ADB:Philipp I. (Markgraf von Baden)

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Artikel „Philipp I. (Markgraf von Baden)“ von Albert Krieger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 757–759, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Philipp_I._(Markgraf_von_Baden)&oldid=- (Version vom 11. Oktober 2024, 20:45 Uhr UTC)
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Philipp I., Markgraf von Baden, der fünfte von den Söhnen Markgraf Christoph’s I., wurde am 6. November 1479 geboren. In seiner Jugend nahm er an den Feldzügen der Franzosen in Italien theil; beim Angriff der Venetianer auf Lesbos 1501 that er sich durch seine Tapferkeit rühmlich hervor. Nachdem er dann noch eine Reise nach Spanien gemacht hatte, kehrte er 1502 in die Heimath zurück. Im Januar des folgenden Jahres vermählte er sich mit der Tochter des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, Elisabeth, der Witwe des Landgrafen Wilhelm III. von Hessen. Dieselbe brachte ihm als Mitgift den badischen Antheil an Schloß und Stadt Kreuznach, sowie an allen andern Schlössern, Städten u. s. w. in der oberen und vorderen Grafschaft Spanheim, den einst Markgraf Karl I. von Baden nach seiner Niederlage bei Seckenheim 1463 an Kurfürst Friedrich den Siegreichen von der Pfalz hatte verpfänden müssen. Im Zusammenhange mit dieser Vermählung geschah es, daß Markgraf Christoph in einer besonderen Urkunde Philipp als vor allen seinen anderen Söhnen weltlichen Standes zum Regieren besonders geschickt und tauglich bezeichnete und ihm für den Fall seines eigenen Todes die alleinige Herrschaft in der Markgrafschaft Baden, dem badischen Antheil an den Grafschaften Spanheim und Eberstein und in der Herrschaft Altensteig zusicherte, während er seine übrigen Söhne durch die andern dem Haus Baden gehörigen Herrschaften und Güter zufrieden zu stellen gedachte. Während des Landshuter Erbfolgekriegs bekam Philipp I. vorübergehend die ganze Grafschaft Eberstein in seinen Besitz, die ihm Kaiser Maximilian, nachdem er den Grafen Bernhard III. von Eberstein als Lehensträger und Anhänger von Kurpfalz geächtet hatte, 1504 übertrug. Nach dem Friedensschluß gab er dieselbe wieder heraus. 1510 traf sein Vater Christoph eine neue Erbdisposition; P. erhielt durch dieselbe anstatt Spanheim, Eberstein und Altensteig die Markgrafschaft Hachberg, die Herrschaften Rötteln, Sausenberg und Badenweiler und die Stadt Schopfheim zugewiesen. Doch auch diese Anordnung blieb nicht bestehen. 1515 nahm Markgraf Christoph eine dritte und letzte Theilung der badischen Lande unter seine Söhne vor. P. erhielt dieses Mal außer der Markgrafschaft Baden hauptsächlich Altensteig, Beinheim, die Orte Neuenburg und Weingarten, die halbe Grafschaft Eberstein und die Herrschaften Lahr und Mahlberg. Noch im nämlichen Jahre trat er die Regierung in diesen Landen an, zunächst freilich als Statthalter seines erkrankten Vaters, der aber bei der raschen Abnahme seiner geistigen Kräfte niemals mehr im Stande war, die Zügel der Herrschaft selbst wieder in die Hand zu nehmen. Als nach dem Tode Maximilians I. die neue Kaiserwahl in den Vordergrund [758] trat und die beiden Bewerber um die deutsche Krone, die Könige von Frankreich und Spanien sich einen möglichst großen Anhang unter den deutschen Fürsten zu verschaffen suchten, da fanden sich auch bei Markgraf P. Agenten Franz’ I. von Frankreich ein. P. benutzte die Gelegenheit, um alte Forderungen aus der Zeit, da er noch im französischen Heere gedient hatte, bei dem Könige geltend zu machen, begnügte sich im übrigen aber damit, zu erklären, er werde die Wahl der Kurfürsten abwarten und erst dann sich entscheiden. Dagegen schloß er bald darauf mit den Commissarien Karls von Spanien, mit dem das Haus Baden durch seine luxemburgischen Besitzungen schon in näherer Beziehung stand und der einige Zeit vorher einem Bruder Philipps den Orden vom goldenen Vließ verliehen hatte, ein Schutz- und Trutzbündniß für die vorderösterreichischen Lande und erhielt dabei eine jährliche Pension von 3000 Gulden zugesichert. Im Anschluß daran wurde ihm kurze Zeit nachher die Feldhauptmannschaft in den vorderösterreichischen Landen übertragen. Fortan schloß sich Markgraf Philipp eng an das Haus Habsburg an, wie das schon sein Vater Christoph und sein Großvater Karl gethan hatten. Der Kaiser erwies sich erkenntlich. Als er 1521 von König Ludwig von Ungarn um Hilfe gegen die Türken angegangen wurde und selbst zu gleicher Zeit von Frankreich bedroht war, wandte er sich auch an Markgraf Philipp um Rath, was er unter diesen Umständen als römischer Kaiser zur Rettung der Christenheit thun könne. Auf den Reichstagen der folgenden Jahre erschien P. öfters als kaiserlicher Commissar. 