ADB:Erich I. (König von Norwegen)
Wartislav VII. von Pommern-Stolp, und der Maria, Tochter des Herzogs [207] Heinrich III. von Schwerin, des Bruders König Albrechts von Schweden, wurde nach dem am 3. Aug. 1387 erfolgten Tode des Königs Olaf von Dänemark und Norwegen am 6. Febr. 1388 durch die norwegischen Stände für sich und das ganze Haus Pommern als Nachfolger anerkannt. Im Juni desselben Jahres brachte ihn sein Vater nach Dänemark, wo es den Bemühungen der Königin Margaretha, Erichs Großtante von Mutterseite her, gelang, daß ihm zunächst in Dänemark, und am 11. Juni 1396 auch in Schweden gehuldigt wurde. Am 13. Juli 1397 wurde durch den Vertrag zu Calmar die Union der drei nordischen Reiche unter König E. vollzogen. Seine Hauptthätigkeit gehört denn auch Skandinavien an, wo er, nach Margarethens 1412 erfolgtem Tode allein König, den größten Theil seiner langen Regierung einer fruchtlosen Bemühung, seinem Hause die Thronfolge zu sichern, sowie einem vergeblichen Kriege mit dem Herzogthum Schleswig um das Belehnungsrecht opferte. Auch mit der Hansa gerieth er 1425 wegen Schmälerung ihrer Zollfreiheit in eine hartnäckige Fehde, die erst 1437 beigelegt wurde. Nachdem er durch die Bevorzugung seiner Verwandten und Landsleute bei seinen Unterthanen in hohem Grade unbeliebt geworden war, brach 1434 zunächst in Schweden der offene Aufstand gegen ihn los, dem er durch ein 1436 in Pommern persönlich gesammeltes Heer vergeblich zu steuern suchte. 1439 wurde ihm in allen drei Reichen der Gehorsam aufgekündigt, er verließ das Land und hielt sich demnächst auf der Insel Gothland auf, seinen bisherigen Unterthanen von dort aus vielfach Unruhe bereitend. – In Pommern gelangte E. durch den nach dem 2. Nov. 1394 erfolgten Tod seines Vaters zur Regierung, die sein Oheim, Herzog Bogislaw VIII., zunächst als Vormund, dann als sein Stellvertreter führte, und der als solcher 1402 mit seinem Bruder Barnim V. unter Vorbehalt der Genehmigung durch E. einen Vertrag schloß, wonach Barnim die Lande Stolp, Schlawe und Neu-Stettin, Bogislaw und König E. aber Rügenwalde, Belgard, Stargard, Greifenberg und Treptow erhalten sollten. Als Bogislavs Sohn, Herzog Bogislav IX., im December 1446 ohne männliche Erben starb, erbte E. alle Länder jenseit der Swine und kehrte 1449 mit seinen aus Schweden mitgenommenen Schätzen in sein von all dem ausgedehnten Besitz als einzige Zuflucht ihm gebliebenes Erbland zurück, wo er seinen Sitz in Rügenwalde nahm. Händel der Städte mit ihm und untereinander und ein Streit mit seinem Verwandten, Herzog Erich II., um die Herrschaft Massow beunruhigten ihn bis an seinen Tod, der vor dem 16. Juni 1459 erfolgte. – Den Wissenschaften scheint E. nicht abhold gewesen zu sein, sein sittliches Leben aber ist nicht ohne Flecken. Dennoch war seine Gemahlin Philippa, Tochter König Heinrichs IV. von England, die ihm am 26. Oct. 1410 vermählt war und mit der er in kinderloser Ehe lebte, ihm treu ergeben; durch Milde wie durch Verstand und Muth ausgezeichnet, erwarb sie sich überall ein geliebtes Andenken, führte auch wegen Erichs kurzer Wallfahrt nach Jerusalem vom October 1423 bis Februar 1424 die Regierung und rüstete während des Kriegs mit der Hansa aus den reichen Mitteln ihres Brautschatzes eine Flotte aus, die indeß am 8. Mai 1429 bei Stralsund eine völlige Niederlage erlitt. Philippa starb, von Kummer gebeugt, am 5. (6.) Januar 1430 im Kloster Wadstena. Der liber beneficiorum des Karthäuserklosters Marienthron bei Rügenwalde nennt (Nr. 1627 und 1704) zwar noch eine zweite „Gemahlin“ Erichs, die „Königin“ Cäcilia, unter Angabe des Jahres 1449, dieselbe war aber nur seine Buhlerin, eine Dienerin seiner verstorbenen Gemahlin, die er von Schweden mit nach Rügenwalde brachte.
Erich I., Herzog von Pommern, geb. 1382 als einziger Sohn des Herzogs