ADB:Armansperg, Ludwig Graf von

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Artikel „Armansperg, Josef Ludwig Graf von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 532–533, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Armansperg,_Ludwig_Graf_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 15:00 Uhr UTC)
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Armansperg: Josef Ludwig Graf von A., bairischer Staatsmann, geb. zu Kötzting in Niederbaiern 28. Febr. 1787, † 3. April 1853, studirte zu Landshut und trat 1808 in den bairischen Staatsdienst ein. Im Feldzug 1813–14 wurde er als Civilcommissär bei der Armee, sowie als Verwaltungsrath einiger von den Verbündeten besetzter Departements verwendet; auch 1815 war er Mitglied der Armee-Generalintendantur. Aus Frankreich zurückgekehrt, wurde er 1816 als Directorialrath der Regierung des Rheinkreises angestellt, 1823 als Vicepräsident der Regierung eben dieses Kreises. – Als im October 1825 Ludwig I. den bairischen Thron bestieg, und sich unverzüglich zur Aufgabe setzte, durch Ersparungen im Civil- und Militäretat den Finanzen aufzuhelfen, suchte er an A., dessen Verwaltungstalent sich in günstigem Lichte gezeigt hatte, eine Stütze; A. wurde 1825 zum Staatsrath, 1826 zum Staatsminister des Innern und der Finanzen ernannt. Es gelang in überraschend kurzer Zeit den Staatscredit zu heben, allerdings führten die Ersparungsmaßregeln manche Härte und Unbill mit sich. Das Ministerium hieß im Volksmunde „Sparmannsberg“, doch war die Stimmung des Publicums im Allgemeinen der Tendenz des Ministeriums günstig. Im Landtag 1827 konnte A. die Erklärung abgeben, daß der bairische Staat in diesem Jahre seit langer Zeit zum ersten Mal kein Deficit aufzuweisen habe. Wie in der Kammer durch eine nicht unbedeutende Rednergabe, zeichnete sich der Minister in den übrigen Regierungsgeschäften durch Umsicht und Eifer aus; er stand im Ruf liberaler Gesinnung, wenn diese auch mehr durch Annäherung an die französische und englische Politik, als durch freisinnige Institutionen sich kund gab. Die Hinneigung zum Liberalismus hatte auch nach dem stürmischen Landtag 1831, als sich König Ludwig mehr mit der inneren Politik der deutschen Großmächte befreundete, die Enthebung Armansperg’s vom Ministerposten zur Folge. Er wurde zum Gesandten in London ernannt, nahm jedoch den Posten nicht an, sondern zog sich auf seine Güter zurück. Bald wurde er neuerdings zu staatsmännischer Wirksamkeit berufen. Die Londoner Conferenz, die den Thron des neugebildeten griechischen Staates dem zweiten Sohn König Ludwigs übertrug, schlug den Grafen zum Mitglied der Regentschaft vor, die während der Minderjährigkeit des jugendlichen Königs Griechenland verwalten sollte. König Ludwig gab seine Einwilligung und ernannte ihn [533] zum Präsidenten der Regentschaft. König Otto landete in Begleitung seines Kronraths am 6. Februar 1833 in Nauplia. Ueber das Wirken der Regentschaft und speciell ihres Präsidenten gehen die Urtheile sehr auseinander, ein vollkommen gerechtes Gesammtbild dieser Thätigkeit wird erst ermöglicht sein, wenn in größerer Vollständigkeit die einschlägigen Correspondenzen in die Oeffentlichkeit getreten sein werden. Der Vorwurf, welchen Mendelssohn-Bartholdy gegen A. erhebt, er habe zum Schaden des Landes den Staat und sein Privatinteresse identificirt, scheint nicht unberechtigt zu sein, man wird jedoch der Ansicht Mendelssohn’s, wenn er den an die Spitze Griechenlands gestellten Staatsmann nur als „oberflächlichen Dilettanten“ charakterisirt, ebenso wenig beistimmen können, wie der Behauptung, die Regentschaft habe von allen Regierungen Griechenlands die leichteste Aufgabe gehabt. Man wird zugeben müssen, daß auch in diesen Jahren unmittelbar nach einer Epoche stürmischer Bewegung und Verwirrung das Land gedeihliche Fortschritte machte, die Ruhe nach Kräften hergestellt, für Ordnung der Rechtsverhältnisse und öffentliche Wohlfahrt viel Ersprießliches durchgeführt und angebahnt wurde. Gegenüber dem Vorwurf, daß allzusehr nach bairischer Schablone gearbeitet wurde, kann man behaupten, daß in diesen Jahren eine rein griechische, auf nationalen Formen beruhende Regierung gar nicht möglich war, sondern erst vorbereitet werden mußte. Von unheilvollem Einfluß auf das ganze Regierungssystem war der Zwist im eigenen Schoße der Regentschaft. A. erwies sich, um sich gegen seine Collegen zu behaupten, allzugefügig gegen die englische Diplomatie, welcher an günstiger Entwicklung des Staates und Sicherung der berufenen Dynastie weniger gelegen war als daran, den eigenen Einfluß zu befestigen und jederzeit Grund zur Einmischung zu behalten. Es gelang 1834 dem Präsidenten und der mit ihm verbündeten englischen Diplomatie, die Abberufung Maurer’s und Abel’s bei König Ludwig durchzusetzen. A. wurde zum Staatskanzler ernannt, und seinem Kabinet war nun fast ungetheilt die Leitung der Regierungsgeschäfte überlassen. 1837 machte er zum ersten Mal die Bilanzen der Einnahmen und Ausgaben des Königreiches bekannt. Wenn darin der Beweis geliefert war, daß Griechenland in sich selbst die erforderlichen Elemente besitze, welche stetig fortentwickelt die Selbständigkeit des Staates sichern könnten, so war andererseits ersichtlich, daß bisher auf dem Gebiete der Staatsökonomie keine besonders glänzenden Errungenschaften erzielt wurden. Dazu kam, daß A. oder vielmehr die Partei, welcher an seiner Erhaltung gelegen war, in der Wahl der Mittel, um ihn dem Könige unentbehrlich zu machen, nicht wählerisch war. Otto entschloß sich während eines Aufenthaltes in Baiern zur Entlassung des mächtigen Ministers und setzte nach seiner Rückkehr den Grafen, der auf das im Piräus gelandete königliche Schiff zum Empfang geeilt war, selbst davon in Kenntniß. Die Maßregel rief große Bewegung im Lande wach. Im Staatsrath erhielt eine Adresse, welche die Thaten des Staatskanzlers feierte, die Zustimmung der Majorität, der Stadtrath von Athen erließ aber eine Gegenadresse, auch die Mehrzahl der Preßorgane äußerte sich einverstanden mit der Aufhebung der Staatskanzlei. Die drohenden Vorstellungen des Lord Lyons bei König Otto blieben erfolglos, A. verließ im März 1837 Griechenland. Er kehrte nach Baiern auf sein Landguth Egg bei Deggendorf zurück und nahm fortan nur noch als Mitglied des Reichsraths an öffentlichen Angelegenheiten Theil.

Heigel, Ludwig I., König v. Baiern. K. Mendelssohn-Bartholdy, Die Regentschaft in Griechenland, in Sybel’s histor. Zeitschrift, 14. Jhgg. 3. Hft.