ADB:Pachaly, Friedrich Wilhelm

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Artikel „Pachaly, Friedrich Wilhelm“ von Heinrich Wendt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 743–744, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pachaly,_Friedrich_Wilhelm&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 14:08 Uhr UTC)
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Pachaly: Friedrich Wilhelm P., schlesischer Jurist und Geschichtschreiber, geboren 1742 zu Breslau als Sohn des Commerzienraths Karl Friedrich P., war 1770 bischöflicher Regierungskanzler in Neisse, wurde 1775 in verhältnißmäßig jungen Jahren Generalfiskal für Schlesien und war daneben seit 1783 Oberbergrichter. Von 1791 bis zu seinem am 28. Mai 1804 erfolgten Tode war er Rath (seit 1803 Geheimer Kriegsrath) bei der Kriegs- und Domänenkammer in Breslau. Außerdem war er als Mitglied der 1800 neubegründeten „Königl. katholischen Hauptschulendirektion“ an den Versuchen zur Hebung des katholischen Schulwesens in Schlesien mitbetheiligt. Dank seiner ausgebreiteten Rechtsgelehrsamkeit und praktischen Tüchtigkeit zählte P. in jüngeren Jahren zu den Mitarbeitern Carmer’s bei der Vorbereitung des „Allgemeinen Landrechts“; gegen Ende seiner Amtsführung diente er dem schlesischen Provinzialminister Grafen Hoym vielfach als juristischer Beirath. Im J. 1780 verfaßte P. im Auftrage Carmer’s eine ausführliche systematische Uebersicht über die Provinzialgesetze und örtlichen Rechtssatzungen Schlesiens, die, als amtliche Denkschrift, zunächst zwar ungedruckt blieb, aber wegen ihrer Brauchbarkeit für die praktischen Juristen in vielen Abschriften verbreitet wurde. Noch mehr als ein halbes Jahrhundert nach ihrer Abfassung war Pachaly’s Arbeit so geschätzt, daß sie 1831 unter dem Titel „Das Schlesische Provinzialrecht“ zum Druck befördert wurde. Zu historischen Studien kam P., wie er selbst später aussprach, dadurch, daß er in seiner Amtsführung als Generalfiskal das Bedürfniß nach genauerer Kenntniß der „Geschichte und Staatsverfassung“ seiner Heimathsprovinz empfand. Zu schriftstellerischer Thätigkeit auf dem Gebiete der Landesgeschichte führte ihn die Wahrnehmung, daß Schlesien wohl geschichtliche Quellensammlungen verschiedener Art, aber noch keine den Quellenstoff ordnenden und verarbeitenden Darstellungen besitze. In seinem Breslau 1776 erschienenen „Versuche über die Schlesische Geschichte in einzelnen Abhandlungen“ unternahm P. zunächst die Schilderung einiger besonderes wichtiger Abschnitte der Landesgeschichte: des Mongoleneinfalls, der Vereinigung Schlesiens mit Böhmen im 14. Jahrhundert, der älteren Breslauer Bisthumsgeschichte und der Geschichte des „grausamen“ Herzogs Hans von Sagan. Die nicht ungewandte, meist zwar den chronikalischen Vorlagen folgende, aber doch dann und wann ihnen mit eigenem Urtheile gegenübertretende Darstellung Pachaly’s wurde von Sam. Benj. Klose, dem ersten wirklich kritischen Erforscher der Geschichte Schlesiens und Breslaus, als „merkwürdige [744] und zu schönen Hoffnungen aufweckende Erscheinung“ begrüßt. Es folgte im nächsten Jahre, 1777, ein „Versuch über die Schlesische Geschichte vom Jahre Christi 1163 bis 1740“, die erste zusammenfassende Gesammtdarstellung der schlesischen Landesgeschichte, ein anerkennenswerther Versuch, „die allgemeine Historie des Landes mit den Partikulär-Geschichten der Fürstenthümer in ein Ganzes zu verbinden“. Eine Ergänzung dieser, mit der Trennung Schlesiens von Polen beginnenden Darstellung gab P. 1783 in einer kleinen Schrift „Ueber Schlesiens älteste Geschichte und Bewohner“. In klarer Erkenntniß der Schwierigkeit seiner Aufgabe gibt sich P. redliche Mühe, nur gesicherte Thatsachen aus dem Halbdunkel der Ueberlieferung herauszuholen und tritt den Constructionen seines nächsten Vorgängers Martin Hanke mit scharfer Kritik entgegen. Nach einer durch den Thronwechsel von 1786 veranlaßten Gelegenheitsschrift: „Die Erblandeshuldigung Schlesiens, den 15. October 1786 geleistet Friedrich Wilhelm dem Zweyten … Nebst einer historischen Nachricht von den älteren Schlesischen Erblandeshuldigungen“ (Breslau 1787), ging P. daran, seine 1776 und 77 herausgegebenen geschichtlichen Erstlingsschriften in erweiterter, reiferer Gestalt noch einmal zu veröffentlichen. Als erster Band einer „Sammlung verschiedener Schriften über Schlesiens Geschichte und Verfassung“ erschien Breslau 1790 eine fast aufs Doppelte vermehrte Bearbeitung seiner Landesgeschichte. Das nunmehr auch die Zeit vor 1163 und von 1740–86 umfassende Werk versuchte, neben der politischen Geschichte auch die Verfassungsentwicklung, das wirthschaftliche und geistige Leben mit zu berücksichtigen. In den folgenden Jahren wurde P. durch Kränklichkeit, die auch früher schon sein Wirken öfters beeinträchtigt hatte, seinen geschichtlichen Nebenarbeiten für längere Zeit entrückt. Erst 1801 erschien der zweite Band der „Sammlung“, der außer einer Neubearbeitung der 1776 erschienenen kleinen Schriften und der 1787 veröffentlichten Geschichte der Erblandeshuldigungen nur einen neuen Bestandtheil „Bruchstücke einer physischen Geographie von Schlesien“ enthielt.

Pachaly’s Geschichtsdarstellungen haben zeitweilig in hohem Ansehen gestanden. Nach dem „Studien- und Erziehungsplan für die Universität zu Breslau und die katholischen Gymnasien in Schlesien“ von 1801 sollte seine schlesische Geschichte die Grundlage für den Unterricht in der Heimathsgeschichte bilden. Kann sich auch P. mit seinem Zeitgenossen Sam. Benj. Klose an Weite des geschichtlichen Sehkreises und namentlich an Kenntniß der urkundlichen Ueberlieferung nicht entfernt messen, so dürfen doch neben Klose’s grundlegendem Wirken auch Pachaly’s Bemühungen um kritische Sichtung, ordnende Zusammenfassung und lesbare Darstellung des landesgeschichtlichen Stoffes ehrenvoll erwähnt werden.