ADB:Lerchenfeld, Maximilian Freiherr von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Lerchenfeld, Maximilian Emanuel Freiherr von“ von Max Freiherr von Lerchenfeld in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 423–424, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lerchenfeld,_Maximilian_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 11. Oktober 2024, 12:18 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Hugo von Lerchenfeld
Band 18 (1883), S. 423–424 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Maximilian Emanuel von Lerchenfeld in der Wikipedia
Maximilian Emanuel von Lerchenfeld in Wikidata
GND-Nummer 116947136
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|18|423|424|Lerchenfeld, Maximilian Emanuel Freiherr von|Max Freiherr von Lerchenfeld|ADB:Lerchenfeld, Maximilian Freiherr von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116947136}}    

Lerchenfeld: Maximilian Emanuel Freiherr v. L., baierischer Staatsmann, entstammte einer altbaierischen Adelsfamilie und wurde zu Ingolstadt am 16. November 1778 als der Sohn des dortigen Pflegers und Hofkastners Max Joseph Frhrn. v. L. geboren. Er erhielt seine Erziehung im väterlichen Hause, und besuchte das Gymnasium und die Universität in Ingolstadt, die er 1799 absolvirte. Im J. 1802 in die diplomatische Pflanzschule in München eingetreten, verließ er sie bei der geringen Aussicht auf schnelle Beförderung schon im Herbst desselben Jahres und folgte einem Anerbieten des Frhrn. v. Hertling, der als Civilcommissär die baierischen Entschädigungslande in Schwaben in Besitz nahm, ihn dorthin zu begleiten. Im Sommer 1803 trat er als Rath in die Landesdirection der baierischen Provinz in Schwaben, die ihren Sitz in Ulm erhielt. Nach zwei Jahren zum Director der staatsrechtlichen Abtheilung ernannt, wurde ihm die Regelung der Grenzverhältnisse mit Württemberg übertragen, die einen längeren Aufenthalt in Stuttgart im Winter 1807–8 veranlaßte. Die näheren Beziehungen, in die er damals zu Karl August v. Wangenheim trat, sind nicht ohne Einfluß auf seine spätere politische Richtung geblieben. Im Herbst 1808 wurde er, noch nicht 30jährig, Generalcommissär in Ansbach, 1809 in Nürnberg, 1810 in Innsbruck, wo er durch gerechte und wohlwollende Verwaltung die eben unterworfenen Tiroler mit der baierischen Herrschaft zu versöhnen strebte. Manche allzu schroff einschneidende Maßregel der Münchener Regierung hat er gemildert, wobei er in dem Kronprinzen Ludwig, der damals als Gouverneur des Inn- und Salzachkreises abwechselnd in Innsbruck residirte, eine Stütze fand. Jedoch war die Zeit der friedlichen Entwickelung kurz, und das J. 1813 brachte neue Aufstandsversuche, denen jedoch L. mit Muth und Festigkeit entgegentrat. Im Sommer 1814 übernahm er als Hofcommissär die Verwaltung des Großherzogthums Würzburg. Auch hier suchte er die Härten der Angleichung des neuen Gebiets durch Entgegenkommen zu mildern, der Provinz bewährte Einrichtungen zu erhalten. So ordnete er das Würzburgische Staatsschuldenwesen und verhinderte eine Verschmelzung desselben mit dem damals in der größten Verwirrung befindlichen baierischen. Im Februar 1817 trat L. als Finanzminister mit Rechberg, Thürheim und Wrede in das nach Montgelas’ Sturz neugebildete Ministerium, dessen Aufgabe die Ausarbeitung der Verfassung, der Abschluß des Concordats, eine neue Organisation der Verwaltung, die Ordnung der gänzlich zerrütteten Finanzverhältnisse sein sollte. Unter sehr schwierigen Umständen, da die vielen Kriege, die Getreidetheuerung der