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Artikel „Peträus, Nicolaus“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 518, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Petraeus,_Nicolaus&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 04:37 Uhr UTC)
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Peträus: M. Nicolaus P., † 5. Januar 1641 als Superintendent des Fürstenthums, damals noch Bisthums Ratzeburg, hieß eigentlich Petersen, war 1569 in Husum geboren, schon als Knabe seit 1573 in Magdeburg, Walkenried (wo doch keine Schule war), Ilfeld und Braunschweig gewesen und besuchte dann Rostock, Helmstädt, Leipzig und Jena, wo er 1591 Magister wurde; ging auch nach Erfurt. Das scheint nicht völlig mit einem Zeugniß zu stimmen, welches ihm am 11. November 1597 die theologische Facultät zu Rostock ausstellte und worauf hin er am 6. December 1597 als Superintendent vom Domcapitel in Ratzeburg berufen wurde. Danach hatte er länger als 8 Jahre, also seit 1589 in Rostock gelebt; Wandel, Kenntnisse und das Studium der Form der Theologie „wie sie die Kirche als recht aufstellt“, werden ausnehmend gelobt und er für würdig erachtet, „den ausgezeichnetsten Platz in der Kirche einzunehmen“; er gehörte also der starren Orthodoxie der mecklenburgischen Kirche an. Ostern 1598 trat er sein Amt an, nachdem Lucas Bacmeister ihn ordinirt hatte; 1600 ernannte ihn die Rostocker Facultät zum Doctor der Theologie. Die Zeit seiner Superintendentur war eine der wüstesten im Bisthum. Die letzte Zeit des Herzogs Karl von Mecklenburg als Administrator und Augusts von Braunschweig-Lüneburg erkaufte Stellung als Coadjutor, darauf der Streit um die Administration zwischen August und Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg zerrütteten das ganze Ländchen, über welches nachher die Geißel des 30jährigen Krieges von beiden kämpfenden Seiten hereinbrach. P. hat dabei sein geistliches Amt mit Nachdruck und Würde aufrecht erhalten. Er fand die kirchlichen Zustände durch seinen Vorgänger, den bekannten Streittheologen Konrad Schlüsselburg aufs Höchste zerrüttet vor und überließ sie als geordnete seinem Nachfolger Mithobius (A. D. B. XXII, 12), seinem Wirken hatte er die mecklenburgische Kirchenordnung zu Grunde zu legen, eine von ihm entworfene ratzeburgische hat die Bestätigung nicht erhalten. Dagegen wurden die der Kirchenvisitation von 1699[WS 1] von ihm angehängten „Generalia oder gemeine Dekrete“ bestätigt und erhielten so Gesetzeskraft; ähnliche schlossen sich auch an die späteren Visitationen; sie enthalten zumeist polizeiliche, z. Th. harte Bestimmungen, deren Aufrechterhaltung den Pastoren und Küstern aufgetragen wurde. Die während der Predigt auf dem Kirchhof stehen und Geschwätz treiben, oder vor geendigter Predigt aus der Kirche laufen, sollen einige Stunden ans Halseisen geschlossen und außerdem in Geldstrafe genommen werden. Von Zaubern, Wicken, Böten und Krystallsehen wird viel verboten; der Superintendent glaubte also auch daran. Als der Administrator August am 24. Juni 1622 ein „Consistorium oder Geistliches Gericht“ anordnete, wurde P. zum Beisitzer ernannt. Mit seiner Ehefrau Katharina Wienken legirte er am 8. Juli 1640 ein Capital von 1500 M. Lüb. zum Besten der Kirche und der Kirchendiener, im Dom erhielt er ein Denkmal. Von seiner Hand hat sich die Abschrift einer nicht unwichtigen chronicalischen Quelle, der (bis 1574 fortgesetzten) „Lista episcoporum eccl. Raceburgensis et eorum facta“ in der Propsteiregistratur zu Ratzeburg erhalten. Mit der Rostocker Familie Petreius hängt er nicht zusammen.

G. M. C. Masch, Gesch. d. Bisth. Ratzeburg. S. VII, 20. 569 ff. 677 ff. 706 f. Ueber die bei der Restauration nicht entfernten Monumente s. Fr. W. J. Rickmann, die Domkirche zu Ratzeburg. 1881.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. muss heißen: 1599