ADB:Otto I. (Graf von Nassau)

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Artikel „Otto I. (Graf von Nassau)“ von Eduard Ausfeld in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 707, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_I._(Graf_von_Nassau)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 05:59 Uhr UTC)
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Otto I., Graf von Nassau, Sohn des Grafen Heinrich II. von Nassau († c. 1247; s. A. D. B. XI, 547 f.), ist der Stammvater der nach ihm die ottonische, sonst auch oranische oder Katzenelnbogen’sche genannten Linie des Hauses Nassau, deren Nachkommen jetzt im Königreiche der Niederlande regieren. Nach des Vaters Tode übte er zunächst gemeinschaftlich mit seinem älteren Bruder Walram – von den andern Brüdern scheint Ruprecht bereits 1247 gestorben gewesen zu sein, Heinrich, Gerhard und Johann traten in den geistlichen Stand – die Herrschaft in den ererbten Landen aus; im J. 1250 werden Beide zum ersten Male urkundlich ohne den Vater genannt; 1251 erlangten sie von König Wilhelm Stadtrechte und verschiedene Privilegien für den Ort Herborn. Zur folgenreichen Theilung ihrer Herrschaft schritten sie 1255. O., als der jüngere Bruder, hatte das Recht der Wahl unter den von Schiedsrichtern in zwei Gebiete getheilten Landen und entschied sich für den auf der rechten Lahnseite gelegenen Theil derselben, welchem u. a. die Orte Herborn, Dillenburg, Siegen, Hadamar und die Herrschaft zum Westerwald zugehörten, während Walram das Gebiet links der Lahn erhielt, einzelne Landestheile aber, so die Stammburg Nassau, in gemeinschaftlichem Besitz blieben. Im Wesentlichen war hiermit der Besitzstand der zwei Hauptlinien des nassauischen Hauses auf der rechten Rheinseite gegeben so wie er sich bis zum Anfang unseres Jahrhunderts erhalten hat. Schutz und Wahrung seiner Rechte in seinem Lande ward dem Grafen O. nicht immer leicht, zumal in einer Zeit, da die Macht eines obersten Schirmherrn im Reiche tief gesunken war. Streitigkeiten mit den Herren von Westerburg und den Grafen von Sayn über Gerechtsame im Westerwald, mit den Herren von Greiffenstein und denen von Dernbach über verschiedene landesherrliche Befugnisse führten häufig zu Fehde und Kampf, über deren Verlauf im Einzelnen wir jedoch nicht unterrichtet sind. Unklar bleibt auch Otto’s Verhältniß zu Erzbischof Siegfried von Köln, gegen welchen er 1277 ein Bündniß mit verschiedenen Herren in Westfalen einging, dessen Bundesgenosse er aber ward in dem um das Herzogthum Limburg geführten Kampfe zwischen Berg und Geldern. Besondere Widerwärtigkeiten erwuchsen O. aus dem Bestreben, die reichen Schenkungen seines Vaters an den Deutschen Orden zu schmälern oder mindestens dieselben nicht nach dem Wunsche des Ordens zu vermehren. Er ward im J. 1285 als ein Berauber der Güter des Ordens bezeichnet und mit dem Kirchenbann, sein Land mit dem Interdict belegt, bis im Jahre darauf der Streit ausgeglichen wurde. Otto’s Todestag fällt in die Zeit zwischen Mai 1289 und März 1290. Seine Gemahlin war Agnes von Leiningen, Tochter des Grafen Emich, welche ihm 6 Kinder gebar und ihn etwa um ein Jahrzehnt überlebte. Von seinen Söhnen ward Heinrich der Stifter der alten Dillenburgischen, bezw. Siegen’schen, Emich der der alten Hadamarischen Linie, Johann blieb unvermählt, Otto gehörte dem geistlichen Stande an.

C. H. v. Rauschard, Nassauische Geschlechtstafeln des Ottonischen Stammes, 1789. Mscr. – A. U. v. Erath, Conspectus historiae Nassoviensis universalis. Mscr. – J. v. Arnoldi, Gesch. der Oran.-Nass. Länder, Hadamar 1799 ff. – Schliephake, Gesch. von Nassau.