ADB:Otto II. (Herzog von Pommern)

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Artikel „Otto II., Herzog von Pommern, und Casimir VI.“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 785–787, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_II._(Herzog_von_Pommern)&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 00:43 Uhr UTC)
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Otto II., Herzog von Pommern, geb. etwa 1375, und Casimir VI., Söhne des Herzogs Swantibor III. und der Anna, Tochter des Burggrafen Albrecht des Schönen von Nürnberg. Wie ein rother Faden zieht sich durch die mittelalterliche Geschichte Pommerns der Kampf gegen Brandenburg, welches die Reichsunmittelbarkeit des wichtigen Küstenlandes nicht achtend (vgl. Bogislav I. A. D. B. III, 40), die Oberlehnsherrschaft über dasselbe erstrebte. Ueber die Gründe, die im einzelnen Falle den Parteien das Schwert in die Hand gaben, mag verschieden geurtheilt werden, die wirren Zustände Norddeutschlands im 14. und 15. Jahrh. forderten rasches energisches Handeln; für Pommern aber waren diese Kämpfe ein Ringen auf Leben und Tod, das von seinen Fürsten unter mannigfachem Wechsel des Erfolges mit aller Zähigkeit durchgeführt wurde. Was im 14. Jahrh. Herzog Otto I. (s. A. D. B. XXIV, 719) und sein streitbarer Sohn Barnim III. (s. A. D. B. II, 74) siegreich errungen hatten, die Unabhängigkeit Pommerns von Ludwig dem Baiern, das hielten zu Anfang des 15. Jahrh. Otto II. und Casimir VI. dem ungleich mächtigeren Gegner gegenüber, der in dem ersten Hohenzollern ihnen erwachsen war, mit Erfolg fest, bis endlich am Ende des 15. Jahrhunderts Herzog Bogislav X. (s. A. D. B. III, 48) die Selbständigkeit des Landes endgültig befestigte. – O. war in jugendlichem Alter von einer dem deutschen Orden feindlichen Partei zum Erzbischof von Riga gewählt und 1394 durch König Wenzel auch bestätigt worden. Zu Ostern 1396 begab er sich nach Dorpat und schloß dort mit dem Großfürsten Witowd von Littauen ein Bündniß gegen den Orden, das indeß keine weiteren Folgen hatte. Nach einem bald darauf erfolgenden Ausgleich zwischen dem Orden und seinen Gegnern ist von Otto’s geistlicher Würde nicht mehr die Rede, er wird daher in die Heimath zurückgekehrt sein. Casimir hatte im Anfang des 15. Jahrh. an den Kämpfen des Ordens gegen Polen Theil genommen, war in der Schlacht bei Tannenberg gefangen worden und hatte eben die Freiheit wieder erlangt, als Herzog Swantibor III., bisher des Markgrafen Jobst Statthalter der Mittelmark, durch Bestallung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg (s. A. D. B. VII, 464) zum obersten Verwalter in den Marken von Seiten des neugewählten Königs Sigismund thatsächlich seines Amtes enthoben, unmuthsvoll nach Pommern zurückkehrte, die Regierung bis zu seinem im nächsten Jahre (1413) erfolgenden Tode seinen beiden Söhnen überlassend. Hatte Friedrich alsbald in das alte Fahrwasser brandenburgischer Politik gegen Pommern eingelenkt, so war den beiden Fürsten ihr Weg um so mehr vorgezeichnet, als ein Theil des märkischen Adels die pommersche Statthalterschaft noch anerkannte. Zudem war der Verlust der von den Söhnen Ludwigs des Baiern feierlich an Pommern abgetretenen und diesem durch Kaiser Karl IV. zugesprochenen Uckermark zu befürchten. Von der mit Friedrich verwandten wolgaster Linie war keine Unterstützung zu hoffen, O. und C. verbanden sich daher mit dem märkischen Adel und rückten Ende October 1412 mit einem Heer in die Mark. Am 24. October kam es zur Schlacht am Cremmer Damm, wo bereits der Großvater, Herzog Barnim III., sich Lorbeeren erworben hatte, und wenn uns auch über die hier sich gegenüberstehenden Streitkräfte keine Nachrichten aufbehalten sind, so handelt es sich doch ohne allen Zweifel um eine regelrechte Schlacht größerer Heerhaufen, nicht um räuberischen Ueberfall. In dieser Schlacht, nicht aber durch Meuchelmord, fiel Friedrichs Anführer, der Graf Johann von Hohenlohe, dem an der Stelle ein Denkmal errichtet ist, und zwei fränkische Edle. Die feindliche Stellung der wolgaster Linie und ein Bündniß Friedrichs mit den mecklenburgischen Fürsten, darunter Otto’s eigenem Schwager Ulrich von Mecklenburg-Stargard, vom 15. August 1414, verhinderte [786] nicht nur die Ausnutzung des Sieges, sondern es gelang dem Markgrafen sogar, wegen Hegung des flüchtig gewordenen Landfriedenbrechers Dietrich von Quitzow die Verhängung der Reichsacht über O. und C. zu erwirken (Costnitz, 10. Mai 1415). Um davon frei zu werden, traten sie am 16. December desselben Jahres zu Eberswalde ihre Ansprüche an die Uckermark, Boitzenburg und Zehdenik für 4000 und 2000 Schock Groschen an Friedrich ab. War damit die märkische Frage erledigt, so blieb der Zwist wegen