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Artikel „Lupinus, Christian“ von Georg Daniel Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 647–648, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lupinus,_Christian&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 19:38 Uhr UTC)
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Lupinus: Christian L., geb. 1564 in Groß-Schenk im Siebenbürger Sachsenland, † am 17. September 1612 als Stadtpfarrer in Hermannstadt. Ueber den Gang seiner Jugendbildung ist nichts bekannt; 1592 wird er Pfarrer in Groß-Scheuern, 1597 Stadtpfarrer in Hermannstadt und bekleidet als solcher in den Jahren 1597–1599, 1601–1603, 1607–1609 durch die Wahl des Kapitels dazu berufen, zugleich das Amt des Hermannstädter Dechanten. Das waren für das Land, die sächsische Nation und die evangelische Kirche außerordentlich schwere Jahre. Verderblicher als je wogte an der Scheide des Jahrhunderts der Kampf auf und nieder, ob Siebenbürgen in den Machtkreis Konstantinopels oder Wiens fallen solle; der Wankelmuth des Fürsten Sigmund Bathori rief immer neues Blutvergießen hervor. L. widerstand mit seiner Stadt, dem Kaiser Rudolf treu, standhaft des feindlichen Führers Csaki Verlockungen zum Abfall und mußte dafür die Nachbardörfer in Flammen aufgehen sehen. Im J. 1603 waren die Kirchen, Pfarrhöfe und Schulen ringsum so zerstört, daß Rath und Kapitel darin ein schweres Hinderniß der Amtswaltung von Pfarrern und Lehrern fand. Mitten in so schwerer Zeit, in der die Heimsuchung von Freund und Feind fast gleich tiefe Wunden schlug, arbeitete Hermannstadt hoffnungsstark an der Besserung seines Schulwesens. An der folgenreichen „Neugründung“ des Hermannstädter Gymnasiums im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts, die sich wesentlich an den Namen Alb. Huëts knüpft (Allg. D. Biogr. [648] XIII, 285) hat auch L. seinen Antheil; als der bedeutsame Organisationsakt von 1598 zu Stande kam, war er Dechant und Stadtpfarrer und als solcher Schulinspector. Als die Landgemeinden, durch den vieljährigen, mit stetem Raub und Brand geführten Krieg zerstört und zu Grunde gerichtet, den „Schullohn“ herabsetzen wollten (1602), hinderte er durch energischen Einspruch den bildungsfeindlichen Versuch, nicht ohne zugleich die Lehrer selbst angesichts der allgemeinen erbärmlichen Armuth ernst zur Milde in ihren Forderungen zu mahnen. Die Erhaltung von Zucht und Sittenstrenge in den Reihen derselben inmitten der bösen Zeit war seine nicht geringe Sorge; ein sprechendes Zeugniß davon geben die „Gesetze für die Schulmeister“, die 1602 unter seinem zweiten Dekanat niedergeschrieben worden sind. Ueberhaupt sind die aus seiner Amtsführung erhaltenen – sowie die anderen gleichzeitigen Kapitularprotokolle außerordentlich reich an kulturgeschichtlichem und anderweitem historischen Stoffe; der Geist der Reformation hatte eben auch auf diesem Gebiete neues Leben hervorgerufen. L. selbst hat chronikalische Aufzeichnungen hinterlassen, die in dem auf Kosten des Vereins für siebenbürgische Landeskunde von Jos. Trausch herausgegebenen Chronicon Fuchsio-Lupino-Oltardinum (Kronstadt 1847) veröffentlicht sind. In den Dienst der Schule und Kirche stellte er die Sonn- und Festtagsperikopen, die er 1598 lateinisch und griechisch im Druck in Hermannstadt herausgab. Während seiner letzten Lebensjahre sah L. das Verderben seiner Stadt und die Zertrümmerung des Rechts seiner Kirche durch die Tyrannei Gabriel Bathori’s: es erfüllte sich, was, wie L. an den Superintendenten geschrieben, ein dem Fürsten Nahestehender schon 1608 mahnend zu den Sachsen gesagt: „sehet zu, daß ihr in der Nachsicht des Zehntpachts Euch ihm willfährig zeigt. Denn er ist ein jähzorniger Jüngling, der mit Gewaltthat an sich reißt Alles, was er will“. Das Ende dieser Tyrannei, der L. Ausdauer und Standhaftigkeit entgegenzustellen rieth, erlebte er nicht.

Das Leben Lupinus’ hat in kurzen Zügen Joh. Seivert: Die sächsischen Stadtpfarrer zu Hermannstadt. Hermannst. 1777, dann: Nachrichten von siebenb. Gelehrten. Preßburg 1785, beschrieben; hier wurden wesentlich noch die Hermannstädter Kapitularprotokolle Bd. B und C (III, III β) benützt.