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Artikel „Poppo, Abt v. Stablo“ von Wilhelm Wattenbach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 435, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Poppo_(Abt_von_Stablo)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:09 Uhr UTC)
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Poppo: P., Abt v. Stablo, geb. 978 im franz. Flandern, † 25. Jan. 1048 in Marchiennes. Sohn des Tizekin, eines angesehenen und tapferen Kriegsmannes, den er aber schon bald nach seiner Geburt verlor, widmete auch P. sich einem ritterlichen Leben und enthielt sich auch nicht der Frevelthaten, welche in der damaligen Kriegsweise üblich waren. Bald aber fühlte er sein Gewissen beschwert und pilgerte nach Jerusalem, wo er viele Gefahren und Drangsal auszustehen hatte; kaum heimgekehrt machte er eine neue Pilgerfahrt nach Rom. Er stand in hohem Ansehen bei dem Markgrafen Balduin IV. von Flandern, und Frumold, ein sehr vornehmer und mit P. eng befreundeter Herr, wollte ihm seine Tochter zur Ehe geben, aber P. fühlte sich übermächtig zum Mönchsleben hingezogen: er brach das Verlöbniß und wurde Mönch in St. Thierry bei Reims, wo er schon früher einen kranken Freund gepflegt hatte. Hier lernte ihn der Abt Richard von Verdun kennen und nahm ihn mit sich in sein Kloster; als er im J. 1008 zur Reform des entarteten Kloster St. Vaast bei Arras berufen wurde, übertrug er P. die weitere Durchführung der von ihm eingeführten Reform. Bald hatte dieser Gelegenheit, die Aufmerksamkeit Kaiser Heinrich’s II. auf sich zu ziehen, indem er bei einem Hoffeste unerschrocken gegen die Rohheit der damals üblichen Belustigungen auftrat; nicht lange nachher, 1020, verlieh Heinrich ihm die erledigten Abteien Stablo und Malmedy. Von da an sehen wir ihn in immer weiteren Kreisen thätig und einflußreich als Führer der reformatorischen Richtung des strengsten Mönchswesens; St. Maximin, Echternach, Weißenburg, St. Gallen, Hersfeld, Limburg u. a. Klöster wurden ihm zur Reform untergeben, und theils von ihm selbst, theils von seinen Schülern verwaltet. Auch des erbittertsten Widerstandes wußte er Herr zu werden, doch hat die strenge, mehr äußerliche, dem praktischen Leben und wissenschaftlichen Studien abgewandte lothringische Zucht im eigentlichen Deutschland sich nicht zu behaupten vermocht. In Lothringen war Poppo’s Einfluß sehr groß; nach Konrad’s II. Wahl wird ihm besonders das Verdienst zugeschrieben, die offene Auflehnung der Gegner Konrad’s verhindert zu haben, und 1033 wird er neben Bischof Bruno von Toul als Vermitteler des Friedensbündnisses mit Frankreich genannt. Daß auch Konrad II. ihm so gewogen war, verdankte er wesentlich seiner künstlerischen Begabung; Konrad übergab ihm den Bau seiner Stiftung Limburg, und in vielen der ihm untergebenen Klöster entstanden unter ihm Kirchenbauten, welche ihm einen hohen Platz in der Kunstgeschichte sichern. In Stablo selbst wurde die unter seiner Leitung erbaute Kirche in Gegenwart Heinrich’s III., der ihn sehr verehrte, am 5. Juni 1040 mit großem Gepränge eingeweiht. Ohne Zweifel war er ein Mann von bedeutender Geisteskraft und reinstem Streben, welcher mit Ernst und Nachdruck dem sittlichen Verderben unter seinen Zeitgenossen zu wehren und den Frieden aufrecht zu erhalten bestrebt war. Noch als 70jähriger Greis wurde er von Balduin V. beredet, mitten im Winter nach Arras zu kommen, um in St. Vaast einen neuen Abt einzusetzen; auch die Abtei Marchiennes übergab er ihm; hier aber erkrankte er und starb, tief betrauert, am 25. Januar 1048. Sein Leben beschrieb bald nach seinem Tode Onulf, ein Mönch im Kloster Blandigny bei Gent, auf den Wunsch des Abtes Everhelm von Hautmont, welcher das Werk überarbeitet und mit einer größeren Zahl von Wundergeschichten ausgeschmückt hat. Es ist eine unserer reichhaltigsten und lehrreichsten Heiligenlegenden.

Vita Popponis ed. Wattenbach, Mon. Germ. SS. XI. p. 291 ss.Ladewig, Poppo von Stablo und die Klosterreform unter den ersten Saliern. Berlin 1883. – Breßlau und Steindorff in den Jahrbüchern des Deutschen Reichs.