1524–1527 versah er das Amt eines kaiserlichen Statthalters im Reichsregiment; er hatte sich zur Uebernahme desselben durch Erzherzog Ferdinand von Oesterreich bestimmen lassen. Schon im ersten Jahre seiner Amtsführung sah er sich auf die Bitten Ferdinands veranlaßt, auf seinen eigenen Gehalt zu verzichten, nur damit die ungeduldigsten der Reichsregiments- und Reichskammergerichtsräthe, die nicht länger auf die rückständige Bezahlung warten wollten, befriedigt werden konnten. Es war wohl eine Entschädigung für dieses oder ähnliche materielle Opfer, die P. in seiner Stellung gebracht hatte, wenn der Kaiser ihm verschiedene Lehen übertrug, unter denen die Grafschaft Russy im Luxemburgischen in erster Reihe zu nennen ist. Es war während seiner Amtszeit, da das Reichsregiment Veranlassung nahm, gegen die Einführung der Reformation in der Stadt Straßburg aufzutreten. P. selbst war persönlich nicht durchaus der neuen Lehre entgegen; er war von der Nothwendigkeit durchgreifender Reformen auf kirchlichem Gebiete überzeugt. Sein Standpunkt, den auch sein Kanzler Dr. Vehus vertrat, als er auf dem Wormser Reichstag von 1521 in einer Versammlung von Reichsfürsten den Versuch machte, durch gütliche Ueberredung Luther zur Nachgiebigkeit zu bewegen, war der des Reformkatholicismus. Vorübergehend hat er sich wohl auch zu ziemlich weitgehenden Concessionen an die neue Richtung verstanden. Im Reich hat er stets zwischen den protestantischen Ständen und ihren katholischen Gegnern zu vermitteln gesucht; besonders 1526, da er als einer der kaiserlichen Reichstagscommissare für ein freies General- oder Nationalconcil eintrat, wie auch 1529, da er auf dem Reichstag zu Speier zu verschiedenen Malen, wenn auch vergeblich, einen Ausgleich zwischen der katholischen Majorität und der evangelischen Minorität herbeizuführen sich bemühte. In seinem eigenen Lande bewies sich P. anfangs als Förderer gemäßigter kirchlicher Reformen. Schon nach den Reichtstagsbeschlüssen von Nürnberg (1522 und 1524) gestattete er in seinen Landen die Priesterehe. Zu Oekolampadius unterhielt er Beziehungen. Irenikus, der in Ettlingen als Pfarrer thätig war, stand bei ihm in hoher Gunst und begleitete ihn 1526 auf den Reichstag nach Speier. Er beschränkte die Messe in seinen Landen, ließ zu, daß in denselben reformatorische Schriften gedruckt wurden, und veranlaßte selbst 1529 in Durlach den Druck [759] eines Theiles der lutherischen Bibelübersetzung. Selbst der Bauernkrieg, der auch seine Gebiete heimsuchte, hatte keine nachtheiligen Folgen für die Ausbreitung der neuen Lehre. Erst gegen das Ende von Philipps Regierung erfuhr dieselbe bedeutende Beschränkungen. Der Einfluß König Ferdinands und des Bischofs Faber von Wien, nicht weniger auch die Sorge vor der Ungnade des Kaisers, der schon 1527 seine Unzufriedenheit über die Begünstigung der Reformation durch den Markgrafen geäußert und von seinem Bruder Ferdinand aus diesem Grunde die Entfernung desselben von der Statthalterschaft des Reichsregiments verlangt hatte, bewirkten einen Umschwung in der Gesinnung des Fürsten. Dazu kam, daß es ihm, der stets den Reichstagsbeschlüssen sich zu fügen gewohnt war, äußerst schwer fallen mußte, nach den der Reformation ungünstigen Beschlüssen von 1529 und 1530 seine bisherige Haltung zu bewahren, zumal da er selbst früher gewiß nie an einen förmlichen Uebertritt zu der neuen Lehre ernstlich gedacht hatte. Doch blieb während der ganzen Regierungszeit die Priesterehe in Philipps Landen gestattet. Aber die streng reformatorisch gesinnten Geistlichen zogen allmählich fort; und die evangelische Lehre mußte fürs erste wieder dem alten Glauben Platz machen. – 1531 und 1532 war P. schwäbischer Kreisoberst. Er starb am 17. September 1533 und wurde in der Stiftskirche in Baden begraben. Von sechs Kindern überlebte ihn allein seine älteste Tochter Jakobea, die 1507 geboren, seit 1522 die Gemahlin Herzog Wilhelms IV. von Baiern war; sie starb erst 1580. Durch ihre Vermählung war der Grund zu jener vor allem im 16. Jahrhundert folgenreichen Verbindung zwischen Baiern und Baden gelegt. Die Lande Philipps, zu denen das 1463 ebenfalls von Karl I. an Kurpfalz verpfändete, von P. wieder um 25 000 Gulden eingelöste Besigheim gekommen war, fielen, da durch das Hausgesetz Markgraf Christophs I. die weibliche Erbfolge ausgeschlossen war, an seine beiden Brüder Bernhard und Ernst. Der letztere, der bereits Hachberg, Rötteln, Sausenberg und Badenweiler besaß, erhielt durch die Theilung den unteren Theil der Markgrafschaft Baden mit Pforzheim, Durlach, Mühlburg u. s. w.; er wurde der Begründer der Durlacher Linie des Hauses Baden. Der ältere Bruder Bernhard III. bekam in der Hauptsache den oberen Theil der Markgrafschaft mit Baden, Rastatt, Ettlingen u. s. w., dazu Lahr und Mahlberg und anderes mehr. Von ihm stammte die baden-badische Linie ab.

Vierordt, Geschichte der evangelischen Kirche in dem Großherzogthum Baden, I, an verschiedenen Orten. – Archivalisches Material im Generallandesarchiv in Karlsruhe und im Bairischen Reichsarchiv in München, Abtheilung Baden A.