J. 1816 und 1817 und die darauf folgende gänzliche Entwerthung der landwirthschaftlichen Erzeugnisse einen wahren Nothstand im Lande hervorgebracht hatten, während die fortwährenden Territorialveränderungen die Verwirrung in den Finanzen noch vermehren mußten, legte er den Grund zur Ordnung des [424] Staatshaushalts und besonders des Staatsschuldenwesens. An der Ausarbeitung der im Mai 1818 erlassenen Verfassung hatte er wesentlichen Antheil und wirkte dabei für den Ausbau derselben in liberalem Sinn. Bei den Verhandlungen über das Concordat trat er für die Rechte des Staates ein und erreichte wenigstens, daß es als Anhang des Religionsedicts erklärt, folglich staatsrechtlich diesem und den Bestimmungen der Verfassung untergeordnet wurde. Der Bestand der Verfassung war in den ersten Jahren ihres Bestehens mehrfach gefährdet. Metternich wendete seinen ganzen Einfluß auf, um die süddeutschen repräsentativen Verfassungen wieder zu beseitigen, jedenfalls möglichst zu beschränken, da er durch sie sein conservatives System ebenso bedroht sah, als durch die demagogischen Umtriebe. Im baierischen Ministerium bildeten sich zwei Parteien, von denen die eine zugleich mit der Verfassung auch die Selbstständigkeit des Staates gegen den übermächtigen Einfluß der Großmächte vertheidigte, die andere nur bei Metternich Schutz gegen die Gefahren der Revolution finden zu können glaubte. L. stand mit dem Fürsten Wrede und dem Generaldirector und späteren Minister v. Zentner auf der Seite der Verfassung, Graf Rechberg war der Führer der aristokratisch-klerikalen Partei. Rechberg hatte den Karlsbader Beschlüssen zugestimmt, aber L. setzte es mit Hülfe des Kronprinzen durch, daß die Bundesbeschlüsse vom 20. Sept. 1819 in Baiern nur mit einem Vorbehalt publicirt wurden, der ihre Wirkung größtentheils illusorisch machte. Dem Einfluß der Verfassungsfreunde muß es auch zugeschrieben werden, daß im November 1819 statt Rechberg’s der Generaldirector v. Zentner als Vertreter Baierns nach Wien ging. Auf den Gang der Wiener Ministerconferenzen ist L., der während derselben stets mit Zentner in Verbindung blieb, nicht ohne Einfluß gewesen. Durch die Wiener Schlußacte wurde wenigstens die dringendste Gefahr von den repräsentativen Verfassungen abgewendet. Doch gewannen in den nächsten Jahren die Freunde Metternich’s in München mehr und mehr die Oberhand, da es gelungen war, den König ganz auf diese Seite zu ziehen. Selbst Wrede’s Stellung war gefährdet und L. sah sich seit dem Besuche Metternichs in München im Januar 1823 jedes politischen Einflusses beraubt und auf die Verwaltung seines Departements beschränkt. Nach dem Tode des Königs Max Joseph, October 1825, wurde L., der bis dahin im besonderen Vertrauen des Kronprinzen zu stehen schien, plötzlich aus dem Ministerium entlassen und Graf Armansperg an seiner Stelle berufen. Er wurde zum Bundestagsgesandten in Frankfurt ernannt, wo er bis zum J. 1833 blieb. Im Mai 1833 übernahm er noch einmal das Finanzministerium. Es gelang ihm, das Gesetz über die permanente Civilliste des Königs und die Bewilligung der Gelder für den Bau der Festung Ingolstadt bei den Ständen durchzusetzen. Am 31. December 1834 trat er wieder aus dem Ministerium und ging als Gesandter nach Wien. Das Anerbieten, als Ministerpräsident in griechische Dienste zu treten, schlug er aus, brachte aber für diese Stelle Ignaz v. Rudhart in Vorschlag (1836). Im J. 1842 wurde er auf eigenen Wunsch wieder nach Frankfurt an den Bundestag versetzt. Er starb am 14. October 1843 auf seinem Gute zu Heinersreuth.