der Reichsunmittelbarkeit bestehen. denn als O. am 31. Mai 1417 zu Costnitz, wohin er sich persönlich begeben hatte, nur vorbehaltlich der Rechte des Markgrafen die Belehnung erlangte, während für die wolgaster Vettern diese Clausel wegfiel, erklärte er sich bei der Rückkehr für nicht gebunden durch die kaiserliche Entscheidung. Das Uebergewicht Friedrichs im Norden war mittlerweile so drohend geworden, daß die gemeinsame Gefahr zu einer Einigung zwischen den beiden pommerschen Herzogslinien und den verwandten mecklenburgischen Fürsten führte, deren Spitze sich gegen Brandenburg richtete. Am 21. November 1418 wurden zu Uckermünde und am 24. Februar 1419 zu Stettin Verträge zu gegenseitiger Hülfe geschlossen, und da Herzog Johann von Mecklenburg-Stargard eben in märkische Gefangenschaft gerathen war, so drang O. zu seiner Befreiung alsbald in das feindliche Gebiet ein und eroberte nach vergeblicher Belagerung Strasburgs i. U. Prenzlau. Der Erfolg war aber nicht von Dauer: als O. gegen den Rath des Bruders, eben durch 5000 Mann polnischer Hülfsvölker unterstützt, seinem im Schloß zu Angermünde eingeschlossenen Hauptmann Johann von Briesen Entsatz bringen wollte, erlitten die Pommern in einem erbitterten Straßenkampf durch Friedrich selbst eine völlige Niederlage, die den Verlust der ganzen Uckermark nach sich zog. Eine anschauliche Schilderung des Vorgangs vom brandenburgischen Standpunkt aus ist in einem zeitgenössischen Liede erhalten. Am 23. August 1420 wurde zu Perleberg durch Vermittelung des Herzogs Wilhelm von Braunschweig ein dreijähriger Waffenstillstand vereinbart, als andere Ereignisse die Lage vollständig änderten. Das bisherige freundschaftliche Verhältniß zwischen dem Kaiser Sigismund und dem Kurfürsten Friedrich war nach dem ungünstigen Ausgang des böhmischen Feldzuges in gegenseitige Abneigung verwandelt, die Statthalterschaft des Letzteren in der Mark hörte auf und die Machtverhältnisse der Parteien gegeneinander änderten sich wesentlich. Unter Vermittelung ihres Vettes, des Königherzogs Erich (s. A. D. B. VI, 206) vereinigten sich am 16. Sept. 1423 die pommerschen Herzoge beider Linien mit dem deutschen Orden zu einem gegen Friedrich gerichteten Bündniß; und noch günstiger wurde die Lage für Pommern, als am 17. Februar 1424 der Kaiser zu Ofen den Herzog Casimir mit all seinen Ländern belehnte und dadurch in Bestätigung der am 21. Juni 1355 durch Kaiser Karl IV. ertheilten Belehnung (vgl. Bogislav V. in A. D. B. III, 45), die dem Kurfürsten Friedrich ertheilte Lehnsgerechtigkeit über Pommern hinfällig machte. Alsbald entbrannte auch wieder der Kampf: Prenzlau, 1425 durch Ueberrumpelung von O. und Casimir gewonnen, ging im nächsten Jahre auf dieselbe Weise wieder verloren und dieses wechselnde Glück machte beide Theile einer Verständigung geneigt. Nachdem bereits am 1. Febr. 1426 Friedrich einen Waffenstillstand zu Rathenow angeboten hatte, zeigten sich im folgenden Jahre mit den pommerschen Fürsten auch deren mecklenburgische Verbündete zu Verhandlungen geneigt. Am 22. Mai kam zu Neustadt-Eberswalde ein Vertrag zu Stande, in welchem die pommerschen Herzoge auf Angermünde, der Kurfürst auf Greifenberg i. U. verzichteten. Zur Festigung der neuen Einigkeit wurde dem Sohne Herzog Casimirs, Joachim, die Tochter Johanns des Alchymisten, Barbara, verlobt und ferner am 16. Juni 1427 zu Templin ein Landfriedensbündniß sämmtlicher pommerscher Fürsten mit Friedrich geschlossen. [787] – Am 27. März 1428 starb O., der in kinderloser Ehe mit Herzogin Agnes von Mecklenburg-Stargard gelebt hatte; wenn er auch in den märkischen Kriegen wenig an Land und Leuten gewonnen hat, so hat er doch gegen die oberlehnsherrlichen Ansprüche des alten Gegners sich mannhaft und mit Erfolg vertheidigt. – Casimir übernahm nach des Bruders Tode die Unterdrückung eines in Stettin wegen Schoßerhöhung und um das Stadtgericht entstandenen Ausfruhrs, in dem die Wogen der Empörung so hoch gingen, daß bereits von Fürstenmord offen geredet ward. Mit Mühe gelang es Casimir, die Stadt zu verlassen, über welche ein strenges Strafgericht verhängt ward: die Rädelsführer wurden hingerichtet, die Stadt mußte 12 000 Mark Strafe zahlen und büßte ihre bisherige Stellung in der Hansa ein. Am 13. April 1434 starb auch Casimir, etwa 50 Jahr alt, der in erster Ehe mit Katharina von Braunschweig-Lüneburg († nach 6. Mai 1429), in zweiter mit Elisabeth, Tochter Herzogs Erich von Braunschweig-Grubenhagen († 1454) vermählt gewesen war. Nur der ersten Verbindung entstammten Kinder, darunter sein einziger Sohn und Nachfolger Joachim I., der bereits 1451 starb.

Barthold, Gesch. von Rügen und Pommern. – Droysen, Gesch. der preuß. Politik, Bd. 1. – Urkunden des Staatsarchivs zu Stettin.