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Artikel „Marckart, Johann Wilhelm“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 303–304, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Marckart,_Johann_Wilhelm&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 12:12 Uhr UTC)
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Marckart: Johann Wilhelm M., Rechtsgelehrter, wurde 1699 zu Rudenhausen in Franken geboren, studirte in Halle unter Thomasius, J. H. Böhmer, Ludewig und Gundling die Rechte, daneben Geschichte und Alterthümer. Von dort ging er nach Utrecht, wo er unter Everard Otto seine Studien beendet zu haben scheint. Nachdem er 1734 unter Otto’s Vorsitz eine Abhandlung über Vereinigung der niederländischen mit der römischen Rechtsgelahrtheit vertheidigt und einige Jahre an der Sticht’schen Akademie Rechtslehrer gewesen war, erhielt er endlich 1747 in Harderwijk eine Professur des Rechts und des Staatsrechts, da der vor ihm berufene Professor H. Th. Pagenstecher aus Duisburg meldete, der König von Preußen lasse ihn nicht außer Landes gehen. Diese Stelle trat er mit einer zeitgemäßen Rede „De jure atque obligatione gentium succurrendi injuria oppressis“ an, während er 1750 in der Rectoratsrede „De parva studii emendandi leges utilitate in jurisprudentia“ sprach und sich damit als Anhänger der strengeren, conservativen Richtung bekundete. Schon lange vorher hatte er treffliche Schriften veröffentlicht, nämlich „Probabilia receptarum lectionum jur. civilis“, 1737. 1738 – „Interpretationum receptt. Juris civ. lectionum libri duo“, 1747 – „Exercitationes acad. de selectioribus publici et privati juris argumentis“, 1751, so daß die Verleihung des Doctorhutes eine wirkliche Ehrenschuld geworden war. Jedoch sollte er nicht lange mit regstem Eifer seiner Lehrthätigkeit obliegen. Schon am 19. Septbr. 1757 verstarb er, nachdem er zwei Tage vorher die Freude gehabt, die Verleihung der [304] Doctorwürde an seinen Bruder Friedrich Abraham M. zu erfahren. Letzterer war später Advokat zu Harderwijk.

Bouman, Geschiedenis van de voormalige Geldersche Hoogeschool en hare hoogleeraren, 2. deel, Utrecht 1847, bl. 160, 244, 609. Hauboldi Institutiones jur. romani litterariae, 1809, p. 206.