch sind uns, freilich kärgliche, Reste eines Briefwechsels mit seinen Suffraganen erhalten. Wir haben verfolgt, wie seine nahen Beziehungen zu den Königen dem Erzstifte zu Gute kamen, auch das Domcapitel erhielt durch seine Vermittlung Grundbesitz und Bestätigung seiner Vorrechte. Mit Umsicht war er bestrebt, die während der Normanneneinfälle verfallenen Klöster in guten Stand zu bringen, [369] eben zu diesem Zwecke übergab er dem Regino das Martinskloster, durch eine bedeutende Schenkung erwies er dem Stifte S. Paulin seine Gunst. Auch auf das offene Land erstreckte sich sein fürsorgliches Walten, wir erfahren einmal von einem Gebäude zu Butzweiler, das auf seinen Befehl erbaut worden war. Keine schmeichlerische Lebensbeschreibung Ratpod’s ist uns überliefert, aus zerstreuten Erwähnungen müssen wir die einzelnen Züge zusammenlesen, erfreulich ist es, daß wir das Bild eines mit Umsicht und Eifer wirkenden Mannes gewinnen, der im Mosellande an der Grenze des Reiches mit Geschick und gutem Erfolg die lebhafte Tüchtigkeit des schwäbischen Stammes zur Geltung gebracht hat.

Dümmler, Gesch. des ostfränk. Reichs, 2. Bd. – Wittich, K., Die Entstehung des Herzogthums Lothringen, Göttingen 1862. – (Hontheim) Historia Trevirensis 1, 222 f. – Mittelrheinisches Urkundenbuch, hrsgg. von H. Beyer, 1. Bd. – Goerz, Mittelrheinische Regesten, 1. Bd. – Mühlbacher, Reg. Kar. – A. Schoop, Verfassungsgesch. der Stadt Trier in Westdeutsche Zeitschrift, 1. Ergänzungsheft. – Ueber die lothringische Kanzlei Sickel in Sitzungsber. der Wiener Akademie, phil.-hist. Klasse 93, 695 und Kaiserurk. in Abbild. Text zu Lief. 7 Taf. 26, 28.